Zitat von Geraldo im Beitrag #4
Zitat von Luftdrache im Beitrag #2
Es ist internationales Recht. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht.
Theroretisch hast du recht aber wenn man sich überlegt
was so alles in all den Jahren unter den Tisch gekehrt wurde
spottet jeder Beschreibung
MfG Geraldo
Wenn man sich vorstellt, dass vor 40 Jahren! schon die Ermittlungen begonnen hatten.
<<Gröning hatte im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er hatte gestanden, Geld von Verschleppten gezählt und zur SS nach Berlin weitergeleitet zu haben. Dies brachte ihm später den Beinamen eines "Buchhalters von Auschwitz" ein. Er sagte aus, zwei- bis dreimal vertretungsweise Dienst an der Rampe getan zu haben, um dort Gepäck zu bewachen. Dort wurden deportierte Juden zur Ermordung selektiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, von denen 22 Monate als verbüßt angesehen werden sollten, weil eine Verurteilung schon vor Jahrzehnten möglich gewesen wäre.
Erste Ermittlungen hatte es 1977 gegeben. Anwälte der über 70 Nebenkläger hielten das von der Staatsanwaltschaft verlangte Strafmaß für zu gering. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch, weil Gröning den Holocaust im strafrechtlichen Sinne nicht gefördert habe. <<
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden...ht-vor-dem-EndeIch denke, wenn der Mann 1977 inhaftiert worden wäre, dann wäre das durchaus verständlich gewesen. Und als richtig erachtet worden. Da frage man sich wirklich, warum diese Verzögerungen?
Irgendwie habe ich so Assoziationen zum NSU-Prozess. Wird da Beate Zschäpe "erst einmal" aus der Haft entlassen. Und wird dann einige Jahrzehnte später, so mit 90 Jahren, zum Haftantritt einberufen? ;-(
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