in Diverse Nachrichten
19.10.2023 17:52
von
Anthea
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Klingt ja gut, wenn das Bistum Aachen Namen von Tätern und vermutlichen Tätern bei der Straftat "Missbrauch" veröffentlichen will. ABER:
"Voraussetzung für eine namentliche Nennung ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, dass der Priester bereits vor mehr als zehn Jahren verstorben ist."
Was nutzt das denn den heutigen Opfern von lebenden Klerikalen? Und die Formulierung "vermutliche Täter" erscheint mir auch etwas seltsam. Also diejenigen, die verdächtig sind - post mortem. Und die können sich jetzt nicht mehr zu den Anschuldigungen lebender möglicher Opfer äußern und wehren. Ist das christlich oder ist das so was wie Dreck auf Verstorbene werfen?
Ich bin ganz sicher eine große Befürworterin härtester Bestrafungen für Sexualstraftäter. Aber diese Vorgehensweise der katholischen Scheinheiligenschaft geht mir zu weit. Unser Strafrecht sagt eindeutig, dass jemand so lange als unschuldig gilt, bis seine Schuld wirklich erwiesen ist. Und das ist sie ja wohl bei "vermutlich" nicht...
Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit. Mahatma Gandhi