#1

Schulverweigerung?

in Schule und Bildung 08.11.2018 16:45
von grimmstone | 478 Beiträge

In Halle-Neustadt kam es heute morgen zu einem Todesfall.
Polizeibeamte suchen die Wohnung einer Familie auf, um ein 15-jähriges Mädchen zum Schulbesuch zu zwingen.
Die Mutter lässt die Beamten in die Wohnung. Das Mädchen flieht und springt vom Balkon eines Hochhauses.
Das Mädchen ist tot.

https://dubisthalle.de/15-jaehriges-maedchen-stuerzt-in-halle-neustadt-in-den-tod

Auf welches Gesetz berufen sich die Beamten?
Sollte man nicht zunächst diese "Beamten" zur Schule schicken,
oder auch die "Abgeordneten", die solche Gesetze beschließen


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#2

RE: Schulverweigerung?

in Schule und Bildung 08.11.2018 17:00
von Anthea | 12.414 Beiträge

Zitat von grimmstone im Beitrag #1
In Halle-Neustadt kam es heute morgen zu einem Todesfall.
Polizeibeamte suchen die Wohnung einer Familie auf, um ein 15-jähriges Mädchen zum Schulbesuch zu zwingen.
Die Mutter lässt die Beamten in die Wohnung. Das Mädchen flieht und springt vom Balkon eines Hochhauses.
Das Mädchen ist tot.

https://dubisthalle.de/15-jaehriges-maedchen-stuerzt-in-halle-neustadt-in-den-tod

Auf welches Gesetz berufen sich die Beamten?
Sollte man nicht zunächst diese "Beamten" zur Schule schicken,
oder auch die "Abgeordneten", die solche Gesetze beschließen


Hallo grimmstone

In Deutschland herrscht Schulpflicht/Schulzwang. Somit kann die Schule anordnen, dass die Schüler per Polizei abgeholt werden, so andere Maßnahmen nichts fruchteten.

"Zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht (§ 41 Absätze 4-5)
Bleibt die pädagogische Einwirkung erfolglos, können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde von der für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise zugeführt werden (§§ 66 bis 75 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW). Das Jugendamt ist über die beabsichtigte Maßnahme zu unterrichten.
Die Eltern können von der Schulaufsichtsbehörde durch Zwangsmittel zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß Absatz 1 angehalten werden (u. a. Zwangsgeld, Ersatzzwangshaft gemäß §§ 55 bis 65 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW).
Die Schulaufsichtbehörde kann auch Geldbußen bis zu 5000 Euro Eltern und Arbeitgebern auferlegen, die nicht dafür sorgen, dass der Schulpflichtige am Schulunterricht regelmäßig teilnimmt. Bei Schülern, die nicht am Unterricht teilnehmen, sind Geldbußen, ersatzweise die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen ("Sozialstunden") nach Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig (§ 98 OWiG)."

https://www.caritas-nrw.de/rechtinformat...hulzwang-in-nrw

---


Um das Herz und den Verstand eines anderen Menschen zu verstehen, schaue nicht darauf, was er erreicht hat, sondern wonach er sich sehnt. (Khalil Gibran)
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#3

RE: Schulverweigerung?

in Schule und Bildung 08.11.2018 18:10
von grimmstone | 478 Beiträge

Danke. Ich habe mich inzwischen schlau gemacht.
Es lagen drei Arrestbefehle des Amtsgerichtes vor.
Beantragt von der Schule?
Die Schule, ich kenne mich dort aus, liegt keine 100m entfernt.
Das Hochhaus hat 10 Etagen.
Ein Suizid in diesem Alter findet doch nicht wegen Schulschwänzerei statt.
Da muss es andere Gründe geben in der Schule.


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#4

RE: Schulverweigerung?

in Schule und Bildung 08.11.2018 20:19
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Man wird wohl die Ermittlungen abwarten müssen, grimmstone
Beim Lesen der Kommentare hab ich mal wieder das Gruseln gekriegt. Ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen (bis auf die Arrestbefehle) kocht die Volksseele hoch bis der Deckel vom Kessel springt.
Wenn drei Arrestbefehle ergangen sind, ist da vorher ne Menge bei Gericht und Jugendamt passiert, was in dieser Zeitungsmeldung natürlich nicht erwähnt wird.

