#1

IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 20.02.2019 13:51
von Anthea | 12.410 Beiträge

Sie wollen zurück und sich wieder in ihren Heimatländern versorgen lassen: Diejenigen, die zu den Terroristen des islamischen Staates gezogenen sind. Großbritannien hat es abgelehnt, eine nunmehr rumjammernde 19-jährige zurückzunehmen, die ihr drittes Kind bekommen hat und wo die zwei ersten gestorben sind.

Hier der Bericht der Tagesschau: https://meta.tagesschau.de/id/140895/lon...erin-verhindern

London handelt in meinen Augen sehr vernünftig!

Und hier ein passender Kommentar zum Artikel:
:
„Dieser Mensch hat sich bewusst dafür entschieden, sich außerhalb jeder Menschlichkeit zu stellen. Sie ist eine überzeugte Islamistin. Sie hat selbstverständlich absolut nichts auf europäischen Boden verloren, und das gilt auch für alle Salafisten.“

US-Präsident Donald Trump hatte die europäische Länder aufgefordert, in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Jedoch sind die EU-Staaten da gar nicht so bereitwillig und sehen massive Probleme. Die Kurden in Syrien haben die Vereinten Nationen aufgefordert, in Syrien internationale Sondergerichte einzurichten, die speziell für die Aburteilung der inhaftierten IS-Kämpfer sein würden.

Deutschland ist natürlich mal wieder voller Güte und denkt über die Rücknahme der Leute nach. Eine Umfrage hat ergeben, dass wohl 1/3 der Deutschen der Meinung ist, dass man diesen Typen die Staatsbürgerschaft entziehen sollte. Jedenfalls möchte NRW Innenminister Reul, CDU, eine „gezielte Rückführung“. „Wir müssen die im Ausland inhaftierten deutschen Dschihadisten zurücknehmen, daran führt kein Weg vorbei. Weder Deutschland noch Nordrhein-Westfalen wird sich dem verweigern können“, sagte er gegenüber dem „Spiegel“. „Deswegen ist es klug, wenn wir uns jetzt darauf vorbereiten und sowohl Sicherheitsbehörden als auch Jugend- und Sozialbehörden sensibilisieren.“

Da finde ich es doch durchaus vernünftiger, was der Innenstaatssekretär Stephan Mayer /(CSU) gegenüber der Passauer Neuen Presse geäußert hat, dass eine pauschale und kollektive Rücknahme keinesfalls in Betracht kommen würde. Und dass auch, wenn überhaupt, eine Identität und deutsche Staatsangehörigkeit einwandfrei gegeben sein würde.
„Holt euren Schrott ab“, wie Trump wohl so meint – das sollte nicht funktionieren. Und vor allen Dingen bin ich der Meinung, dass Deutschland, so es anders geht, dieses Volk außer Landes halten muss! Definitiv.

Ärgerlich machte mich zu lesen, was der CDU-Innenexperte Armin Schuster so meint: Frauen und Kinder zuerst, das sei „humanitäre Verpflichtung“. Und man müsse, wo nötig, psychologische Hilfestellung leisten.
Das ist besonders "prickelnd", als z.B. im Falle der jungen Frau, die England nicht zurücknehmen will, diese alles eigentlich so richtig fand und keinerlei Reue zeigt! Siehe Artikel.

Wie denkt ihr über Rücknahme? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Und der Wille darf aus meiner Sicht nur sein: Geht hin, wo der Pfeffer wächst, aber nicht in Deutschland mehr!

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#2

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 20.02.2019 20:50
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Liebe Anthea,

hierzu streiten sich in mir verschiedene Seelen...
Güte ist an sich nichts Schlechtes. Auch über psychologische Betreuung ist sicher nachzudenken. Aber wie ich in Deutschland straffällig gewordene nach deutschem Recht aburteilen und hierzulande inhaftieren würde, so würde ich auch hier sagen, dass diese Menschen, so sie in Syrien straffällig wurden, auch dort nach syrischem Recht abgeurteilt werden müssen und dort auch in Haft kommen sollten.
Sollte das syrische Recht und Strafsystem nicht greifen, wird es natürlich ganz diffizil. Syrien könnte deutsche Staatsbürger ggf. ja auch einfach ausweisen... Und nu?


