#1

Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 11:20
von Anthea | 12.411 Beiträge

Und dazu gehört nun einmal auch eine Beobachtung von Kindern, die in ihrer Aufbauphase allen möglichen Einflüssen unterworfen sind. Und nicht immer guten! Und später heißt es dann: Das haben wir nicht kommen sehen.

Streit zwischen dem Verfassungsschutz – hier vertreten durch BIM Seehofer und dem Justizministerium mit Ministerin Katarina Barley. Bis dato ist es nicht statthaft, dass Informationen über radikalisierte Kinder gespeichert werden dürfen. Sorry, aber warum nicht? Da staune ich aber. Da werden doch schon seitens des Jugendamtes, das für irgendwelche Familien zuständig ist, wo sich ein „renitenter“ Zögling und „Kleinkrimineller“ der Art „früh übt sich…“ aufhält, Akten und Vermerke gefertigt. Und werden die direkt entsorgt? Sind offensichtlich geheim und nur für das entsprechende Amt verfügbar. Hätte dieses jedoch mit anderen Institutionen früh genug zusammen gearbeitet, sprich, hätte ein gegenseitiger Informationsfluss stattgefunden, dann wäre vielleicht einiges ungeschehen gewesen.

Ich bin der Meinung, dass durchaus Speicherungen zulässig sein sollten. Oder müssen radikalisierte Idioten unter Welpenschutz gestellt werden, nur weil sie noch keine 14 Jahre alt sind?

Ich finde sowieso, dass die Strafmündigkeit erheblich nach unten hin korrigiert werden müsste! Das ist doch lächerlich, dass bis zum 14. Lebensjahr Narrenfreiheit herrscht.

Was denkt ihr darüber?

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#2

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 12:29
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Hä?
So jetzt platz ich mal raus.
Die Strafmündigkeit soll deiner Meinung nach nach unten korrigiert werden.
Andererseits plädierst du nicht dafür, dass man das Wahlalter nach unten senkt.
Wat nu mündig oder nun nicht?

Oder einfach nur willkürlich nach Gutdünken?


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.


zuletzt bearbeitet 27.03.2019 12:32 | nach oben springen

#3

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 13:46
von Anthea | 12.411 Beiträge

Zitat von kuschelgorilla im Beitrag #2
Hä?
So jetzt platz ich mal raus.
Die Strafmündigkeit soll deiner Meinung nach nach unten korrigiert werden.
Andererseits plädierst du nicht dafür, dass man das Wahlalter nach unten senkt.
Wat nu mündig oder nun nicht?

Oder einfach nur willkürlich nach Gutdünken?



Ganz ruhig, Kuschi.

Es zeugt wohl kaum von Reife - diese hat nämlich mit Verantwortung zu tun und Einfügen in Ordnungen und Regeln, die es zu beachten gilt - wenn Kinder/Jugendliche diese durch Begehen von Straftaten mit Füßen treten.
Und Strafen sind ein konsequentes! Mittel, den Missetätern klar zu machen, dass es so nicht geht. Man nennt dies Erziehung. Und in meinen Augen besser zu merken, wenn Jugendliche merken, dass es so nicht geht und dass nicht einfach darüber mit ein paar warmen Worten hinweggegangen wird.

Ein Diebstahl - mal als Beispiel - ist nicht erst ab einem bestimmten Alter etwas Schlimmes. Und je eher junge Menschen Grenzen lernen, auf die sie stoßen, je besser ist das doch. Oder nicht?


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#4

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 13:49
von heiner | 881 Beiträge

Vielleicht ist es so wie es ist, nicht schlecht.


dass ein Traum nicht wahr ist, sehe ich ein, dass er wahr werden kann, auch.
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#5

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 13:59
von Anthea | 12.411 Beiträge

Zitat von heiner im Beitrag #4
Vielleicht ist es so wie es ist, nicht schlecht.



Sicherlich haben sich da viele Menschen als Entscheidungsträger darüber eine Menge Gedanken gemacht und "nach bestem Wissen und Gewissen" hier Altersgrenzen installiert.
Diese gilt es natürlich zu akzeptieren. Dennoch kann man/ich sie falsch und veränderungswürdig finden.

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#6

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 14:11
von denker_1 | 1.598 Beiträge

Wie wäre es denn, erst mal das bestehend Strafrecht wirklich AUF ALLE, ja auch auf Politiker, Altnaziverbrecher, Polizeibeamte, Priester, Bischöfe und andere Mitglieder der Gesellschaft ohne Ansehen der Peron oder deren sozialem Status ohne Unterschiede in der Beurteilung der Straftat anzuwenden.