Seriöse Medien vermeiden übrigens, über Suizidfälle en Detail zu berichten, schon allein deshalb, weil die Ursachen immer erst mal Spekulation sind und Nachahmung vermieden werden muss. Hier wird sofort suggeriert, dass dieses Mädchen von Polizeibeamten in den Tod getrieben worden ist, übel!

Manchmal hasse ich diese Käseblätter!


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#5

Umgang mit Schulverweigerung? Ohne Druck!

in Schule und Bildung 08.11.2018 20:48
von Findus (gelöscht)
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Auch Schulverweigerung hat Gründe, liebe Anthea. Einen neuen Weg geht die japanische Stadt Kawasaki. Über den dortigen Kindertraumpark erzielt die japanische Stadt gute Erfolge dabei, junge Menschen wieder an die Schule heranzuführen - ohne Druck. Die einzige Auflage ist der regelmäßige Besuch des Kindertraumparks.
Der NDR hat zum Kindertraumpark eine Radio-Reportage gemacht: https://www.ndr.de/info/Ein-Platz-fuer-S...udio405426.html

Pädagogische Ansätze wie der Kindertraumpark scheinen mir eine gute alternative zu sein, Kinder von Mobbing, Leistungsdruck und Versagensängsten zu entlasten und ihnen zu ermöglichen, neues Selbstvertrauen zu erlangen.


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#6

RE: Umgang mit Schulverweigerung? Ohne Druck!

in Schule und Bildung 08.11.2018 21:57
von Anthea | 12.414 Beiträge

Zitat von Findus im Beitrag #5
Auch Schulverweigerung hat Gründe, liebe Anthea. Einen neuen Weg geht die japanische Stadt Kawasaki. Über den dortigen Kindertraumpark erzielt die japanische Stadt gute Erfolge dabei, junge Menschen wieder an die Schule heranzuführen - ohne Druck. Die einzige Auflage ist der regelmäßige Besuch des Kindertraumparks.
Der NDR hat zum Kindertraumpark eine Radio-Reportage gemacht: https://www.ndr.de/info/Ein-Platz-fuer-S...udio405426.html

Pädagogische Ansätze wie der Kindertraumpark scheinen mir eine gute alternative zu sein, Kinder von Mobbing, Leistungsdruck und Versagensängsten zu entlasten und ihnen zu ermöglichen, neues Selbstvertrauen zu erlangen.


Es gibt für alles einen Grund, lieber Findus. Und sicherlich ist der Park eine gute Idee oder Möglichkeit, Bewusstseinsbildung zu betreiben. .
Aber nun sind Gesetze dazu da, nicht für einen Jeden "Extrawürste" braten zu müssen. Weder für Eltern noch für Kinder.
Und Kinder müssen nun einmal auch früh genug lernen, dass es im Leben - im ganzen Leben - Pflichten gibt. Undf der Schulbesuch ist nun einmal eine davon.
Und "Druck" - wie du es nennst - ist einfach im Endeffekt der Hinweis auf ein "Muss".

---


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#7

Sozialarbeit statt Ordnungsrecht

in Schule und Bildung 08.11.2018 22:07
von Findus (gelöscht)
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Dann, liebe Anthea, gibst du die Schulverweigerer auf. Schulverweigerung hat Gründe. Statt Gründe und Probleme von Jugendlichen und Familien zu potenzieren macht es doch schlicht mehr Sinn, herauszufinden wo die Probleme liegen.
Mobbing ist heute z.B. ein ernsthaftes Problem an deutschen Schulen. Und ein Grund für Vermeidungsverhalten.
"Flüchten" ist eine der instinktiven Grundreflexe des Menschen. Die beiden anderen instinktiven Grundstrategien sind "Kämpfen" und "Einfrieren". Bei Mobbing ist der Rückzug - also die Vermeidung - der üblicherweise zu erwartende Reflex.

Schulen haben die Möglichkeit, auf Schulersatzmaßnahmen zurück zu greifen. Das wäre das pädagogische Mittel!
Manche Schulformen haben auch Schulsozialarbeit. Warum nicht auch Gymnasien und Realschulen?



zuletzt bearbeitet 08.11.2018 22:11 | nach oben springen

#8

RE: Sozialarbeit statt Ordnungsrecht

in Schule und Bildung 08.11.2018 22:46
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Zitat von Findus im Beitrag #7
Dann, liebe Anthea, gibst du die Schulverweigerer auf. Schulverweigerung hat Gründe. Statt Gründe und Probleme von Jugendlichen und Familien zu potenzieren macht es doch schlicht mehr Sinn, herauszufinden wo die Probleme liegen.
Mobbing ist heute z.B. ein ernsthaftes Problem an deutschen Schulen. Und ein Grund für Vermeidungsverhalten.
"Flüchten" ist eine der instinktiven Grundreflexe des Menschen. Die beiden anderen instinktiven Grundstrategien sind "Kämpfen" und "Einfrieren". Bei Mobbing ist der Rückzug - also die Vermeidung - der üblicherweise zu erwartende Reflex.