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.


zuletzt bearbeitet 20.02.2019 20:51 | nach oben springen

#3

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 20.02.2019 21:40
von grimmstone | 478 Beiträge

Das Thema hatten wir schon mal.
Und ich bin immer noch der Meinung, dass man Mädels, die mit 15 verblendet einem Vollidioten nachrannten, dennoch eine Chance geben sollte, so sie sich nicht irgendwelcher Verbrechen schuldig machten.


Die meisten Ruinen haben zwei Beine.
http://nachtschichten.eu
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#4

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 20.02.2019 22:51
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Nun ja, inzwischen ist sie 4 Jahre älter geworden, ob auch weiser, sei mal dahingestellt.
Ich kenne jetzt die Details ihrer IS- Biografie nicht, aber im Zuge von Prävention und Aufklärung sollte man diese untersuchen und eine Rückführung zumindest andenken.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#5

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 21.02.2019 07:44
von Anthea | 12.410 Beiträge

Zitat von moorhuhn im Beitrag #4
Nun ja, inzwischen ist sie 4 Jahre älter geworden, ob auch weiser, sei mal dahingestellt.
Ich kenne jetzt die Details ihrer IS- Biografie nicht, aber im Zuge von Prävention und Aufklärung sollte man diese untersuchen und eine Rückführung zumindest andenken.


Eben nicht "weiser". Alles wie gehabt.

Aus dem Artikel der Tagesschau:

"Keine Reue

Jetzt ist die die junge Frau im neunten Monat schwanger und lebt in einem Flüchtlingslager in Nordsyrien. Dort hat ein Reporter der "Times" Shamima Begum gefunden. Ob sie jemals Hinrichtungen gesehen habe, will er wissen. Begum verneint, aber sie habe Köpfe von enthaupteten Gefangenen im Mülleimer gesehen. "Das hat mich aber gar nicht gestört."

Die heute 19-Jährige zeigt keinerlei Reue. Sie hält ihre Entscheidung für den IS immer noch für richtig. Dennoch wolle sie jetzt nach Großbritannien zurück, damit ihr drittes Kind überlebt."

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#6

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 21.02.2019 07:56
von Anthea | 12.410 Beiträge

Zitat von grimmstone im Beitrag #3
Das Thema hatten wir schon mal.
Und ich bin immer noch der Meinung, dass man Mädels, die mit 15 verblendet einem Vollidioten nachrannten, dennoch eine Chance geben sollte, so sie sich nicht irgendwelcher Verbrechen schuldig machten.


Das Thema hatten wir schon, das stimmt. Es war z.B. auch ausgerichtet an diesem Typen, der als "Brummi Andi" bei seiner "Karriere" jahrelang von der Presse begleitet wurde. Und dem man wohl alles angedeihen ließ, um ihn auf einen vernünftigen Weg zu bringen.
Hier noch aus dem letzten Jahr:

https://rp-online.de/nrw/staedte/koeln/b...kt_aid-33616723

Es ist nun einmal so: Aus einem Esel macht man kein Rennpferd. Und manchmal ist eben das sprichwörtliche "Hopfen und Malz" verloren.

Ich denke, wir sollten uns in Deutschland solche Rückkehrtypen nicht ans Bein binden.
Obwohl sicherlich diverse Elemente sich freuen würden, bringen doch diese Leute "Erfahrungen" mit sich...


