#1

Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 10.08.2018 18:01
von Anthea | 12.406 Beiträge

Das Kindergeld steht allen Erwerbstätigen in Deutschland zu, also auch Ausländern, die in Deutschland arbeiten, wo die Kinder jedoch noch in der Heimat leben. In Anbetracht der Umstände, dass in manchen Ländern die Lebenshaltungskosten deutlich geringer sind, so wurden Forderungen – schon seit Jahren – laut, die Höhe des Kindergeldbezugs dem Lebensstandard dort anzupassen, so die Kinder nicht in Deutschland leben. Das würde dann z.B. Länder wie Polen, Tschechien, Kroatien, Rumänien, Ungarn und Bulgarien betreffen.

Wäre das vernünftig und angemessen? Zwischenzeitlich werden für 270.000 im Ausland lebende Kinder gezahlt, wie es auf Anfrage der dpa ans Bundesfinanzministerium heißt. Der deutsche Städtetag klagt über die Kosten.

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Um das Herz und den Verstand eines anderen Menschen zu verstehen, schaue nicht darauf, was er erreicht hat, sondern wonach er sich sehnt. (Khalil Gibran)
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#2

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 10.08.2018 18:20
von Teddybär | 1.675 Beiträge

Ist doch ganz einfach... Kindergeld abschaffen, ersetzt wird es durch eine "Ermäßigung" bei der Einkommensteuer... sozial Schwache bekommen Gutscheine für Schulsachen, Schulessen usw., aber immer gekoppelt an einen konkreten Fall, sprich Bedürftigkeit... Überweisungen ins Ausland war gestern.


Es gibt immer ein a🐻
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#3

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 10.08.2018 21:18
von Findus (gelöscht)
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Zitat von Teddybär im Beitrag #2
Ist doch ganz einfach... Kindergeld abschaffen, ersetzt wird es durch eine "Ermäßigung" bei der Einkommensteuer... sozial Schwache bekommen Gutscheine für Schulsachen, Schulessen usw., aber immer gekoppelt an einen konkreten Fall, sprich Bedürftigkeit... Überweisungen ins Ausland war gestern.


Und das Misstrauen hat mal wieder über den Menschen gesiegt. Bei so viel Misstrauen kann man gleich sämtliche Sozialleistungen abschaffen.


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#4

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 11.08.2018 00:05
von Gelöschtes Mitglied
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Viele meinen, dass das Kindergeld eine besondere Leistung des Staates für Familien wäre. Dem ist aber nicht so!

Der tatsächliche Hintergrund des Kindergelds ist es, dass der Staat durch Artikel 1 GG zur Existenzsicherung auf Niveau des Existenzminimums verpflichtet ist. Bei einem normalen Lohnempfänger drückt sich dadurch aus, dass der Staat das Existenzminimum nicht besteuern darf.

Diese Existenzsicherung wird bei Kindern gerade nicht nur durch das Kindergeld sicher gestellt, sondern ergänzend noch durch den Kinderfreibetrag. Doch der Kinderfreibetrag ist erst ab erheblichen Einkommen günstiger als das Kindergeld alleine - bis zur entsprechenden Grenze wird dem Lohnempfänger nur das Kindergeld gutgeschrieben, kommt der Lohnempfänger über den entsprechenden Betrag, ist der Kinderfreibetrag günstiger, und dieser wird über das Einkommen verrechnet.

Über den Kinderfreibetrag werden Kinder nicht nur in Höhe des Kindergeldes (194, 200, 225 Euro für das erste, zweite jedes weitere Kind) gefördert, sondern mit bis zu 253,67€ je Kind - wenn man nur genug verdient! Das wissen leider die Wenigsten!

Wer genug verdient bekommt also 253,67€ vom Staat für die Existenzsicherung des Kindes in Form des Kinderfreibetrages über die Einkommensteuer. Warum ausgerechnet die Reichen im Staate dieses Mehr an Förderung bedürfen, erschließt sich mir nicht.


