Die Süddeutsche!
Denn diese hat Uli Gellermann aufgrund eines Artikels verklagt, den er am 12. Januar 2017 in seiner RationalGalerie veröffentlicht hatte. Titel:
Ein postfaktisches Arschloch in der SÜDDEUTSCHEN
Neue Hexenjagd: Donald Trump schlagen und Putin meinen
Hier schreibt UG am Anfang:
„Große Schlagzeile: HERR X IST EIN KINDERSCHÄNDER! Ganz, ganz klein im Text: Bisher ist es nicht bewiesen. Nach dieser Ekel-Methode, die sich für Journalismus ausgibt aber in Wahrheit den Zuhälter für bestimmte politische Interessen macht, verfahren zur Zeit nahezu die kompletten deutschen Medien. Die einst durchaus respektable SÜDDEUTSCHE ZEITUNG führt diesen Gossen-Journalismus geradezu an und lässt auf Seite 3 ihrer heutigen Ausgabe einen Hubert Wetzel ganzseitig los, dem der Sensations-Geifer auf die Tasten tropft: „Eine Sexorgie in einem Moskauer Hotel?“ fragt der Wetzel mit nichts in der Hand als einem „ehemaligen britischen Geheimdienstmitarbeiter“ der ein Schmuddel-Dossier zu Trump herumreicht, in dem nichts, aber auch gar nichts bewiesen wurde. Und auch wenn Wetzel eher beiläufig erwähnt, dass nichts bewiesen ist, erhebt er das Geklittere gezielt in den Rang eines Dokumentes. Geradezu beschwörend taucht dieses Wort für eine Fälschung immer wieder auf, um die Schmiererei auseinandersetzungsfähig zu machen.[…]"
Hier dann bitte weiterlesen: http://www.rationalgalerie.de/kritik/ein...ddeutschen.html
Und jetzt ist Uli Gellermann von einem bayrischen Gericht verurteilt worden. Hierzu auch sein heutiger Artikel:
SÜDDEUTSCHE-Prozess verloren
"Die „Süddeutsche Zeitung“ ist mit ihrer Anzeige wegen Beleidigung vor dem Münchner Amtsgericht erstmal erfolgreich gewesen. Das Gericht verurteilte den Beklagten Uli Gellermann zu 30 Tagessätzen á 30 Euro. Der Rechtsanwalt des Beklagten wird Rechtsmittel einlegen.
Für eben diese zweite Instanz haben die Freunde und Leser der RATIONALGALERIE – der Website, mit der Gellermann die „Süddeutsche“ beleidigt haben soll – in großzügiger Solidarität bisher 11.703,27 Euro gespendet. Aus diesem Geld darf und wird nicht die Strafe bezahlt werden. Aber die Kosten für den Rechtsanwalt, das Gericht und die Reisekosten sind damit mehr als gedeckt. Der Betrag sollte für die erste Instanz reichen, darüber hinaus für ein Berufungsverfahren, eine mögliche Revision - und notfalls auch noch für eine Verfassungsbeschwerde. Nach der Bilanzierung geht das überschüssige Geld umgehend in die Obdachlosenarbeit.
Das hilft dem Beklagten auf dem weiteren Rechtsweg sehr. Das hilft aber auch und gerade der Meinungsfreiheit. Denn eben die mochte das Münchner Gericht nach „Abwägung“ nicht über das Recht einer Zeitung stellen, die mit ihrem Artikel fraglos ihre Leser beleidigt hatte. Die mit ihrem postfaktischen Text ein klassisches Stück Meinungs-Journalismus ablieferte und so die eigene Berufs-Ehre besudelte. Denn die „Süddeutsche“ war mal ein Blatt, das gut recherchiert nicht primär Meinung, sondern Nachricht produzierte. Ein Blatt, das Haltung hatte. Ein Blatt, das einst seine Aufgabe als „Vierte Gewalt“ wahr nahm: Als kritisches, öffentliches Korrektiv amtlicher Verlautbarungen. So wurde die Presse einst von Jean-Jacques Rousseau begriffen, der sie als die vierte Säule des Staates bezeichnete. […]“
Lang, lang ist’s her. Und dann ging’s bergab.
Einzelheiten und Zusammenhänge und "who is who" ist hier:
http://www.rationalgalerie.de/home/suedd...s-verloren.html
Und auch ein Interview mit Welt Netz TV vom 13.6.18
https://www.youtube.com/watch?v=ZTxfW9W2VXg
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