Schulen haben die Möglichkeit, auf Schulersatzmaßnahmen zurück zu greifen. Das wäre das pädagogische Mittel!
Manche Schulformen haben auch Schulsozialarbeit. Warum nicht auch Gymnasien und Realschulen?


Um diesen Diskurs mal mit dem akuten Fall zu verbinden, es hat garantiert eine Anamnese in der Schule stattgefunden. Es gibt übrigens mittlerweile in jeder Schulform auch Schulsozialarbeit, Findus.
Wenn ein Jugendrichter zum Mittel des Arrest greift, sind dem langwierige Ermittlungen und Verbindungen zwischen Schule, Eltern, Jugendgerichtshilfe vorausgegangen. Per se zu konstatieren, mit Abschaffung der Schulpflicht oder der Einrichtung von Kuschelschulen würden Schulverweigerer therapiert, ist ein frommer Gedanke.
Ich kenne viele Schulverweigerer, die weder gemobbt wurden (eher waren sie die Mobber) noch unintelligent sind. Sie haben schlicht und einfach keinen Bock auf Alle und Jeden, die ihnen eben auch mal Pflichten auferlegen. Diejenigen, die wirklich soziale Ausgrenzung in der Schule erfahren und das zuerst auch mit Schulbummelei kompensieren, landen meist gar nicht vor dem Richter, weil die Phasen davor sehr wohl von aufmerksamen Lehrern und Eltern begleitet werden. Da gibt es dann auch Möglichkeiten, vor Ort Abhilfe zu schaffen.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#9

RE: Sozialarbeit statt Ordnungsrecht

in Schule und Bildung 09.11.2018 19:05
von Findus (gelöscht)
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Zitat von moorhuhn im Beitrag #8

Um diesen Diskurs mal mit dem akuten Fall zu verbinden, es hat garantiert eine Anamnese in der Schule stattgefunden. Es gibt übrigens mittlerweile in jeder Schulform auch Schulsozialarbeit, Findus.


Nein, das ist tatsächlich nicht der Fall, sondern abhängig davon, in welchem Bundesland du lebst. Es wäre begrüßenswert, wenn die Schulsozialarbeit ein fester Standard überall in der Republik wäre.

Zitat

Wenn ein Jugendrichter zum Mittel des Arrest greift, sind dem langwierige Ermittlungen und Verbindungen zwischen Schule, Eltern, Jugendgerichtshilfe vorausgegangen. Per se zu konstatieren, mit Abschaffung der Schulpflicht oder der Einrichtung von Kuschelschulen würden Schulverweigerer therapiert, ist ein frommer Gedanke.



Da hast du mich falsch verstanden, Moorhuhn. Schulersatzmaßnahmen können durchaus auch schulpflichterfüllend sein. Die Erfahrung zeigt aber, dass manche Schüler einfach nicht mehr richtig den Weg in die Schule zurück finden, ohne eine vernünftige pädagogische Unterstützung und eine andere Form von Tagesstruktur. Angebote der Jugendsozialarbeit können z.B. diese Unterstützung leisten.
Leider ist in den letzten 10 Jahren die Jugendsozialarbeit unter dem Vorzeichen der Sparpolitik vernachlässigt worden.

Die Jugendgerichtshilfe kommt nur dort ins Spiel, wo nicht der Weg über Ordnungsgeld bzw. Ordnungsämter gewählt wird.

Zitat
Diejenigen, die wirklich soziale Ausgrenzung in der Schule erfahren und das zuerst auch mit Schulbummelei kompensieren, landen meist gar nicht vor dem Richter, weil die Phasen davor sehr wohl von aufmerksamen Lehrern und Eltern begleitet werden. Da gibt es dann auch Möglichkeiten, vor Ort Abhilfe zu schaffen.