Theoretisch könnte man beim Kindergeld darüber nachdenken, dieses nur noch in Höhe der notwendigen Existenzsicherung bezogen auf den tatsächlichen Lebensort des Kindes zu gewähren. Ich verweise aber darauf, dass die Verwaltung einer solchen Praxis durchaus mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

Konkret geht es um 268.335 Kinder, die im EU-Ausland oder im EWR-Wirtschaftsraum leben. An wen gingen die Zahlungen:
Polen: 117.000
Tschechien: 21.000
Kroatien: 19.000
Rumänien: 19.000
Frankreich: 16.000
Ungarn: 11.000
Bulgarien: 7.000
...

Bei ca. 70% der Betroffenen liegt das Existenzminimum nicht so arg viel niedriger, als in Deutschland.....der Einspareffekt wäre also gering.

Pro Jahr zahlt Deutschland ca. 35 Milliarden Euro Kindergeld - ins Ausland gehen aber insgesamt nur ca. 343 Millionen Euro - das ist weniger als 1%. Das Einsparpotential bei einer Anpassung der Höhe auf das Niveau der Staaten, in denen die Kinder faktisch leben, liegt bei unter 0,5%! Oder in absoluten Zahlen bei vielleicht ca. 170 Millionen je Jahr.

In 2017 ging der ins Ausland bezahlte Betrag gegenüber 2016 um 70 Millionen Euro zurück - auch das findet sich kaum in der aktuellen Berichterstattung zum Thema.

Thematisiert wird auch gerne der potentielle Mißbrauch, weil man nicht so recht weiß, ob alle gemeldeten Kinder immer auch existieren und wirklich Kinder des Leistungsempfängers sind....Tatsächlich wird Mißbrauch nicht ausgeschlossen, allerdings gibt es KEINE validen Zahlen dazu. Wahrscheinlich ist, dass es diesen Mißbrauch gibt, dass dieser aber in Summe Schäden von weniger als 100 Millionen generiert - und durch geeignete Maßnahmen könnte man durchaus den Mißbrauch noch weiter eindämmen. So könnte man auch auf dem Behördenweg sich jeweils bei jedem Kind eine Bestätigung der Existenz des Kindes durch den jeweiligen EU-Staat aushändigen lassen - und auch nachverfolgen, ob dieess Kind tatsächlich im konkreten Jahr jeweils Anspruchsberechtigt ist.

Unterm Strich ist das Thema eine willkommene Bereicherung des Sommerlochs, und adressiert vor allem auch gerne die für Fake-News anfälligen potentiellen Wähler der AFD.

Fakt ist, würde man die steuerliche Bevorteilung von Eltern wegnehmen, die über das Kindergeld hinaus aufgrund hoher Einkommen vom Kinderfreibetrag profitieren, dann wäre der Einspareffekt größer. Warum wir in Deutschland die Notwendigkeit sehen, ausgerechnet Reiche und Sehr Reiche Familien besonders zu unterstützen erschließt sich mir nicht - dem gegenüber kann man argumentieren, dass ein paar Millionen Transfergelder von Deutschland in ärmere Gebiete der EU im Allgemeinen gut angelegt sind - besonders dann, wenn die Kinder im ärmeren EU-Ausland davon profitieren.

Mißbrauch sollte man abstellen - mißbräuchliche Fake-News aber auch! Bedenkenswerter als die Sozialtransfers für Kinder ins EU-Ausland halte ich die für mich gefühlte Ungerechtigkeit, dass die Stärkste Förderung von Kindern ausgerechnet richtig reiche Menschen bekommen. Welche Rolle spielt hier das Bedürftigkeitsprinzip - was ja gerne genommen wird, wenn man nach diesem Prinzip verargumentiert, dass man im Ausland lebenden Kindern weniger Kindergeld gewähren will? Sind unsere Reichen Eltern so arm, dass sie besonders gefördert werden müssen?

Damit ich nicht falsch verstanden werde - ich will keine Neiddebatte gegenüber Reichen anzetteln - ich will aber Transparenz darüber, dass derzeit die Förderung von Kindern in Deutschland bei hohem Reichtum deutlich höher ausfällt als das normale Kindergeld! DAS halte ich für das wichtigere Thema, als ein paar potentielle Mißbrauchsfälle durch EU-Ausländer...die dennoch wo immer möglich mit geeigneten Mitteln überführt werden sollten!


