#1

Mordurteil gegen Berliner Raser aufgehoben

in Diverse Nachrichten 01.03.2018 16:34
von Till (gelöscht)
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Zitat
Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben: Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren.
Der Fall habe zwar den Ruf nach härtestmöglichen Strafen laut werden lassen, sei aber gleichwohl nicht als Mord oder vorsätzliche Tötung zu qualifizieren, so die Richter. Die beiden jungen Angeklagten machten sich demnach lediglich der fahrlässigen Tötung strafbar.

(tagesschau)
"Fahrlässige Tötung" - ich hab's befürchtet. Da hat ein Berliner Richter mal Mut bewiesen und den Mordparagrafen ausgereizt, leider umsonst. Jetzt gibt's maximal 5 Jahre; nach 3 Jahren sind die frei.
Ich fürchte, Führerscheinentzug auf Lebenszeit gibt es auch nicht.
Mich würde interessieren, ob eine lebenslängliche Haftstrafe in solch einem Fall möglich wäre, wenn man die Unterscheidung nach Mord, Totschlag usw. abschafft und nur noch die Tatumstände heranzieht, wie es viele Juristen fordern.



zuletzt bearbeitet 01.03.2018 16:40 | nach oben springen

#2

RE: Mordurteil gegen Berliner Raser aufgehoben

in Diverse Nachrichten 04.04.2018 16:35
von Till (gelöscht)
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"Rund 60 Verfahren laufen bereits wegen der erst seit Mitte Oktober 2017 strafbaren illegalen Autorennen auf Berliner Straßen. In den Depots der Polizei stehen inzwischen mehr als 30 Nobelhobel, zumeist mehrere Hundert PS stark, neu teils deutlich über 100.000 Euro teuer – und einige demoliert, weil die Fahrkünste der Täter nicht mithalten konnten."

Ein interessanter Artikel des Tagesspiegel darüber, wie die Berliner Polizei der Raser-Szene Herr werden will.


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