#16

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 12:31
von denker_1 | 1.598 Beiträge

Zitat von Anthea

Das ist doch wohl eine Zumutung, dass wir dieses Idioten-Dreckspack jetzt wieder zurücknehmen sollen/müssen.
Und die Steuerzahler dann u.U. eine bereits angedachte Rundumüberwachung zahlen müssen..



Der zahlt ja auch nicht die Rundumüberwachung dieser Terroristen, sondern die Internet Zensur in Deutschland, die Überwachung des Internet, die Personenkontrollen der eigenen DEUTSCHEN Bürger bei Eintritt in Behörden. Warum sollte denn ein Grundstückseigentümer im Grundbuchamt einen Terroranschlag planen????

Die IS Terrorristen wurden mit DEUTSCHEN WAFFEN beliefert und ich soll dann noch glauben, das die von mir monierten Personenkontrollen ganz und gar auscchließlich meiner Sicherheit dienen.?????


Sorry ich will diese Art von SIcherheit nicht. Schluss mit den Waffenlieferungen Schluss mit den Kriegshandlungen in Syrien und gut is.


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#17

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 12:34
von Anthea | 12.414 Beiträge

Zitat von SirPorthos im Beitrag #15
Zitat von Anthea im Beitrag #14
Lieber SirPorthos, ich habe da überhaupt kein Mitleid!

---



Hass ist menschlich. Vergeben göttlich.

Aber ich bin auch noch weit von Gott entfernt.

Zumindest die kleinen Kinder gehören nach Deutschland gebracht. Sie sind mit Sicherheit unschuldig.


Die haben auch noch Verwandte aus/in anderen Ländern. Im Falle der jungen Deutschen ist der Vater mEn ein Niederländer.

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#18

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 13:50
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Trotzdem sind Kinder unschuldig.

Wer das Reich Gottes nicht aufnimmt wie ein Kind, wird nie hineinkommen.


Si vis pacem para bellum !
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#19

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 16:11
von Anthea | 12.414 Beiträge

Zitat von SirPorthos im Beitrag #18
Trotzdem sind Kinder unschuldig.

Wer das Reich Gottes nicht aufnimmt wie ein Kind, wird nie hineinkommen.


Die können aber auch in einem anderen Land als Deutschland "unschuldig sein". Sorry für meine etwas schnodderige Art. Aber wenn wir erst einmal mit den Kindern anfangen, dann heißt es, dass man die doch nicht von den Müttern trennen darf - und dann haben wir die Terror-Tanten im Land!

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#20

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 17:00
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Man muss sie aus dem Alptraum rausholen und in anständige deutsche katholische Pflegefamilien geben.

Eventuell könnte ich auf katholisch verzichten....aber nicht wirklich.

Ich bin nur aus purer Eitelkeit exkommunizierter Ketzer. Ich möchte jedem kleinen Wesen dieses Schicksal ersparen.


Si vis pacem para bellum !


zuletzt bearbeitet 26.02.2019 17:01 | nach oben springen

#21

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 18:39
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #10
Ja, okay, wenn man das SO liest, dann gäbe es keine Chance der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Aber solche Bestimmungen sind nicht in Zement gegossen.
Ich hatte gester - allerdings mit halbem Ohr und kann deshalb nicht sagen, wer dies von sich gab - im Radio gehört, dass unsere Gesetzgebung die Möglichkeit hergeben würde...

Wenn nicht, dann sollte dies jedoch durch Änderung möglich sein.
Und im Übrigen nehme ich an, dass sich diese Leute als Angehörige des "islamischen Staates" sehen. Wobei es mEn in dem Zusammenhang vernachlässigbar ist, ob andere Länder diesen anerkennen.
Und so sollte man sie auch behandeln. Wenn es heißt: Bei uns kommt ihr nicht mehr rein.

---


Find ich verdammt heikel, sich am Grundrechtskatalog zu vergreifen...


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.
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#22

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 18:48
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #14
Lieber SirPorthos, ich habe da überhaupt kein Mitleid!

---



Mitleid?
Das ist realtiv...
Ich findes einfach absolut bedenklich, wegen dieser aktuellen Situation unseren Grundrechtskatalog ändern zu wollen. Es gibt gute Gründe dafür, dass wir diese Grundrechte so ins Grundgesetz geschrieben haben.
Ich weiß, es ist manchmal einfach lästig, dass diese Grundrechte nicht alles im Sinne einer vermeintlichen Gerechtigkeit ermöglichen können und eine Spaßbremse sind. Aber Demokratie ist nicht perfekt, wie auch kein anderes politisches System perfekt ist. Für mich ist vor allem wichtig, dass die Grundrechte nicht so aufgeweicht werden, dass das braune Fußvolk unsere Demokratie noch weiter unterlaufen kann...