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#5

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 11.08.2018 10:02
von Findus (gelöscht)
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Gut recherchiert. Danke Atue


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#6

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 11.08.2018 10:39
von Anthea | 12.406 Beiträge

Zitat von Atue im Beitrag #4
Damit ich nicht falsch verstanden werde - ich will keine Neiddebatte gegenüber Reichen anzetteln - ich will aber Transparenz darüber, dass derzeit die Förderung von Kindern in Deutschland bei hohem Reichtum deutlich höher ausfällt als das normale Kindergeld!


Als ein Ärgernis empfinde ich auch, dass es niemals um Nichtbedürftigkeit geht. Dass z.B. bei der "Herdprämie", wo also die Frau belohnt werden sollte, wenn sie ihr Kind anstatt in der Kita zu Hause belässt, die sowieso nicht arbeitende Millionärsgattin auch in den Genuss dieser Gelder kam/kommt. Gibt es diese Prämie eigentlich noch?
Und sind Kindergeldzahlungen an eine Klientel ab einer bestimmten hohen Einkommenshöhe wirklich erforderlich?
Ja, ich weiß, es darf nicht unterschieden werden... Aber als gerechtfertigt sehe ich das jedenfalls nicht an.

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Um das Herz und den Verstand eines anderen Menschen zu verstehen, schaue nicht darauf, was er erreicht hat, sondern wonach er sich sehnt. (Khalil Gibran)
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#7

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 11.08.2018 18:49
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Nein, Anthea, soweit ich weiß, gibt es die Herdprämie nicht mehr. Wie du schon richtig schreibst, Gutverdienende brauchen die nicht und für alle anderen ist sie ein Tropfen auf den heißen Stein- 150€, das ist noch unter H4- Niveau, grusel!

Als meine Tochter geboren wurde, war das Kindergeld übrigens noch einkommensabhängig. Allerdings waren das auch die geburtenschwachen Zeiten, man hatte wohl Angst, dass das so bleibt.
Warum man das nun nicht der aktuellen Situation anpasst, erschließt sich mir auch nicht. Aber mir erschließt sich so einiges nicht, was aus verstaubten Gesetzbüchern seit 100 Jahren noch immer wie die heilige Kuh hochgehalten wird.


Der frühe Vogel kann mich mal !


zuletzt bearbeitet 11.08.2018 18:50 | nach oben springen

#8

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 11.08.2018 23:50
von Gelöschtes Mitglied
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Zitat von Anthea im Beitrag #6
Als ein Ärgernis empfinde ich auch, dass es niemals um Nichtbedürftigkeit geht. Dass z.B. bei der "Herdprämie", wo also die Frau belohnt werden sollte, wenn sie ihr Kind anstatt in der Kita zu Hause belässt, die sowieso nicht arbeitende Millionärsgattin auch in den Genuss dieser Gelder kam/kommt.


Liebe Anthea,
ich verstehe dein Ärgernis - möchte dem aber auch was entgegen stellen, weil ich mich schon sehr lange mit dem Thema beschäftige, und ich der felsenfesten Überzeugung bin, dass eines der größten Ärgernisse unseres Sozialstaats das immer wiederkehrende Gespenst der Bedürftigkeit ist.

Die Kernidee ist klar und locker einleuchtend - der Staat hilft denen, die Hilfe brauchen! Klingt gut, klingt richtig, muss man doch eigentlich so machen. Oder?

In der Praxis führt genau dieses so intuitiv richtig erscheinende Prinzip aber regelmäßig zu Problemen. Wer genau ist denn bedürftig? Ist man mit einem Einkommen von 1000€ im Monat bedürftig oder nicht? Wer mal genau hinschaut, stellt fest: Das kommt darauf an.......
Reden wir von Brutto oder Netto?
Reden wir von München oder einem kleinen Dorf im Saarland?
Reden wir von einer Alleinstehenden Person, oder von jemanden, der Kinder zu versorgen hat?
Reden wir von jemandem, der gesund ist, oder von jemandem, der noch gesundheitliche Handicaps hat?


Und wie ist das so mit harten Grenzen.....wenn ich 1000€ habe, bin ich bedürftig. Mit 1000€ und einem Cent aber nicht mehr?

