#1

Versuch von ausgleichender Gerechtigkeit

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 31.01.2019 10:49
von Anthea | 12.404 Beiträge

Wo trifft Täter/Verbrecher eine Strafe am härtesten? Am Geldbeutel.

Somit erscheint es nur gerecht, dass konfiszierte Vermögensgegenstände, die unrechtmäßig erworben wurden, z.B. durch Straftaten/Geldwäschen etc. hinsichtlich des materiellen Wertes den Opfern von Straftaten zufließen. Bekannt ist und eine Quelle steten Ärgernisses und Kopfschüttelns, dass es für Opfer oftmals schwierig ist, angemessene Entschädigung für erlittenes Unrecht zu erhalten. Man sehe beispielhaft da alte Menschen, die Opfer von Betrügern wurden, die ihnen ihr Erspartes abnahmen und für deren Verlust sich keiner zuständig fühlt.

Momentan geht man gegen die großen Clans in Deutschland vor, hinter denen - resp. vor denen - als eine Art "Galionsfigur" die sprichwörtlichen Herren mit den weißen Westen stehen. Die schwerer zu fassen sind als Goldkettchen behangene Typen mit Rolex am Handgelenk und dickem Schlitten

Besonders engagiert im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zeigt sich Oberstaatsanwaalt José Andrés Asensio Pagán..

http://www.general-anzeiger-bonn.de/news...cle4028345.html

Ich finde auf jeden Fall die Forderung der EU nach einer Einrichtung von "Opferfonds", die sich aus eingezogenen Vermögen Krimineller speisen sollen, sehr wichtig und längst überfällig. Die organisierte Kriminalität ist schließlich auch in Deutschland kein Novum.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/d...en_aid-35974015

Ich frage mich, wofür eigentlich solche Konfiszierungen bis dato verwendet wurden? Für "Dies und Das"? Und voller Freude, dass das Staatsschätzkästlein gut gefüllt wurde? Verwendung nach Belieben? Und Opfer schauten in die Röhre? Oder wurde mit Dreieurofuffzig abgespeist?
Hier fällt mir doch glatt das Vermögen der Kinder schändenden Klerikalen ein. Warum wurde deren Vermögen nicht konfisziert?

Allen Ernstes gefragt: Wenn ein Gericht z.B. eine hohe Geldstrafe verhängt, sagen wir mal - nur als Beispiel - für Steuerhinterziehung, was geschieht mit dem vom Täter zu zahlendem Strafgeld? Wohin fließt es? Zuweilen liest man ja bei von einem Richter verhängter Geldstrafen themenverwandtes, wenn es heißt: (Direkt) zu zahlen an eine Organisation XY,,, Aber das ist mMn nicht die Norm.

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#2

RE: Versuch von ausgleichender Gerechtigkeit

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 15.04.2020 20:20
von Dissidentia | 134 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #1
Allen Ernstes gefragt: Wenn ein Gericht z.B. eine hohe Geldstrafe verhängt, sagen wir mal - nur als Beispiel - für Steuerhinterziehung, was geschieht mit dem vom Täter zu zahlendem Strafgeld? Wohin fließt es? Zuweilen liest man ja bei von einem Richter verhängter Geldstrafen themenverwandtes, wenn es heißt: (Direkt) zu zahlen an eine Organisation XY,,, Aber das ist mMn nicht die Norm.


Bei Steuerhinterziehung bekommt es der Fiskus/Staat, also "wir".
Klar, dem wurde es ja auch vorenthalten/gestohlen.

Strafen aus dem Strafrecht, Bußgelder werden an Vereine, Projekte und soziale Organisationen vergeben.
Es muss aber gemeinnützig sein.
Als gemeinnütziger Verein kann man sich beim Amtsgericht um solche Gelder und Zuschüsse "bewerben".
Am besten mit konkreten Projekten.

EDIT: Total falscher Thread, ich antwortet auf einen alten Tread, der als Vorschlag unten aufgelistet war.
Versuch von ausgleichender Gerechtigkeit
Da ging wohl was schief?
Ich klickte auf das Thema, antwortete und das landete dann hier



zuletzt bearbeitet 15.04.2020 20:29 | nach oben springen

#3

RE: Versuch von ausgleichender Gerechtigkeit

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.04.2020 00:05
von Atue (gelöscht)
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Das persönliche Vermögen von Klerikalen hält sich in engen Grenzen - und gleich das Vermögen der Kirche einzufordern wäre alles andere als richtig, denn nicht die Kirche hat Mißbrauch begangen, sondern Täter sind jeweils ganz konkrete Einzelpersonen.

Die Entschädigung von (beliebigen) Opfern UNMITTELBAR aus dem Vermögen von Tätern lehne ich ab - denn das generiert nur neue Ungerechtigkeit. So gäbe es dann bevorzugte Opfer - wenn sie auf einen reichen Täter treffen, und die anderen, die einen Täter hatten, der nicht bemittelt ist, sind dann bemitleidenswert......

Sofern es sich um reine Vermögensschäden handelt, wird heute schon der Täter herangezogen - doch wie genau eine Entschädigung für erlittenes Unrecht an Leib und Seele aussehen sollte - die ist regelmäßig eben nicht rein finanziell aufzuwiegen.

Mein bevorzugtes Entschädigungsmodell wäre ein Versicherungsmodell - alle Bürger haben das Risiko, dass sie Opfer werden können - also sollten auch alle in diese Versicherung einbezahlen. Entschädigungen sollte es dann aus dieser Versicherung geben - angemessen und nach einheitlichen Maßstäben. Strafzahlungen von Verbrechern könnten zur Einnahmequelle dieser Versicherung zählen.



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