Liebe Anthea,
er hatte Freigang.
Nach welchen Kriterien er ihn bekam, ist mir nicht bekannt.
Aber so ohne irgendwas bekommt man auch keinen Freigang.
Ich kann mich noch daran erinnern wie es gedauert hat, ehe eine ehemalige Kollegin von mir, die im Suff richtigen Sch... gebaut hat, Freigang bekommen hat. Das war nicht einfach.
Diese Entscheidung ist immer eine Gratwanderung. Kann gut gehen, oder auch nicht. Und lange Zeit ging es mit dem Freigang auch gut.
Die Sicherheit gibt es nicht. Genauso wenig, wie es die Sicherheit nicht gibt, dass jemand aus deiner Nachbarschaft, von dem du es nie für möglich gehalten hast, seine Frau verprügelt... nur so zum Bleistift.
Nicht im offenen Vollzug, nicht bei Freigängern, ... gar nicht. Hinterfrage die Kriterien, nach denen Straftätern "Straferleichterungen" gewährt werden. Du wirst nie eine wirkliche Sicherheit erreichen. Auch dann nicht, wenn du sie unter Verschluß behältst und keine Erleichterungen zulässt.
Grundsätzlich ist mein vorheriger Beitrag keine philosophische Abhandlung. Wenn du dich auf den Kopf stellst, mit den Beinen wackelst,... und nett vor dich hinträllerst, kommst du genauso weit.
Natürlich ist in diesem Falle etwas falsch gelaufen. Wo willst du das wirklich festmachen? Bei der Beurteilung, die zu der Entscheidung geführt hat, Freigang zu gewähren? Oder möchtest du generell keinen Freigang gewähren? Zur Sicherheitsverwahrung nach verbüßter Haft, braucht es aber auch entsprechende Gutachten. Stellst du die auch in Frage? Es geht hier immer um den Faktor Mensch und auf Menschen kann man sich nicht zu 100% verlassen. Wo hoch darf denn der Unsicherheitsfaktor sein? Willst du nicht doch auch deinen (und auch meinen) Geist gleich mit einsperren, weil du ja auch ein Mensch und damit ein Unsicherheitsfaktor bist?