Viele der Grenzen in den Sozialversicherungen sind solche harten Grenzen! Manchmal gibt es weiche Übergangsgrenzen - die machen es aber auch nicht wirklich besser.

Schau dir mal an, was so im Grenzbereich zwischen Hartz IV und Mindestlohnempfängern mit niedriger Stundenzahl passiert. Aus Sicht des Betroffenen kommen da schnell mal effektive Stundenlöhne von weniger als 1€ raus......


In Deutschland schauen wir beim Einkommen relativ genau hin, und rechnen penibel, was genau dazu zählt, und was man vom Einkommen abziehen kann.
Bei den Sozialversicherungen schauen wir längst nicht so genau hin - die schauen bei einigen Einkommensarten einfach weg. Bekommst du dein Einkommen vor allem aus Mieteinnahmen, musst du dich nicht so arg an der solidarischen Umverteilung im Sozialsystem beteiligen.

Beim Kondergeld habe ich ja schon beschrieben, wie der Staat mit einer recht komplexen Ausprägung regelrecht verschleiert, dass die Nicht-Besteuerung des Existenzminimums bei Kindern faktisch so umgesetzt ist, dass Reiche ein höheres Existenzminimum zugesprochen wird, als ärmeren Familien. Schau dir mal an, was mit dem Thema Kindergeld bei einem Hartz IV Empfänger passiert.....da wird das Gesamtkonstrukt noch absurder.


Nein - ich bin kein Fan vom Bedürftigkeitsprinzip! Auch wenn das schwer zu erklären ist - das scheinbar so gerechte Bedürftigkeitsprinzip führt faktisch zu Ungerechtigkeit und Mißbrauch.


Abhilfe wäre möglich - in diesem Sinne sind Transferleistungen auch ganz sicher Reformbedürftig!
Mein Favorit wäre, zunächst einmal konsequent Umverteilung ins Steuerrecht um zu schichten. DORT gehört sie systemisch korrekt hin.
Soziale Leistungen sollten hingegen zum überwiegenden Teil pauschaliert gegeben werden. Beispielsweise die Existenzsicherung sollte über ein Bedingungsloses Grundeinkommen bezahlt werden. Am Besten gleich noch ein wenig mehr als die Existenzsicherung - dann kann man die meisten einfachen kritischen Bedürftigkeitsfälle, die es dann noch immer geben würde (wenn auch in kleinerer Anzahl), pauschaliert darüber versorgen.
WIRKLICH relevant bedürftige Personen könnten dann liebevoll und passgenau durch den vom unwesentlichen befreiten Mitarbeiterstab des Staates betreut werden - so dass für die dann relativ kleine Klientel, die sich mit den Standardinstrumenten nicht selbst helfen kann, ausreichend Einzelfallprüfung und Einzelfallbetreuung gewährleistet werden kann.

Die Finanzierung des BGEs u.ä. Leistungen sollte im Wesentlichen über Kopfpauschalen, oder wenn es um Umverteilung geht, über das Steuerrecht erfolgen.

Konkret:
BGE als Leistung je Kopf, ca. 1000-1200€ sollten es sein, damit auch eine Krankenversicherung für alle darin enthalten sein kann.
Finanziert über Steuern.
Krankenversicherung als Basisversicherung über einen einheitlichen Satz - Kopfpauschale.
Pflegeversicherung analog.
Rentenversicherung - kann entfallen, wenn man ein BGE von der Wiege bis zur Bahre hat. Wer mehr haben will, kann privat über das BGE hinaus vorsorgen.
Kindergeld - kann entfallen, es gibt ja ein BGE.
Kostenlose Kindergärten - sind überflüssig, wenn das BGE für Kinder so hoch ist, wie das für Erwachsene, dann kann davon auch ein Kindergarten locker bezahlt werden.
Vergünstigungen für Kinder in Schwimmbädern - können entfallen, weil ein BGE für Kinder in gleicher Höhe wie für Erwachsene es ermöglicht, dass Kinder den gleichen Tarif im Schwimmbar bezahlen können......

Ja - du hast recht - bei einem solchen Ansatz bekommen auch Millionäre alle sozialen Leistungen - auch wenn sie diese eigentlich nicht brauchen. Das macht aber gerade nichts, weil sie dafür auch passend hohe Steuern zahlen. So finanzieren sie sich ihr eigenes BGE quasi über die Steuern selbst.