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.
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#23

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 20:49
von Anthea | 12.414 Beiträge

PS: Ich werde mir gerade mal untreu, denn normalerweise verlinke ich keine Artikel von Quellen ohne Impressum...

Ja, lieber Kuschelgorilla, ich verstehe schon, was du meinst. Aber, wenn du von dem braunen Unwesen sprichst, dann solltest du nicht dasjenige vergessen, das nicht zu unserer Kultur passt. Ich bin heute auf eine eigentlich unglaubliche Sache gestoßen. Solltest du lesen! Hältst du das Urteil für richtig und konterkariert es nicht unsere Vorstellungen? Wenn wir hier ungestraft unsere klerikalen Kinderschänder auch so benennen dürfen? Religion hin oder her…

Genau das muss eine Demokratie aushalten können.

http://www.anonymousnews.ru/2018/12/29/u...in-deutschland/

"Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Scharia-Gesetze gelten ab sofort auch in Deutschland
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Mit dieser beispiellosen Entscheidung hat das in Straßburg ansässige Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ de facto islamische Gesetze gegen Blasphemie in Deutschland legitimiert."

Man denke z.B. an Charlie Hebdo und die Solidarität, die diesen Menschen des feigen Anschlags wegen entgegen gebracht wurde.

Und solche "Rückkehrer", die diese Dinge als selbstverständlich und richtig gelernt haben, die brauchen wir hier nicht!
Ausnahmen bestätigen die Regel - und Ausnahmen zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft sollten im Gesetz formuliert werden.

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#24

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 27.02.2019 11:01
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Zitat von kuschelgorilla im Beitrag #22
Zitat von Anthea im Beitrag #14
Lieber SirPorthos, ich habe da überhaupt kein Mitleid!

---



Mitleid?
Das ist realtiv...
Ich findes einfach absolut bedenklich, wegen dieser aktuellen Situation unseren Grundrechtskatalog ändern zu wollen. Es gibt gute Gründe dafür, dass wir diese Grundrechte so ins Grundgesetz geschrieben haben.
Ich weiß, es ist manchmal einfach lästig, dass diese Grundrechte nicht alles im Sinne einer vermeintlichen Gerechtigkeit ermöglichen können und eine Spaßbremse sind. Aber Demokratie ist nicht perfekt, wie auch kein anderes politisches System perfekt ist. Für mich ist vor allem wichtig, dass die Grundrechte nicht so aufgeweicht werden, dass das braune Fußvolk unsere Demokratie noch weiter unterlaufen kann...


Moin Gorilla,

ich halte opportunistisches Gepfusche an unserem Grundgesetz für völlig verfehlt. Zum Glück haben die Väter unseres Grundgesetz aus weiser Voraussicht einige Hürden eingebaut. Zum einen sind es Artikel, die niemand ändern kann. Zum anderen ist für legitime Änderungen eine 2/3 Mehrheit unserere Legislative mit allen Kammern notwendig.

Ja, wir haben beste Verfassung (Grundgesetz) auf der Erde.

Das ist doch ausnahmsweise mal ein Grund für Patriotismus und stolz zu sein.

Lieben Gruß aus dem alten Land !


Si vis pacem para bellum !
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#25

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 27.02.2019 13:57
von Anthea | 12.414 Beiträge

Ich würde es begrüßen, wenn sich jemand #23 annehmen würde.

Oder sind das keine Aufweichungen unserer Gesetzgebungen


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#26

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 27.02.2019 17:24
von all it (gelöscht)
avatar

Na gut, wenn sich keiner erbarmt ...

"Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Scharia-Gesetze gelten ab sofort auch in Deutschland" - das ist zwar völliger Blödsinn, aber Islamhasser fahren darauf natürlich ab.

Eine sachliche Darstellung findet man - mit Impressum - zum Beispiel hier. Diese Details stehen übrigens auch bei den Islamhassern, aber für Leute, die sich kein eigenes Urteil bilden können, ist es sehr bequem, gleich in der Einleitung dargestellt zu bekommen, welche Meinung sie dazu haben sollen. Man findet dieselbe Einleitung bei diversen dubiosen Webseiten. Da schreibt einer vom anderen ab; so etwas nennt man heute wohl Pluralität.