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#7

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 21.02.2019 08:49
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Liebe Anthea,

meinen Standpunkt hatte ich in Beitrag #2 schon klar gemacht.
Ich vermische jetzt die Themen ein wenig.
Wenn man also wie ich unten geschrieben hatte, die deutschen IS-Anhänger aus Syrien nicht rückführen möchte, wofür ich im Grunde auch plädieren würde, sofern das dortige Rechtssystem eine Aburteilung und Verwahrung nach den Menschenrechten gewährleistet, dann muss man diesen Gedanken auch umgekehrt bei uns in der Asyl-Praxis so äquivalent handhaben.
Das würde bedeuten, dass in Deutschland straffällig gewordene Asylanten hier nach deutschem Recht zu verurteilen und zu verwahren.
Das Abschieben hierzulande und die gleichzeitige Verweigerung der Rückführung aus Syrien würde bedeuten, dass wir hier bei "Wünsch dir was" mitspielen. Gerechtigkeit geht anders als dieses Wunschteather... Hü oder Hot...


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.
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#8

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 01:14
von Anthea | 12.410 Beiträge

Zitat von kuschelgorilla im Beitrag #7
Liebe Anthea,

meinen Standpunkt hatte ich in Beitrag #2 schon klar gemacht.
Ich vermische jetzt die Themen ein wenig.
Wenn man also wie ich unten geschrieben hatte, die deutschen IS-Anhänger aus Syrien nicht rückführen möchte, wofür ich im Grunde auch plädieren würde, sofern das dortige Rechtssystem eine Aburteilung und Verwahrung nach den Menschenrechten gewährleistet, dann muss man diesen Gedanken auch umgekehrt bei uns in der Asyl-Praxis so äquivalent handhaben.
Das würde bedeuten, dass in Deutschland straffällig gewordene Asylanten hier nach deutschem Recht zu verurteilen und zu verwahren.
Das Abschieben hierzulande und die gleichzeitige Verweigerung der Rückführung aus Syrien würde bedeuten, dass wir hier bei "Wünsch dir was" mitspielen. Gerechtigkeit geht anders als dieses Wunschteather... Hü oder Hot...


Ich glaube schon, dass es ein Unterschied ist, ob jemand irgendwo hingeht, um gezielt Verbrechen zu begehen im terroristischen Umfeld. Oder ob Menschen "Hilfe suchend" zu uns kamen und sich dann nicht an Gesetze gehalten haben.

Hier etwas, das ich heute gelesen habe:

"Eine pauschale Rücknahme von IS-Kämpfern schließt Bundesinnenminister Seehofer aus. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden, "bevor irgendjemand ins Flugzeug gesetzt wird".

Strobl: IS-Kämpfern Staatsbürgerschaft entziehen

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) plädierte dafür, Rückkehrern, die neben dem deutschen noch eine anderen Pass haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. "Wer in fremden Streitkräften dient, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das muss erst recht für eine Terrormiliz gelten", sagte er der "Bild"-Zeitung.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/see...gungen-100.html


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#9

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 09:43
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #8
Zitat von kuschelgorilla im Beitrag #7
Liebe Anthea,

meinen Standpunkt hatte ich in Beitrag #2 schon klar gemacht.
Ich vermische jetzt die Themen ein wenig.
Wenn man also wie ich unten geschrieben hatte, die deutschen IS-Anhänger aus Syrien nicht rückführen möchte, wofür ich im Grunde auch plädieren würde, sofern das dortige Rechtssystem eine Aburteilung und Verwahrung nach den Menschenrechten gewährleistet, dann muss man diesen Gedanken auch umgekehrt bei uns in der Asyl-Praxis so äquivalent handhaben.
Das würde bedeuten, dass in Deutschland straffällig gewordene Asylanten hier nach deutschem Recht zu verurteilen und zu verwahren.
Das Abschieben hierzulande und die gleichzeitige Verweigerung der Rückführung aus Syrien würde bedeuten, dass wir hier bei "Wünsch dir was" mitspielen. Gerechtigkeit geht anders als dieses Wunschteather... Hü oder Hot...


Ich glaube schon, dass es ein Unterschied ist, ob jemand irgendwo hingeht, um gezielt Verbrechen zu begehen im terroristischen Umfeld. Oder ob Menschen "Hilfe suchend" zu uns kamen und sich dann nicht an Gesetze gehalten haben.