Kann doch wohl nicht sein, dass ein wütender Arbeitsloser der eine Sachbearbeiterin der ARGE niederschlägt lebenslang bekommt und ein Massenmörder wie Gröning kommt mit 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt davon.


Was soll das denn für ein Scheiß Vorbild für die Jugend sein. Demnach lohnen sich doch Verbrechen, sobald man nur hoch genug in der Politik verankert ist!


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#7

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 14:17
von heiner | 881 Beiträge

Wohl wahr, das Eine ist die Intention des Gesetzgebers, das andere, durch allerlei Interpretationsscharmützel verfälscht.


dass ein Traum nicht wahr ist, sehe ich ein, dass er wahr werden kann, auch.
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#8

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 16:24
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Naja, so falsch liegt der Kuschi aber da nicht, Anthea.
Einerseits sollen Jugendliche wegen fehlender Reife und Erfahrung nicht vor der Volljährigkeit wählen dürfen, andererseits attestierst du ihnen aber diese Reife und das Bewusstsein in Bezug auf das Strafrecht.
Jugendstrafrecht geht aber von eben dieser Unreife aus und setzt auf Erziehung.
Mag sein, dass es auch hier wieder viele Ausnahmen und Einzelfälle gibt, denen härtere Bandagen ganz gut tun würden.Im Großen und Ganzen reicht der Regelkatalog im JGG aber aus, um die jugendlichen Straftäter abzuschrecken und ggf. Besserung herbeizuführen. Ich mag mir nicht vorstellen, da schon 12 Jährige sitzen zu haben.
Aber ich hab vermutlich auch einen anderen Blick auf die Situation. Als Schöffin unter einer knallharten Jugendrichterin kann von "warmen Worten" nicht die Rede sein.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#9

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 16:59
von Anthea | 12.411 Beiträge

Zitat von moorhuhn im Beitrag #8
Einerseits sollen Jugendliche wegen fehlender Reife und Erfahrung nicht vor der Volljährigkeit wählen dürfen, andererseits attestierst du ihnen aber diese Reife und das Bewusstsein in Bezug auf das Strafrecht.
Jugendstrafrecht geht aber von eben dieser Unreife aus und setzt auf Erziehung.


Liebes moorhuhn, das scheint nur anfangs als ein Widerspruch.
Ich attestiere denen eben nicht diese Reife, beziehungsweise ein Bewusstsein für Strafrecht und dass nun einmal Dinge geahndet/bestraft werden müssen. Wie sollen sie das Bewusstsein auch entwickeln, wenn all das, was sie bis zum 14. LJ tun, doch ohne Folgen für sie ist. Und hier würde ich es nun einmal besser finden, wenn dies geändert würde!
Und eine Strafe, die richtig weh tut - nicht im körperlichen Züchtigungssinne - dürfte da eine gute erzieherische Maßnahme bedeuten.

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#10

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 20:20
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #9
Zitat von moorhuhn im Beitrag #8
Einerseits sollen Jugendliche wegen fehlender Reife und Erfahrung nicht vor der Volljährigkeit wählen dürfen, andererseits attestierst du ihnen aber diese Reife und das Bewusstsein in Bezug auf das Strafrecht.
Jugendstrafrecht geht aber von eben dieser Unreife aus und setzt auf Erziehung.


Liebes moorhuhn, das scheint nur anfangs als ein Widerspruch.
Ich attestiere denen eben nicht diese Reife, beziehungsweise ein Bewusstsein für Strafrecht und dass nun einmal Dinge geahndet/bestraft werden müssen. Wie sollen sie das Bewusstsein auch entwickeln, wenn all das, was sie bis zum 14. LJ tun, doch ohne Folgen für sie ist. Und hier würde ich es nun einmal besser finden, wenn dies geändert würde!
Und eine Strafe, die richtig weh tut - nicht im körperlichen Züchtigungssinne - dürfte da eine gute erzieherische Maßnahme bedeuten.

---



Kinder, die nicht das Bewußtsein eines Erwachsenen haben, können diesem rechtlich nicht gleichgestellt werden.

Klar verstehe ich deine Argumentationsweise. Irgendwie müssen sie dieses Bewußtsein entwickeln. Aber mit dem Strafrecht kann man das nicht erreichen. Das müssen die Erziehungsberechtigten tun und wenn die es nicht schaffen, bzw. sich in Gleichgültigkeit baden, dann sollen es das Strafgesetz richten? Sorry das wird nie und nimmer funktionieren, zumal die Kinder und Jugendlichen ab diesem Zeitpunkt gesellschaftlich wirklich geächt sind. Strafakte, Vorbelastung im Führungszeugnis, geringere Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben... Willst du einem Jugendlichen schon mit 12 (oder mit 10 Jahren, wie in den USA üblich) die Chancen auf ein weitestgehend normales Leben nehmen?