Worum ging es? In kurzen Worten: 2011 wurde eine Frau in Österreich zu einer (eher symbolischen) Geldstrafe verurteilt, weil sie Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte. Die Frau berief sich auf ihre Meinungsfreiheit und zog bis vor den EGMR. Dieser konstatierte, dass das österreichische Gericht korrekt zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und der Herabwürdigung religiöser Lehren abgewogen hat und deshalb kein Verstoß gegen Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag. (Einen vergleichbaren Paragraphen des StGB gibt es bei uns notabene auch.)

Wenn es gegen Muslime geht, gehört bei uns offenbar alles zur Meinungsfreiheit; da darf man dann auch offen oder versteckt Muslime als Ziegenficker bezeichnen.

Ein interessantes Urteil des EGMR zum Thema Scharia kann man übrigens hier nachlesen.



zuletzt bearbeitet 27.02.2019 17:25 | nach oben springen

#27

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 27.02.2019 17:44
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Liebe Anthea, lieber Till,

ich habe gerade eure Beiträge, sowie die Links gelesen.
Ich werde darüber nachdenken müssen und mich beizeiten äußern...


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.


zuletzt bearbeitet 27.02.2019 17:51 | nach oben springen

#28

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 27.02.2019 18:41
von Anthea | 12.414 Beiträge

Zitat von all it im Beitrag #26
Na gut, wenn sich keiner erbarmt ...

"Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Scharia-Gesetze gelten ab sofort auch in Deutschland" - das ist zwar völliger Blödsinn, aber Islamhasser fahren darauf natürlich ab.

Eine sachliche Darstellung findet man - mit Impressum - zum Beispiel hier. Diese Details stehen übrigens auch bei den Islamhassern, aber für Leute, die sich kein eigenes Urteil bilden können, ist es sehr bequem, gleich in der Einleitung dargestellt zu bekommen, welche Meinung sie dazu haben sollen. Man findet dieselbe Einleitung bei diversen dubiosen Webseiten. Da schreibt einer vom anderen ab; so etwas nennt man heute wohl Pluralität.

Worum ging es? In kurzen Worten: 2011 wurde eine Frau in Österreich zu einer (eher symbolischen) Geldstrafe verurteilt, weil sie Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte. Die Frau berief sich auf ihre Meinungsfreiheit und zog bis vor den EGMR. Dieser konstatierte, dass das österreichische Gericht korrekt zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und der Herabwürdigung religiöser Lehren abgewogen hat und deshalb kein Verstoß gegen Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag. (Einen vergleichbaren Paragraphen des StGB gibt es bei uns notabene auch.)

Wenn es gegen Muslime geht, gehört bei uns offenbar alles zur Meinungsfreiheit; da darf man dann auch offen oder versteckt Muslime als Ziegenficker bezeichnen.

Ein interessantes Urteil des EGMR zum Thema Scharia kann man übrigens hier nachlesen.



Vielen Dank für die Antwort. Ich fand allerdings nur eine andere Quelle, worin doch genau die gleichen Fakten standen.
Ob die von mir gefundene Quelle "Islamhasser" sind, kann ich nicht beurteilen, da ich sie bis dato nicht kannte. Und Es ist nun einmal so, dass die Beklagte keine Wahrheit! sagen durfte, die da wohl für einen jeden normal denkenden und fühlenden Menschen unumstößlich ist: Dass Männer, die es mit Kinder treiben "Pädophile" sind. Oder?
Und das dürfen wir Christen auch von unseren Klerikalen sagen - und wenn es so wäre, auch vom Papst.

Und deshalb finde ich das Urteil falsch! Egal, ob die Klägerin dafür nur wenig an Strafe hat zahlen müssen. Das ist uninteressant. Wichtig - und schlimm! - ist, DASS sie bestraft wurde. Für eine vollkommen richtige Feststellung - allgemein gültig!

Das hat im Übrigen dann auch nichts mit "Meinungsfreiheit" zu tun, wenn es um Begriffe und ein Verständnis für Dinge geht. Und "Pädophilie" ist nun einmal abgegrenzt.

Und wenn jemand jemanden "Ziegenficker" nennt, dann ist das recht derb. Böhmermann hat es bemerkt. Und wenn man auf einem Satire Magazin den Papst mit befleckter Soutane zeigt, dann ist das geschmacklos. Und wohl auch justitiabel - Antragsdelikt? Wobei Satire dann auch wieder etwas mehr darf...