Hier etwas, das ich heute gelesen habe:

"Eine pauschale Rücknahme von IS-Kämpfern schließt Bundesinnenminister Seehofer aus. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden, "bevor irgendjemand ins Flugzeug gesetzt wird".

Strobl: IS-Kämpfern Staatsbürgerschaft entziehen

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) plädierte dafür, Rückkehrern, die neben dem deutschen noch eine anderen Pass haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. "Wer in fremden Streitkräften dient, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das muss erst recht für eine Terrormiliz gelten", sagte er der "Bild"-Zeitung.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/see...gungen-100.html




Es wäre schön, wenn Thomas Strobl sich dazu mal ein wenig - wie von einem Politiker gehörig - sich ins Grundgesetz der Bundesrepublik einlesen würd:

Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG enthält einen Vorbehalt dahingehend, dass durch behördliche Verfügung oder gerichtliche Entscheidung auf Grund eines Gesetzes ein vermeidbarer Verlust der Staatsangehörigkeit möglich ist, wenn der Adressat des Entzuges dadurch nicht staatenlos wird. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht für folgende Fälle einen Verlust der Staatsangehörigkeit vor:

Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag des Staatsbürgers, wenn dieser nicht eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaftsbehörde zuvor beantragt und erhält[28] (Vorschriften wurden auf Verfassungsmäßigkeit geprüft[29]). Jedoch ist seit dem 28. August 2007 für die Annahme der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich. Im Fall deutscher Juden, die nach Israel ausgewandert und dadurch nach israelischem Recht automatisch Staatsbürger Israels geworden sind, wird argumentiert, diese hätten keinen Antrag auf Einbürgerung in Israel gestellt; mithin gälten die Bestimmungen über den „Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft“ für sie nicht. Dem wird von deutscher Seite entgegengehalten, dass es möglich sei, den Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit durch eine entsprechende Willenserklärung zu verhindern;[30][31]
Freiwilliger Eintritt in Streitkräfte eines ausländischen Staates, wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt (§ 28 StAG); seit dem 6. Juli 2011 tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit jedoch nicht mehr ein, wenn es sich um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO) oder einen der in § 41 Abs. 1 AufenthV genannten Staaten handelt.[32][33]
Rücknahme der Einbürgerung, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist (§ 35 StAG). Eine solche Rücknahme ist auch vor dem Hintergrund des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG zulässig,[34] weil Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG den Staatsbürger vor willkürlichem Entzug (z. B. aus rassischen, politischen oder religiösen Gründen) und vor Staatenlosigkeit schützen will und nicht widerrechtlichen Einbürgerungen einen Bestandsschutz verleihen möchte.



Da der IS nicht völkerrechtlich bindend als "ausländischer Staat" betrachtet wird, greift der Verlust der Staatsbürgerschaft nicht.

Aber wieder ein netter Beitrag eines halbgebildeten Politikers für die Bildzeitung.

Gruß aus dem alten Land !


Si vis pacem para bellum !


zuletzt bearbeitet 26.02.2019 09:44 | nach oben springen

#10

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 10:53
von Anthea | 12.410 Beiträge

Ja, okay, wenn man das SO liest, dann gäbe es keine Chance der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Aber solche Bestimmungen sind nicht in Zement gegossen.
Ich hatte gester - allerdings mit halbem Ohr und kann deshalb nicht sagen, wer dies von sich gab - im Radio gehört, dass unsere Gesetzgebung die Möglichkeit hergeben würde...

Wenn nicht, dann sollte dies jedoch durch Änderung möglich sein.
Und im Übrigen nehme ich an, dass sich diese Leute als Angehörige des "islamischen Staates" sehen. Wobei es mEn in dem Zusammenhang vernachlässigbar ist, ob andere Länder diesen anerkennen.
Und so sollte man sie auch behandeln. Wenn es heißt: Bei uns kommt ihr nicht mehr rein.

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#11

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 11:00
von Teddybär | 1.675 Beiträge

Bislang gibt’s m.W.n. keine Chance jemanden die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen - gerade im Hinblick auf die Geschichte des sogenannten Dritten Reiches und der Deutschen demokratischen Republik.

