#1

Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 21.06.2017 10:55
von Anthea | 12.406 Beiträge

Eine schlimme Sache ereignete sich am Wochenende in Mönchengladbach in NRW. Da meinten wieder einige verantwortungslose Leute, die ihres Alters von 28, 22 und 23 Jahren noch nicht einmal der Kategorie "Jugendliche" zugeordnet werden können, ein Straßenrennen veranstalten zu müssen an dessen Ende der Tod eines 38jährigen Fußgängers stand. Den Todesfahrer hatte man stellen können, die anderen beiden am Rennen Beteiligten waren flüchtig, wurden dann aber auch gefasst.

Unverständlich war, warum der Todesfahrer erst einmal auf freien Fuß gesetzt worden war Jetzt jedoch wurde er in U-Haft genommen, nachdem der Staatsanwalt den Haftbefehl wegen Mordes beantragt hatte.
Gegen die anderen Beteiligten, also alle Drei, hatte der Staatsanwalt Haftbefehl wegen "Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln" beantragt, jedoch blieben diese frei. Und deren Straftat nennt sich jetzt "Straßenverkehrsgefährdung".

Ich bin der Meinung, dass solche Leute die Härte des Gesetzes treffen muss. Auf jeden Fall. Aber ich habe Probleme mit der Bezeichnung "Mord".

Hierzu nennt Staatsanwalt Stefan Lingens das "Mordmerkmal" aus seiner Sicht:

"Ich sehe das Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels".
Bedeutet: Gemeingefährlich ist ein Mittel (Auto), dessen unbeherrschter Einsatz Leb und Leben gefährden kann. Wer mit "gemeingefährlichen Mitteln" tötet, kann ein Mörder sein. Wie die zwei Raser (25/28) in Berlin, die mit dem "Auto als Tatwaffe" einen Rentner (69) töteten und lebenslänglich bekamen.:Quelle: Express vom 20. Juni

Wie sehen Sie das? Ist das "Mord"? Ich sehe bei "Mord" immer eine im Raum stehende Absicht. Mein Begriffsverständnis als Nichtjuristin.



nach oben springen

#2

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 21.06.2017 20:01
von Till (gelöscht)
avatar

Im Berliner Fall wurde der Mordparagraf bis zum Äußersten ausgereizt; ich fürchte, das Urteil von Berlin wird in der Berufung keinen Bestand haben.

Juristen diskutieren schon seit Langem über die Abschaffung des § 211 StGB. Man will nur noch von einem Tötungsdelikt ausgehen und die Besonderheiten des Einzelfalls bei der Strafbemessung berücksichtigen.

Teilnahme an illegalen Straßenrennen wird mit 400 Euro Strafe und 1 Moant Fahrverbot geahndet - das ist ein Witz. "Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird.", so eine Bundesratsinitiative. Aber die GroKotz kann sich nicht zu einer Entscheidung durchringen.


nach oben springen

#3

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 22.06.2017 13:17
von Minou | 149 Beiträge

In der Frankfurter Zeitung schrieb Rainer Burgdorf unter dem Titel "Mord oder kein Mord" am 19. Juni:

"Ob Teilnehmer eines illegalen Rennens, bei dem jemand ums Leben kommt, wegen Mordes belangt werden können, ist umstritten. Im Berliner Fall verwarf das Landgericht zwar die von der Anklage vorgebrachten „niedrigen Beweggründe“ der Raser als Mordmerkmal, stützte sich aber auf ein anderes Merkmal einer Mordtat: Die Fahrzeuge, mit denen die beiden mit 160 Kilometern pro Stunde auf dem Kurfürstendamm unterwegs waren, seien als Tatwaffen ein gemeingefährliches Mittel gewesen."

Noch in dieser Woche wird eine höchstrichterliche Entscheidung zu einem milderen Urteil gegen Raser erwartet.

"Am Mittwoch wird sich der Rechtsausschuss des Bundestags mit Gesetzentwürfen des Bundesrats und der Bundesregierung befassen, deren Ziel es ist, schon die bisher nur als Ordnungswidrigkeit eingestufte Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft zu ahnden; kommt jemand bei einem Rennen ums Leben, sollen künftig bis zu zehn Jahre Haft drohen."

Eine Verschärfung des Strafgesetzes ist dringend erforderlich, meines Erachtens nicht nur bei illegalen Autorennen, sondern wenn unverantwortliche Raser den Tod von Menschen "billigend in Kauf nehmen".


