#1

Grundgesetz

in Fake News 27.10.2017 08:52
von Andreas1975 | 217 Beiträge

Ja kaum zu glauben aber das Grundgesetz ist ein Fake. Also so als Verfassung.

Das ist zumindest die Auffassung einiger wenigen die fest der Überzeugung sind das Deutschland keine Verfassung hat. Also Deutschland, genauer die BRD, ist sogar eine Firma und was weiß ich nicht alles. Man lernt zum eigenen Staat nie aus im Internet.

Eine sehr häufige Behauptung ist:

Definition Grundgesetz:

Zitat
Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD).
(Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002)



Das ist natürlich Quatsch! Das sthet da gar nicht drin im Creifelds Rechtswörterbuch.

Zieht sich aber durch das Internet und wird im Kreis als Quelle angegeben. Keiner die das Behaupten hat nur einmal selbst eine Seite vom Buch selbst gesehen. Wozu auch.

Mit einer kurzen Recherche kann auch ganz leicht der Gegenbeweis gebracht werden. Sogar mit Photos.

https://reichling.wordpress.com/2013/03/...in-grundgesetz/

Leider sind die Bilder zu groß zum einstellen. Schaut selber.

Der Rest ist ja im Internet Link zu sehen.
Beim nächsten Besuch in der Bücherrei werde ich mal selber auf die Seiten 623 und 624 blättern. Wird meine Frau zwar wundern das ich in die Rechtsabteilung gehe aber da muss Sie halt durch.


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#2

RE: Grundgesetz

in Fake News 27.10.2017 18:30
von grimmstone | 478 Beiträge

Darum geht es doch überhaupt nicht.
Das Grundgesetz kann mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. Also auch, und das ist gar nicht soweit weg, durch CDU und AfD.
Aber auch die vermutlich künftige Regierung schwätzt von zwei Vize-Kanzlern. Dazu müsste man das Grundgesetz ändern.
Keine "Sau" braucht drei Kanzler in diesem Dorf.

Es ist also notwendig, dass es eine Verfassung gibt, die nur vom Volk geändert werden kann.
Link

In diesem Sinne könnte man natürlich das Grundgesetz via Volksabstimmung zur Verfassung machen.

Nebenbei gesagt, wären dann das Verfassungsgericht legitim und auch der Verfassungsschutz könnte eine sinnvolle Tätigkeit abrechnen.


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#3

RE: Grundgesetz

in Fake News 28.10.2017 13:56
von WilliM | 3 Beiträge

Grundgesetz und Verfassung sind zwei Begriffe für den selben Sachverhalt. Ob etwas eine Verfassung ist oder nicht, kommt nicht auf die Überschrift an, sondern auf den Inhalt, auf das, was darin geregelt ist.

Das eine Verfassung nur durch Volksabstimmung eine voll gültige Verfassung ist, stimmt so auch nicht. Die Reichsverfassung von 1871 ging ganz ohne Volksabstimmung über die Bühne, und die Reichsverfassung von 1919 (Weimarer Verfassung) wurde von der Nationalversammlung beschlossen und ist dem Volk nie zur Abstimmung vorgelegt worden.

Aber auch viele andere Verfassungen sind ohne Volksabstimmung zustande gekommen. Oder wann eine Volksabstimmung der Bürger der USA über ihre Verfassung? Die kanadische Verfassung wurde 1980 beschlossen, und zwar vom britischen Unterhaus in London.

Das Grundgesetz kann zwar jederzeit mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Bei der letzten Bundestagswahl hat die CDU knapp 33 Prozent der Stimmen bekommen, die AfD 12 Prozent, sind zusammen 45 Prozent. Die Zweidrittelmehrheit liegt bei 66 Prozent, und davon sind CDU und AfD noch sehr weit entfernt.

Die Weimarer Verfassung konnte durch ein Gesetz geändert werden, wenn wenigstens zwei Drittel der Abgeordenten anwesend waren und davon wiederum zwei Drittel für die Änderung stimmten. Gesetze, die gegen die Verfassung verstießen, galten als Verfassungsänderung, wenn sie mit dieser Mehrheit beschlossen worden sind.

Das Grundgestz schreibt für eine Änderung vor, dass zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Bundestages dieser Änderung zustimmen. In der Weimarer Republik reichten bereits zwei Drittel mal zwei Drittel der Parlamentsmitglieder, also vier neuntel, das ist weniger als die Hälfte der Mitglieder.

Bei der Beschlussfassung über das Ermächtigungsgesetz am 24.3.1933 wurden zahlreiche Reichstagsabgeordnete an der Abstimmungsteilnahme gehindert, um das Gesetz, mit dem die Verfassung ausgehebelt wurde, durchzubringen.

Das Grundgesetz ist damit weit besser vor Eingriffen der Regierung geschützt als die Weimarer Verfassung.

Bis jetzt konnte noch nicht aufgezeigt werden, was am Grundgesetz verbessert oder geändert werden sollte.

Übrigens, wer den "Creifelds" ausleihen will, ihn aber in seiner öffentlichen Bibliothek nicht bekommt, kann ihn auch für Fernleihe bekommen. Der Spaß hatte mich damals einen Euro gekostet.


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