Österreich ist (war) da schon weiter.
Passentzug für Austro-Türken


Es gibt immer ein a🐻|Plüsch ist liebe|🐻🐻🐻 an die Macht|🐻🐻🐻 aller Wälder und Wiesen vereinigt euch!!|The First Reel Director in 🐻wood|
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#12

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 11:09
von Anthea | 12.410 Beiträge

Zitat von Teddybär im Beitrag #11
Bislang gibt’s m.W.n. keine Chance jemanden die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen - gerade im Hinblick auf die Geschichte des sogenannten Dritten Reiches und der Deutschen demokratischen Republik.

Österreich ist (war) da schon weiter.
Passentzug für Austro-Türken


Da kann man von den Österreichern lernen!
Butter bei de Fische machen!
Das ist doch wohl eine Zumutung, dass wir dieses Idioten-Dreckspack jetzt wieder zurücknehmen sollen/müssen.
Und die Steuerzahler dann u.U. eine bereits angedachte Rundumüberwachung zahlen müssen..

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#13

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 11:27
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Zitat von SirPorthos im Beitrag #9
.

Zitat von Anthea im Beitrag #12
Zitat von Teddybär im Beitrag #11
Bislang gibt’s m.W.n. keine Chance jemanden die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen - gerade im Hinblick auf die Geschichte des sogenannten Dritten Reiches und der Deutschen demokratischen Republik.

Österreich ist (war) da schon weiter.
Passentzug für Austro-Türken


Da kann man von den Österreichern lernen!
Butter bei de Fische machen!
Das ist doch wohl eine Zumutung, dass wir dieses Idioten-Dreckspack jetzt wieder zurücknehmen sollen/müssen.
Und die Steuerzahler dann u.U. eine bereits angedachte Rundumüberwachung zahlen müssen..

---



Moin Anthea,

ich möchte irre Landsleute hier auch nicht haben. Ich will gar nicht wissen, welches Leid sie in der Region des ehemaligen IS verursacht haben. Unschuldig sind sicherlich nur die wenigsten.

Aber nichts seht über dem Gesetz. Das Ist europäische Tradition, dass sich JEDER ihm zu beugen hat. Egal ob Könige, Ministerpräsidenten, Innensenatoren oder der Bettler auf der Straße.

Eine Anpassung unseres Grundgesetzes sehe ich als kompliziert an. Ich denke nicht, dass es dafür eine Mehrheit geben wüde. Genausowenig denke ich, dass diese Änderung sinnvoll wäre.

Also zäumen wir das Pferd von hinten auf:

Offensichtlich sind deutsche Staatsbürger in ein fremdes Land gegangen und haben dort nach geltendem Recht Straftaten begangen. Was spricht dagegen, dass sie nach den Gesetzen des Landes, in denen sie gegen Gesetze verstossen haben, bestraft werden ? Dazu müssen die Regierungen der Länder motiviert werden. Zur Not durch finanzielle Hilfen beim Aufbau einer ordentlichen Rechtssprechung. Ihnen drohen entweder langjährige Haftstrafen oder die Todesstrafe. Letztere verabscheue ich zwar, aber wer Deutschland verlässt, um in anderen Ländern Greueltaten zu begehen, bei dem fällt es mir schwer, Mitleid zu haben.

Guß aus dem alten Land !


Si vis pacem para bellum !
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#14

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 11:44
von Anthea | 12.410 Beiträge

Lieber SirPorthos, ich habe da überhaupt kein Mitleid!

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#15

RE: IS-Kämpfer - home sweet home?

in Europa 26.02.2019 11:48
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #14
Lieber SirPorthos, ich habe da überhaupt kein Mitleid!

---



Hass ist menschlich. Vergeben göttlich.

Aber ich bin auch noch weit von Gott entfernt.

Zumindest die kleinen Kinder gehören nach Deutschland gebracht. Sie sind mit Sicherheit unschuldig.


Si vis pacem para bellum !


zuletzt bearbeitet 26.02.2019 11:52 | nach oben springen


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