Und: Weil die Finanzierung staatlicher Leistungen und die staatlichen Leistungen an und für sich miteinander zu tun haben, sage ich auch noch was, was ich für die gerechteste Variante der Finanzierung aller staatlicher Leistungen halte:

IDEAL (aber nicht umsetzbar) wäre es, wenn man alle Staatsausgaben durch Einnahmen finanzieren würde, die sich je Kopf am Vermögen des Einzelnen orientieren.
Konkret: Wer 1/10 des Privatvermögens in Deutschland besitzt, sollte 1/10 des Staatshaushaltes (Gesamthaushalt inkl. Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherungen....) finanzieren müssen. Wer 1/10.000 des Privatvermögens besitzt, sollte 1/10.000 des Staatshaushaltes finanzieren müssen.

Eine Gesellschaft, die sich nach einem solchen Prinzip organisieren würde, würde deutlich anders ticken, als unsere heutige Gesellschaft. Sie wäre aber noch immer eine soziale Marktwirtschaft - vielleicht sogar mehr als alles, was wir bisher kennengelernt haben. Es wäre eine echte Alternative zu linken Utopien, die nie funktioniert haben - und es wäre deutlich sozialer, als alles, was wir bis heute kennen.



zuletzt bearbeitet 11.08.2018 23:57 | nach oben springen

#9

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 12.08.2018 08:09
von Anthea | 12.406 Beiträge

Lieber Atue, ja, das gute bGE, wo keiner unserer Entscheidungsträger dran gehen will. Wobei es dann beim Stückwerk bleibt.

Ich habe zum Thema bGE mal eine "Milchmädchenrechnung" aufgemacht, wo ich der Meinung war, dass eine Finanzierung aus Einkommensteuer nicht möglich sein würde.

Das bedingungslose Grundeinkommen – bGE

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#10

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 12.08.2018 10:58
von gun0815 (gelöscht)
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Atue hat ja schon supi Vorarbeit geleistet, dank dafür.

Ich geb hier mal einen Artikel von TP zum besten.....

Heise.de

Mißbrauch ist natürlich immer zu verhindern. Nur sollte man den auch definieren und sachlich handhaben. Wenn aber der Mißbrauch weniger verallgemeinert wird, um ALLE zu diffamieren, dann ist das reiner und erkennbarer Populismus. Den brauchen wir nicht.

mfg


Wer in Grenzen denkt, denkt begrenzt!


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#11

RE: Transferleistungen – reformbedürftig?

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 12.08.2018 23:29
von Gelöschtes Mitglied
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Wir reden ja hier nicht nur über das BGE. Es geht ja um Transferleistungen allgemein. Ich persönlich halte nur ein BGE für einen guten und validen Bestandteil eines Gesamtkonzeptes.

Ein BGE ist immer finanzierbar - letzten Endes ist vieles eine Definitionssache. Nimmt man das BGE in einer sehr einfachen Variante, dann ersetzt das BGE die Existenzsicherung. Diese Existenzsicherung haben wir heute auch schon - allerdings in ziemlich komplexer Gesamtkonstellation.

Wenn ich über ein sinnvolles Gesamtreformwerk nachdenke, fällt mir zunächst ein, dass wir die bestehenden Sozialversicherungen andrs organisieren sollten! Wie bereits erwähnt, bin ich kein Freund davon, dass Umverteilung teilweise über die Sozialversicherungen finanziert wird - das sollte vollständig ins Steuerrecht übertragen werden - beispielswese in Form einer reformierten Einkommensteuer.

Rechnet man den Umverteilungsaspekt heraus, bleibt bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung eine Kopfpauschale übrig. Die sollte bitteschön für ALLE Bürger gelten - die Differenzierung in gesetzliche Familienversicherung und privater Einzelpersonenversicherung gehört abgeschafft. Dabei muss dies weder in eine Einheitsversicherung münden, noch muss dies staatlich organisiert sein - sogar ein Mischbetrieb zwischen staatlichen und privaten Versicherungen ist denkbar, der Gesetzgeber muss lediglich den Rahmen vorgeben! Also wohl definieren, welche Leistungen die Versicherungen anbieten müssen und welche Wechselmodalitäten es gibt.

