#1

Ist Beamtentum noch zeitgemäß?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.01.2018 17:22
von Anthea | 12.408 Beiträge

Oder: Man kann nicht alles haben.

Wie es gerade beamtete Kläger versuchen. Nämlich sich die Rosinen rauszupieken. Besser aufgestellt sein als ihre Kollegen ohne diesen Status hinsichtlich Bezahlung und lebenslanger Versorgung, jedoch dazu noch deren Rechte in Anspruch nehmen wollen.

Explizit geht es um das Streikrecht. Ähnlich einem Ehebund gibt es auch bei der Verbindung Staat-Mensch als gewissermaßen Ehepartner mit Rechten und Pflichten zu beachtende Dinge. Nennen wir es mal grenzenlose Treue. Eine Gemeinschaft. Dagegen jedoch spricht das Streikrecht, das eigentlich einem jeden zusteht – außer den Beamten. Eigentlich verständlich, dass diese nicht auf der einen Seite Vergünstigungen annehmen können, auf der anderen Seite aber gegen den Arbeitgeber Staat zu Felde ziehen dürfen.

Im normalen Geschäftsleben und Angestelltenverhältnis bei bestimmten Branchen und speziellen Aufgaben gibt es schließlich auch die Bestimmungen, dass z.B. ein AN nicht für einen Konkurrenten tätig sein darf. Oder nach Ausscheiden erst nach einer Karenzzeit. Zum Beispiel. Also Reglements.

Jedenfalls beschäftigt sich jetzt Karlsruhe mit der Frage, speziell für die Lehrerschar interessant. Wobei dann auch die Frage aufkommt, ob das Beamtentum noch in der heutigen Zeit seine Berechtigung hat.

Einen ausführlichen Artikel darüber :

http://www.rp-online.de/politik/beamtent...d-aid-1.7328566


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Ist das, was das Herz glaubt, nicht genau so wahr wie das, was das Auge sieht? Khalil Gibran
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#2

RE: Ist Beamtentum noch zeitgemäß?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.01.2018 17:38
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Moin,

Beamte haben viele Privilegien. Dafür haben sie einen Eid geleistet dem Staat treu zu dienen.

Das Verbot des Streiks ist Teil ihres Paktes mit dem Souverän.

Ok, mögen Sie streiken dürfen. Als Preis werden sie nachversichert in der Rentenversicherung unter Verzicht auf ihre Pension, die sich nach dem letzten Gehalt fürstlich bemisst und nicht wie bei nicht beamteten Arbeitnehmen nach den Einzahlungen in ihrer Lebensarbeitszeit.

Deal or no deal ?

Das Ergebnis wir "no deal" sein.

Ergo, husch ins Körbchen !



zuletzt bearbeitet 19.01.2018 17:41 | nach oben springen

#3

RE: Beamtentum

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.01.2018 18:21
von Jackdaw | 454 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #1
[…] Ähnlich einem Ehebund gibt es auch bei der Verbindung Staat-Mensch als gewissermaßen Ehepartner mit Rechten und Pflichten zu beachtende Dinge. […] Eigentlich verständlich, dass diese nicht auf der einen Seite Vergünstigungen annehmen können, auf der anderen Seite aber gegen den Arbeitgeber Staat zu Felde ziehen dürfen. […]
Beamte sind Staatsbedienstete - das Streikrecht ist ihnen nicht wegen der Vergünstigungen verwehrt, sondern um sicherzustellen, dass der Staat nicht handlungsunfähig wird. Der Beamte leistet schließlich seinen Dienst zum Nutzen aller - und somit, anders als in der Privatwirtschaft, nicht hauptsächlich für seinen Arbeitgeber/Ausbeuter - damit ein Staat seinen Pflichten gegenüber dem Bürger/der Allgemeinheit nachkommen kann, ist also die Treue seiner Bediensteten unverzichtbar.
Wenn Beamte jetzt das Recht, streiken zu können, fordern, ist anzunehmen, dass "der Staat" (in diesem Falle also der Gesetzgeber) seine Beamten in ihren Rechten, in ihren Vergünstigungen, in der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflichten so weit eingeschränkt hat, dass sie sich auf die Stufe von Angestellten des Öffentlichen Dienstes herabgestuft sehen und mithin wenigstens das jenen zustehende Streikrecht wahrnehmen können wollen.


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#4

RE: Beamtentum

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.01.2018 18:32
von Findus (gelöscht)
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Die Frage ist doch ganz einfach: Können nicht genau so gut angestellte Arbeitnehmer die Aufgaben von Beamten übernehmen? Dann wäre auch die Frage von Streikrechten eindeutig geklärt.


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#5

RE: Beamtentum

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 23.01.2018 19:48
von woipe (gelöscht)
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Zitat von Findus im Beitrag #4
Die Frage ist doch ganz einfach: Können nicht genau so gut angestellte Arbeitnehmer die Aufgaben von Beamten übernehmen? Dann wäre auch die Frage von Streikrechten eindeutig geklärt.


damit würde sich zumindest die anzahl der beamten reduzieren lassen...

lehrer müssen z.b. nicht zwingend beamte sein. der staat nimmt sich ohnehin bereits jetzt das recht heraus lehrer auf angestelltenbasis einzustellen - oft mit befristeten verträgen, die zum ende des schuljahres vor den sommerferien auslaufen. neue verträge gibt es dann nach den sommerferien. der staat spart sich hier sechs wochen gehalt... ich denke, das ist so ein beispiel, bei dem man den beamtenstatus nicht benötigt. alternativ könnte man festhalten, dass in berufen, die sowohl von beamten als auch von angestellten ausgeübt werden können, ein streikverbot obsolet ist.


"nichts habe ich mir fester zum grundsatz gemacht, als meine lebensführung nicht nach euren vorurteilen zu gestalten." seneca
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