Ich denke, das Strafrecht kann nur ein Regulativ sein. Die eigentliche Arbeit müssen die Erziehungsberechtigten leisten. Die Kinder geistig und körperlich gesund in ein intaktes soziales Umfeld integriren - das ist das Ziel.Die Erziehungsberechtigten können bei aus dem Ruder laufenden Kindern schon jede Menge Hilfe bekommen. Es gibt genug Organisationen und Einrichtungen, die hier unterstützend tätig werden können. Man muss sich als Erziehungsberechtigter halt mit seinen Kindern beschäftigen und nicht Hartz4-TV glotzen, auf dem Drogenstrich rumhängen oder die Kinder im Kinderland im Möbelhaus abgeben um sich mit den Freundinen bei einem Café zum Smalltalk zu treffen... Die die es mehr treffen sollte, das sind die Erziehungsberechtigten. Die Kinder und Jugendlichen brauchen eigentlich viel mehr Schutz und sollen statt dessen kriminalisiert werden... Für mich ein absolutes NOGO...

Ergo: ich plädiere viel mehr für einen Kinderführerschein, den junge Erwachsene machen müssen, wenn sie Kinder haben wollen... Ich weiß, dass das auch nicht so einfach ist, aber damit kämen wir viel eher zum Ziel...


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.


zuletzt bearbeitet 27.03.2019 20:21 | nach oben springen

#11

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 20:25
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

"Und eine Strafe, die richtig weh tut - nicht im körperlichen Züchtigungssinne - dürfte da eine gute erzieherische Maßnahme bedeuten."

Wie genau definierst du eine solche Strafe, liebe Anthea?

Das, "was sie bis zum 14. LJ tun", sind in der Regel Anfänge schädlicher Neigungen, die bei bewiesener Schuld von den Jugendämtern verfolgt werden und/aber die elterliche Erziehungsfähigkeit im Focus steht. Es ist nun einmal so, dass aus entwicklungspsychologischer Sicht Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden müssen und ihre schädlichen Neigungen und Handlungen immer einen Grund haben, der letztlich in ihrem sozialen Umfeld zu finden ist. Da finde ich die eingeschränkte Strafmündigkeit ab 14 absolut angemessen.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#12

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 21:44
von Anthea | 12.411 Beiträge

"Kinder, die nicht das Bewußtsein eines Erwachsenen haben, können diesem rechtlich nicht gleichgestellt werden."

Und sie können diesen auch nicht gleichgestellt werden in Bezug auf Berechtigungen, da sie eben noch in einem Entwicklungsprozess sind.

Natürlich müssten die Erziehungsberechtigten die Arbeit leisten. Aber es klappt nun einmal in vielen Fällen nicht. Und was mit den "Hilfen" seitens der Ämter dann ist sieht man spätestens dann, wenn quasi das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Weil zuviel geredet und gehofft wurde auf die Kraft "guter Worte".

Das mit dem "Kinderführerschein" ist vllt. gar nicht so verkehrt
Müsste aber auch einschließen, dass sich diejenigen ein Kind auch finanziell würden leisten können und nicht dafür die Verantwortung auf die Gesellschaft zwangsläufig delegieren müssten.

---


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#13

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 22:03
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #12
"Kinder, die nicht das Bewußtsein eines Erwachsenen haben, können diesem rechtlich nicht gleichgestellt werden."

Und sie können diesen auch nicht gleichgestellt werden in Bezug auf Berechtigungen, da sie eben noch in einem Entwicklungsprozess sind.

Natürlich müssten die Erziehungsberechtigten die Arbeit leisten. Aber es klappt nun einmal in vielen Fällen nicht. Und was mit den "Hilfen" seitens der Ämter dann ist sieht man spätestens dann, wenn quasi das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Weil zuviel geredet und gehofft wurde auf die Kraft "guter Worte".


Das hüpfende Komma ist einfach, dass sich die Eltren einfach generell kümmern müssen. Dafür müsste der Staat die Voraussetzungen schaffen, statt die Familien zu unterminieren. Wenn die Eltern das tun und die gesellschaftlichen Rahmenbedingung passen, dann sehen sie in der Regel wo, wie, wann ihr Kind aus dem Ruder läuft. Und wenn sie dann tatsächlich so etwas wie einen Kinderführerschein machen, dann wissen sie auch, wo und wann sie sich welche Hilfe holen können. Oftmals hakt es einfach auch am Wissen, wo man Unterstützung bekommen kann. Und manchmal scheitert es auch am Stolz der Familien...