Eltern und Lehrer sind natürlich auch eine wichtige Unterstützung


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#10

RE: Sozialarbeit statt Ordnungsrecht

in Schule und Bildung 09.11.2018 19:56
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

"Die Jugendgerichtshilfe kommt nur dort ins Spiel, wo nicht der Weg über Ordnungsgeld bzw. Ordnungsämter gewählt wird." (Findus)

Hm, dann muss das auch in jedem BL anders sein.
In Sachsen führt der Weg bei Schulbummelei vom Ordnungsamt zum Jugendrichter, wenn die erste Instanz keinen Erfolg hatte. Dies war wohl in Halle auch der Fall, weil Arrestbefehle nur ein Richter aussprechen kann. Als Jugendschöffin kenne ich das langwierige Prozedere, bis es überhaupt zu einem 1. Arrestbefehl kommt. In dieses sind Jugendgerichtshilfe, die Schule und die Eltern involviert und es werden auch Schulersatzmaßnahmen ergriffen.
Kann aber auch sein, dass wir von links nach schräg diskutieren.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#11

RE: Sozialarbeit statt Ordnungsrecht

in Schule und Bildung 09.11.2018 20:12
von Findus (gelöscht)
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Klingt nach einem komplizierten Weg. Zumal z.B. für die Angebote der Jugendsozialarbeit kein Gerichtsbeschluss notwendig ist, sondern letztlich eigentlich nur die Zustimmung der Schule. Immerhin sind es Angebote nach einem der Sozialgesetzbücher (=Leistungsgesetz).

Sind die Unterschiede wohl in unterschiedlichen Schulgesetzen der Länder begründet?



zuletzt bearbeitet 09.11.2018 20:15 | nach oben springen

#12

RE: Sozialarbeit statt Ordnungsrecht

in Schule und Bildung 09.11.2018 20:15
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Schulsozialarbeit kommt in Sachsen vor dem Ordnungsamt, insofern finde ich den Weg gar nicht kompliziert.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#13

RE: Sozialarbeit statt Ordnungsrecht

in Schule und Bildung 09.11.2018 20:21
von Findus (gelöscht)
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Ok. Da ist Sachsen einen anderen Weg gegangen als andere Bundesländer.
Ich kenne z.B. die Schulsozialarbeit eigentlich nur als Teil des Schulsystems. Der Chef des Schulsozialarbeiters ist letztlich der jeweilige Schuldirektor.

Was ich aber tatsächlich nicht verstehe, Moorhuhn, warum es einfacher sein soll, Schulverweigerer erst über das Ordnungsamt einem passenden Angebot zuzuweisen. An der Stelle ist das sprichwörtliche Kind doch bereits in den Brunnen gefallen.
Ist es nicht besser, bereits etwas früher wenigstens das Angebot für Hilfe zu machen? Dann wäre das Thema Schulverweigerung vielleicht auch weniger angstbesetzt (siehe Antheas Einführungsbeitrag) und es wäre hoffentlich einfacher, die Hilfe auch anzunehmen. Wenn das nicht geschieht, bleibt ja immer noch der ordnungsrechtliche Weg.


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#14

RE: Sozialarbeit statt Ordnungsrecht

in Schule und Bildung 09.11.2018 21:05
von grimmstone | 478 Beiträge

Halle ist nicht in Sachsen.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass das Mädchen, resp. deren Eltern, Migranten aus dem Kosovo sind.
Dazu noch Roma.
Die Polizisten, zwei Männer und eine Frau, sind sehr rüde vorgegangen.
Das Mädchen schlief. Die Tür zum Zimmer wurde aufgerissen, Das Mädchen flüchtete auf den Balkon, versuchte auf den Nachbarbalkon zu klettern und stürzte ab.
Also kein Suizid.



Fahrlässige Tötung?


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zuletzt bearbeitet 09.11.2018 21:05 | nach oben springen

#15

RE: Sozialarbeit statt Ordnungsrecht

in Schule und Bildung 09.11.2018 22:11
von Anthea | 12.414 Beiträge

Zitat von grimmstone im Beitrag #14
Fahrlässige Tötung?


Natürlich nicht, ein Unfall. Es ist ja auch keine "fahrlässige Tötung", wenn jemand festgenommen werden soll, sich dieser durch Flucht entzieht und dabei zu Tode kommen, wie auch immer.

Stimmt, Halle liegt in Sachsen-Anhalt.

---


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