Zitat von Anthea im Beitrag #1
Sollte Paralleljustiz nicht grundsätzlich verboten werden?
Warum, im Grunde sind solche Kirchenverfahren- und Urteile null und nichtig, weil sie in ihren Grundlagen gegen das GG/die Grundrechte verstoßen.
In Zeiten von Säkularisierung und dem Postulat des staatlichen Gewaltmonopols muten solche Tendenzen nahezu grotesk an.
Das Kernproblem ist aber wieder mal der Mensch selbst, der sich in permanenten Zielkonflikten befindet. Auf der einen Seite steht der Glaube an Gott jedes Einzelnen, auf der anderen die weltliche Institution Kirche, die ihre Pfründe bewahren will.
Man muss religiöse Paralleljustiz nicht "verbieten", weil die deutsche Gesetzgebung die Rechtsbeziehungen und ihre ethisch-moralischen Grundlagen ausreichend beschreibt und absichert.
Werden nun Gläubige in ihren Grundrechten beschnitten, steht ihnen der ordentliche Rechtsweg jederzeit frei, was natürlich einen erheblichen Vertrauensverlust bzw. Abwendung/Ausschluss von/aus der Kirche (nicht vom Glauben an Gott) nach sich zieht.
Die vielen Kirchenaustritte sind eventuell ein Beleg dafür, dass viele Gläubige diese Scheinheiligkeit satt haben.
Andererseits folgen viele gehorsam der Kirchenjustiz, weil sie ökonomisch abhängig sind, dieses Phänomen findet man im weltlichen Bereich ebenso- Niedriglohnsektor, Ausbeutung und duldsames Ertragen von erpresserischen Arbeitgebern.
Und man darf "Gläubigkeit" auch nicht unterschätzen, Gehorsam und Buße (für was auch immer) haben traditionsgemäß die meisten Religionsanhänger mit der Muttermilch eingesogen, die mucken nicht auf. Darin sind alle Religionen gleich.
Einzig das Missbrauchsthema wird m.E. von staatlicher Seite ungenügend verfolgt und geahndet, hier erschöpft sich staatliche Verantwortung in Kenntnisnahme und unter Verschluss gehaltenen Prozessakten. Und auch das ist erklärbar mit der überwiegenden schweigenden Anerkennung einer mittelalterlichen Instanz, die schließlich seit 2000 Jahren ein Kompass für ein friedliches und solidarisches Miteinander ist.