Zitat von moorhuhn im Beitrag #11
Zitat von Meridian im Beitrag #6
Auch wenn in DE die Strafmündigkeit erst ab 14 gilt, kann man schon mit unter 14 vorbestraft sein.
Nein, diese These widerspricht sich. Das Gesetz sieht eindeutig Jugendliche ab vollendeten 14. Lebensjahr als eingeschränkt strafmündig an. "Vorbestraft" setzt voraus, dass eine Hauptverhandlung mit richterlichem Urteil stattgefunden hat. Dies wiederrum ist erst ab 14 möglich.
Zitat von Meridian im Beitrag #6
Wenn jemand mit 14 die erste Tat begeht, wird bei der Strafzumessung u.a. berücksichtigt, ob man bereits vorbestraft ist.
Vierzehnjährige sind in Deutschland nicht vorbestraft, weil sie erst mit 14 eingeschränkt strafmündig werden. Insofern können "dicke Akten" höchstens als Anhaltspunkt für die Jugendgerichtshilfe dienen, dabei kommt es aber auf die aktuelle Straftat an. Wenn da keine "Einschlägigkeit" vorliegt, sind frühere aktenkundige Einträge gerichtlich nicht verwertbar, mal davon abgesehen, dass aufgrund der fehlenden Rechtsfähigkeit zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung überhaupt keine Verwertung derselben stattfinden darf.
Zu den Bienen: Glaubt jemand allen ernstens, dass Abwehr von Insekten aller Art verfolgt und geahndet wird? Mag sein, dass der Straftatbestand formuliert und fixiert wurde, praktikabel ist es dennoch nicht. Hier wird immer die Notwehr Rechtfertigungsgrund sein und Gerichte davon abhalten, solche Tatbestände zu verhandeln. Die haben echt andere Sorgen.
Im Januar letzten Jahres machten CDU/CSU einen Vorstoß zur Herabsenkung des Strafnündigkeitsalters.
CDU/CSU für Absenkung des Strafmündigkeitsalters Kinder unter 14 Jahren ins Gefängnis
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...er-jugendliche/Heute ist es wohl auch noch so, dass der Ausschluss strafrechtlicher Maßnahmen nicht bedeutet, dass Täter unter 14 Jahren überhaupt keine Konsequenzen zu befürchten haben.
Zivilrechtlich können unter 14-Jährige durchaus haftbar gemacht werden und wegen ihrer Tat Schmerzensgeld, beziehungsweise Schadensersatz zahlen müssen.
Und hier wird dann wohl Eltern der "schwarze Peter" zugeschoben.
Aber wir kommen zu sehr vom eigentlichen Thema "Tierschutz" ab, wo die Queen meine volle Zustimmung findet.
Tiere müssen geschützt werden, genau so wie Kinder. Und auch vor diesen!
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