Die staatliche Rentenversicherung auf Basis des aus meiner Sicht überlegenen Umlageprinzips sollte in eine BGE-Grundsicherung überführt werden. Ist die Basis hoch genug, kann man die höhere Absicherung ruhig jedem einzelnen privat überlassen.

Eine Arbeitslosenversicherung braucht es bei einem BGE eigentlich nicht - wenn man da was machen will, bietet es sich an, das von der IHK Hamburg mal entwickelte Modell des Dreisprungs zu analysieren. Das ist schon etwas älter, aber noch immer gut! Es löst die Thematik des Kündigungsschutzes gleich mit ab - ist kostengünstig, bietet allen Beteiligten ganz klare finanzielle Sicherheit, und könnte, wenn man es noch unter dem Vorbehalt einer BGE-Gesellschaft stellt, ein nahezu revolutionäres Modell anbieten, welches die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern neu organisiert.

Derzeit ist in den gesetzlichen Versicherungen weder die Haftpflichtfrage, noch der Schutz gegen Elementarschäden hinreichend gelöst. Hier sollten harte staatliche Vorgaben gemacht werden, die diese Felder neu organisieren.



In einem nächsten Reformschritt könnte man mal das Kindergeld gescheit organisieren - Kindergeld als Sicherung des Existenzminimums gehört aus dem Steuerrecht entfernt. Also auch kein Kinderfreibetrag mehr! Überhaupt könnte man bei einem solchen Reformansatz gleich mal die unterschiedlichen Steuerklassen vereinheitlichen, und zu einer einzigen zusammenführen. Zahlreiche Steuervorteile für Kinder könnte man abbauen. Das bringt Mehreinnahmen, die dann einem passend hohen Kindergeld gegengerechnet werden können. Die Vorteile für Kinder im Schwimmbad kann man genauso in Frage stellen, wie der kostenlose Kindergarten. Rechnet man alles zusammen, sind 1000€ BGE für Kinder schnell gegenfinanziert. (Nimm 1000€ mal als Referenzwert - gleiches gilt für 800€ oder auch für 1200€ - es kommt jeweils nur darauf an, welche Vorteile wir aus dem heutigen gesellschaftlichen Finanzierungsvertrag gegenrechnen......es wäre auch kein Problem, 1500€ zu finanzieren! Mach dir nur klar, dass heute in Deutschland Unis relativ preiswert sind....eine klare Förderung von Bildung, die man auch anders organisieren könnte....beispielsweise über ein hohes BGE.....)

Schauen wir nun einmal auf das BGE für Arbeitnehmer.....
Heute wird in der Einkommensteuer ein Teil des Einkommens schlicht und einfach nicht versteuert, weil es die Nicht-Besteuerung des Existenzminimums darstellt. Würde man ein BGE einführen, könnte ab dem ersten Euro Einkommen besteuert werden. Wieder könnte man auf die unterschiedlichen Steuerklassen verzichten......

Schauen wir auf ein BGE für Rentner - die Grundsicherung würde sich erübrigen. Generell könnte man auf den Rentenbeitrag verzichten, weil die Grundsicherung so oder so gewährleistet wäre. Im Gegenzug würde eine höhere Einkommensteuer bedeuten, dass man Netto nicht weniger als heute hat.....denn die Rentenbeiträge würden ja wegfallen.....


Ich bin aber auch kein Fan der Einkommensteuer. Ich halte diese für eine veraltete Steuer! Sie verteuert unterm Strich nur den Arbeitsprozess - was Unsinn ist, wenn wir sagen, dass Arbeit preiswert bleiben muss, wenn sie gegen Automatisierung bestehen soll.

Besser wäre eine Finanzierung des Staates über indirekte Steuern - noch besser wäre es, wenn man die Finanzierung des Staates am Vermögen jedes Mitgliedes ausrichten würde. DAS würde die Gesellschaft nachhaltig verändern - und viele Fehlentwicklungen vermeiden.

In Summe stehe ich zur Aussage, dass ein BGE auch in Höhe von beispielsweise 1.500€ für JEDEN von der Wiege bis zur Bahre finanzierbar ist. Man muss es nur wollen.....


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