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#29

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 27.02.2019 19:08
von all it (gelöscht)
avatar

Man kann natürlich jetzt zetern und schreien, aber bei religiösen Fragen kann man nicht mit einem Absolutheitsanspruch auf die Wahrheit argumentieren. Das Thema Mohammed und Aisha ist dafür nicht geeignet.
Gerade die Meinungsfreiheit befindet sich immer in Konkurrenz zu anderen Gesetzen, und um nicht mehr ging es im EGMR-Urteil. Hier von Scharia-Gesetzen oder einer Aufweichung unserer Gesetze zu sprechen, ist völliger Blödsinn.

"Recht derb" ist ein schöner Euphemismus, und was Böhmermann "bemerkt" hat, weiß ich nicht; er spielt jedenfalls immer wieder mal auf die Geschichte an. Da reicht es, das Wort "Ziege" im entsprechenden Zusammenhang zu erwähnen, und schon tobt der Saal.
Was die befleckte Soutane des Papstes angeht, wäre ein Gerichtsurteil interessant gewesen (allerdings nicht wegen Blasphemie), aber der Vatikan hat die Anzeige zurück gezogen.



zuletzt bearbeitet 27.02.2019 19:10 | nach oben springen

#30

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 27.02.2019 21:45
von Anthea | 12.414 Beiträge

Zitat
Man kann natürlich jetzt zetern und schreien, aber bei religiösen Fragen kann man nicht mit einem Absolutheitsanspruch auf die Wahrheit argumentieren.



Eben! Das gilt für alle Seiten, sprich: alle Gläubigen unterschiedlicher Religionen und Kulturen.

„Die Äußerung, an der Anstoß genommen wurde, war ein spontaner Kommentar, in dem Sabaditsch-Wolff sagte, dass Mohammed pädophil gewesen sei, weil er seine Ehefrau Aischa heiratete, als diese erst sechs oder sieben Jahre alt war. Sabaditsch-Wolffs Worte waren: „Ein 56-Jähriger und eines Sechsjährige? Wie nennen wir das, wenn nicht Pädophilie?“
Tatsächlich bestätigen die meisten Hadithe (Sammlungen von Überlieferungen, die Worte und Taten Mohammeds enthalten), dass Aischa noch nicht die Pubertät erreicht hatte, als Mohammed sie heiratete und erst neun Jahre alt war, als die Ehe vollzogen wurde. Was Mohammed gemacht hat, wäre heutzutage in Österreich illegal, daher war Sabaditsch-Wolffs Kommentar wenn nicht politisch, so doch faktisch korrekt."

(Über politische Korrektheit oder nicht lässt sich mEn auch streiten. Denn es geht doch nicht darum, es unbedingt anderen wider unseren eigenen Vorstellungen, Grundsätzen, Werten, Gesetzen und zuletzt – Religion! – Recht zu machen.)

Im September 2010 wurde Anklage gegen Sabaditsch-Wolff erhoben; die nur von einem Richter ohne Jury geführte Verhandlung begann im November. Am 15. Februar 2011 wurde Sabaditsch-Wolff wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren einer rechtlich anerkannten Religion“ nach Paragraf 188 StGB verurteilt.“

Ich sehe das anders und denke, dass der Richter dies auch hätte tun sollen.

Denn die Angeklagte hat doch keine Religion herabgewürdigt, wenn sie die Feststellung traf, auf die sich die Anklage stützte: „Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? Wie nennen wir das, wenn nicht Pädophilie?“

Das ist doch völlig richtig. Und völliger Quatsch sind die „Begründungen“ des Richters.
Mal ein Gedankenmodell: Wenn jemand also, fiktiver Fall, mit einem Kind sexuelle Kontakte hat und das über Jahre hinweg, das Kind irgendwann älter ist, der Mann gar verheiratet mit einer gleichaltrigen Frau, dann kann man doch die pädophilen Neigungen nicht abstreiten, weil der Mann ja auch mit älteren Frauen kann…

Und bei einer Religion, wo die Menschen derart „empfindlich“ sind und verbohrt/verbissen, sollte man auch nicht unbedingt „einen Finger reichen“… Es wäre doch möglich, dass jemand mit seiner Kindfrau kommt und darauf besteht, dass dies ja gut geheißen wurde – Durch Urteil.

---


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Mahatma Gandhi
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