#1

Vertrauen ist gut....

in Diverse Nachrichten 14.09.2022 09:40
von Anthea | 12.405 Beiträge

Kontrolle ist besser? Auch, wenn ein Vertrauensverhältnis dadurch beschädigt wird?

Es geht um:

"Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit noch heftig diskutiert wird." Quelle FAZ

Ich denke, dies sollte jedem Arbeitgeber selbst überlassen sein, inwieweit er seinen Mitarbeitern:innen freie Hand lässt und auf deren Ehrlichkeit vertraut. Besonders in Zeiten des Home Office ist dies unabdingbar.

Mir ist im Übrigen nicht ganz klar, welche Gründe (außer denen eines Misstrauens) dahinter stecken? Gründe versicherungstechnischer Art?

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#2

RE: Vertrauen ist gut....

in Diverse Nachrichten 15.09.2022 01:48
von Atue (gelöscht)
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Derzeit kenne ich noch nicht den konkreten Text des Richterspruchs.

Noch habe ich die Hoffnung, dass auch in Deutschland auch zukünftig noch Vertrauensarbeitszeitmodelle möglich bleiben.

Würde das unmöglich werden, würden auch viele gute Arbeitszeitmodelle ihre Grundlagen verlieren.



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#3

RE: Vertrauen ist gut....

in Diverse Nachrichten 15.09.2022 12:24
von Dr. Yes | 1.341 Beiträge

Es geht gar nicht um mangelndes Vertrauen. Es geht um die vielen nicht erfassten Überstunden, zu denen Arbeitnehmer genötigt werden und die den Gewerkschaften ein Dorn im Auge sind. Das Gericht macht auch keine Vorschriften, sondern urteilt auf Basis bestehender Rechtsvorschriften, hier Arbeitsschutzgesetz und ein Urteil des EuGH.


Ще не вмерла України і слава, і воля
Thats me hat sich bedankt!
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#4

RE: Vertrauen ist gut....

in Diverse Nachrichten 15.09.2022 13:28
von Anthea | 12.405 Beiträge

Zitat von Dr. Yes im Beitrag #3
Es geht gar nicht um mangelndes Vertrauen. Es geht um die vielen nicht erfassten Überstunden, zu denen Arbeitnehmer genötigt werden und die den Gewerkschaften ein Dorn im Auge sind. Das Gericht macht auch keine Vorschriften, sondern urteilt auf Basis bestehender Rechtsvorschriften, hier Arbeitsschutzgesetz und ein Urteil des EuGH.


Es SIND Vorschriften, wenn das Gericht etwas verpflichtend anordnet, was bis dato nicht erforderlich war.
Das Arbeitsschutzgesetz regelt schon immer die erlaubten Arbeitsstunden.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#5

RE: Vertrauen ist gut....

in Diverse Nachrichten 15.09.2022 13:46
von Dr. Yes | 1.341 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #4
Es SIND Vorschriften, wenn das Gericht etwas verpflichtend anordnet, was bis dato nicht erforderlich war.
Das Arbeitsschutzgesetz regelt schon immer die erlaubten Arbeitsstunden.

Das BAG hat auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes und des Urteils einer höheren Instanz geurteilt. Das heißt nichts anderes, als dass Arbeitszeiterfassung auch vorher schon verpflichtend war. Schließlich ging es um einen konkreten Fall.
Das Arbeitsschutzgesetz alleine reicht nicht aus, man muss auch seine Einhaltung sicherstellen.


Ще не вмерла України і слава, і воля
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#6

RE: Vertrauen ist gut....

in Diverse Nachrichten 15.09.2022 21:42
von Anthea | 12.405 Beiträge

Das würde bedeuten, dass ein Mitarbeiter selbst auch seine Arbeitszeit erfassen kann. Aufschreiben z.B. von wann bis wann er/sie gearbeitet hat. Das dürfte es aber im vorliegenden Falle nicht sein! Ich denke, dass es um eine maschinelle Zeiterfassung (Stempeluhr) geht.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#7

RE: Vertrauen ist gut....

in Diverse Nachrichten 16.09.2022 15:02
von Dr. Yes | 1.341 Beiträge

In welcher Form die Zeiterfassung erfolgen muss, hat das Gericht nicht vorgeschrieben. Überhaupt ging es in dem Verfahren witzigerweise gar nicht um Zeiterfassung ja oder nein; das war nur ein Nebenaspekt.
"In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Betriebsrat unter Berufung auf sein Initiativrecht die Einführung einer Arbeitszeiterfassung gefordert und deshalb die Einigungsstelle angerufen. Das BAG wies die Klage nun ab. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG bestehe nur, wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt sei. Dies sei aber eben bereits der Fall."
(https://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/bag-...b-sofort-62046/)
Mit anderen Worten, weil der Arbeitgeber nach Meinung des BAG ohnehin verpflichtet ist, eine Zeiterfassung einzurichten, kann der Betriebsrat nicht initiativ werden. Klingt sehr deutsch.


Ще не вмерла України і слава, і воля


zuletzt bearbeitet 16.09.2022 15:05 | nach oben springen

#8

RE: Vertrauen ist gut....

in Diverse Nachrichten 17.09.2022 13:51
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Liebe Gemeinde,

das war Thema unserer letzten Betriebsratssitzung.

Macht Euch keine Sorgen !

Und es war auch letzte Woche Thema bei Betriebsratsseminar am Timmendorfer Strand.

Es gibt in diesem Gerichtsurteil so viele Mängel, dass sich unsere Anwälte ne goldene Nase verdienen.

Diese Anordnung ist Schrott ! Ist ja auch kein Wunder, derzeit wird nur noch Schrott produziert.

LG


Imperare sibi maximum bellum est


zuletzt bearbeitet 17.09.2022 13:52 | nach oben springen


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