Zitat von Anthea im Beitrag #12
Das mit dem "Kinderführerschein" ist vllt. gar nicht so verkehrt
Müsste aber auch einschließen, dass sich diejenigen ein Kind auch finanziell würden leisten können und nicht dafür die Verantwortung auf die Gesellschaft zwangsläufig delegieren müssten.


Über die genauen Umstände der Umsetzung eines Kinderführerscheins müsste man natürlich noch reden... Chancen und Möglichkeiten gibt es viele.
Ich hab zwar den Begriff Kinderführerschein hier zur Sprache gebracht, bei genauerer Betrachtung würde ich ihn lieber "Elternführerschein" nennen.


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.
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#14

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 22:07
von Anthea | 12.411 Beiträge

Zitat von moorhuhn im Beitrag #11
"Und eine Strafe, die richtig weh tut - nicht im körperlichen Züchtigungssinne - dürfte da eine gute erzieherische Maßnahme bedeuten."

Wie genau definierst du eine solche Strafe, liebe Anthea?

Das, "was sie bis zum 14. LJ tun", sind in der Regel Anfänge schädlicher Neigungen, die bei bewiesener Schuld von den Jugendämtern verfolgt werden und/aber die elterliche Erziehungsfähigkeit im Focus steht. Es ist nun einmal so, dass aus entwicklungspsychologischer Sicht Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden müssen und ihre schädlichen Neigungen und Handlungen immer einen Grund haben, der letztlich in ihrem sozialen Umfeld zu finden ist. Da finde ich die eingeschränkte Strafmündigkeit ab 14 absolut angemessen.




Ich weiß es nicht, liebes moorhuhn. Genau so wie es mMn keine befriedigende Antwort geben kann, was einen "besonderen Schutz aus entwicklungspsychologischer Sicht" meint. Bloß nichts "Unangenehmes" sondern nur eben diese "guten Worte", die aufgrund der Furchtlosigkeit vor einer Strafe oftmals wie "Perlen vor die Säue geworfen" wirken.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
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#15

RE: Wehret den Anfängen…

in Diverse Nachrichten 27.03.2019 22:34
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

"Natürlich müssten die Erziehungsberechtigten die Arbeit leisten. Aber es klappt nun einmal in vielen Fällen nicht. Und was mit den "Hilfen" seitens der Ämter dann ist sieht man spätestens dann, wenn quasi das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Weil zuviel geredet und gehofft wurde auf die Kraft "guter Worte".

Letztendlich läuft es in solchen Fällen aber wieder darauf hinaus, dass nicht die Kinder, sondern deren Eltern die Sache verbockt haben. Im Grunde haben alle jugendlichen Straftäter eine Biografie, die ihre schädlichen Neigungen vorangetrieben und kultiviert haben. Das Jugendgericht ist immer die letzte Instanz, die sich ihrer annimmt. Ich finde es sehr wichtig, dass dort Tacheles geredet wird, aber trotzdem Zukunftsperspektiven das Ziel sind.
Greift man sich nuni 10-13 Jährige oder noch jüngere und sieht sich die Regelungen des JGG an, läuft es darauf hinaus, dass Kinder in einer sehr sensiblen Entwicklungsphase abgestraft werden, was wiederrum für eine Prognose der zukünftigen Entwicklung sehr problematisch ist.
Ein Beispiel: mein letzter Fall, ein 16jähriger, intelligenter junger Mann, Tatvorwurf- räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung, wurde zwangseingewiesen in betreutes Wohnen (als Ersatz zur Untersuchungshaft) mit der Auflage, seine schulische Ausbildung abzuschließen und ein straffreies Leben zu führen. In dieser Einrichtung war er der Liebling der Nation, hat sich sozial engagiert, seinen Realschulabschluss mit Auszeichnung bestanden und in seiner Wohngemeinschaft als helfender, empatischer Zeitgenosse geachtet.
Seine Biografie wurde in der Verhandlung kurz umrissen, Quintessenz war, dass er zwischen den verfeindeten Eltern im Iran und Deutschland hin und her geschoben wurde und schlussendlich in Deutschland keinen Fuß in schulische Türen bekam und sich sein Vater aufgrund eigener Probleme kaum um ihn gekümmert hat. U.a. saß er mit 15 Jahren in einer 6. Klasse einer Leipziger Schule.
Dies sind alles Prämissen, die man bei der Beurteilung jugendlicher Straftäter im Hinterkopf haben sollte. im übrigen wurde der Junge zu 10 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, die Anordnung zum betreuten Wohnen aufgehoben, kostet 6000€ im Monat!


Der frühe Vogel kann mich mal !
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