Beginne den Tag mit einem Lächeln, denn jeder Tag ist ein Geschenk.


zuletzt bearbeitet 22.06.2017 13:18 | nach oben springen

#4

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 22.06.2017 13:35
von Till (gelöscht)
avatar

Zitat von Anthea im Beitrag #1
Wie sehen Sie das? Ist das "Mord"? Ich sehe bei "Mord" immer eine im Raum stehende Absicht.
Reduziert man § 211 (2) StGB auf die Aussage

Zitat
Mörder ist, wer ... aus niedrigen Beweggründen ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... einen Menschen tötet.

dann passt es. Zwar kann auch bei Totschlag "in besonders schweren Fällen" auf lebenslange Freiheitsstrafe entschieden werden, aber "besonders schwer" ist dann wieder Auslegungssache.



zuletzt bearbeitet 22.06.2017 13:36 | nach oben springen

#5

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 22.06.2017 14:00
von thunibert (gelöscht)
avatar

Zu einem Mord gehört eben auch der Vorsatz, den sehe ich hier nicht. Ein billigend in Kauf genommene Körperverletzung mit Todesfolge liegt durchaus vor und da gibt es bei der Strafzumessung auch harte Sanktionen.


nach oben springen

#6

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 22.06.2017 14:27
von Nerd | 14 Beiträge

Früher(?) galt mal "Heimtücke" als sicheres Indiz für einen Mord.
In dem vorliegenden Fall wird nicht einmal Absicht nachzuweisen sein, noch, dass der Terminus "Straßenrennen" Verwendung finden darf.

Es sei denn... - ja es sei denn, die Reflexion des Vorgangs durch die Medien entspricht nicht den Tatsachen.
Um ein "illegales Rennen" in die Bewertung des Falls mit einfließen lassen zu können, müsste auch hier Absicht- also Planung nachgewiesen werden. M.W. trifft das nicht zu bei zwei beteiligten KFZ- zumal sich dieses "Rennen" vermutlich spontan aus der Verkehrssituation heraus ergab.

"Fahrlässige Tötung" wäre aus meiner Sicht durch die Staatsanwaltschaft vertretbar. Mord nicht.
Und das behaupte ich, obwohl ich kein Auto besitze und im öffentlichen Verkehr ausschließlich mit dem Rad unterwegs bin.
Der Punkt ist: ich lasse meine Emotionen außen vor.
Ist es nicht so, dass eine Mordanklage sonst auch bei Verkehrstoten durch LKW-Fahrer verursacht, angebracht wäre, die z.B. die Sicherheitssoftware auf Autobahnen abschalten, oder etwa ohne weite Panoramaspiegel am Stadtverkehr teilnehmen?

WENN eine Mordanklage gerechtfertigt wäre, dann befinde ich im Umkehrschluss die Thematisierung des Straßenverkehrsgesetzes im Zuge der Verteidigung, für dringend angebracht.

Wir haben in D. eine riesige Zulassungsindustrie, u.a. auch, was Personen für die Teilname am Straßenverkehr, angeht.
Man könnte das auch "Konjunkturpaket" nennen.
Bitte hier die Hürden höher fassen- dann können wir vllt. auch irgendwann über "Mord" im Straßenverkehr reden. Bis dahin sehe ich "die Politik" in der Mitverantwortung.

Ok, soweit mein Einstiegs-Kommentar.

Ich sage an dieser Stelle mal: Hallo zusammen!


nach oben springen

#7

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 22.06.2017 14:43
von Till (gelöscht)
avatar

Von "Vorsatz" oder "Absicht" steht allerdings nichts im Gesetz. Und wer mit 160 km/h durch die Stadt rast und rote Ampeln missachtet, handelt nicht mehr "fahrlässig". Dabei ist es eigentlich egal, ob er das allein tut oder sich zu einem Rennen verabredet hat, und es ist auch egal, ob letzteres kurz vorher durch Handzeichen oder Tage vorher durch Absprache erfolgte.


nach oben springen

#8

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 22.06.2017 15:52
von Till (gelöscht)
avatar

Zitat von Nerd im Beitrag #6
Wir haben in D. eine riesige Zulassungsindustrie, u.a. auch, was Personen für die Teilname am Straßenverkehr, angeht. ...
Bitte hier die Hürden höher fassen
Naja, einem 18-jährigen sieht man nicht unbedingt an, wie er sich weiter entwickelt. Aber ein Monat Fahrverbot nach einem illegalen Rennen ist lächerlich; hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Und die "Zulassungsindustrie" betrifft auch ganz besonders die deutschen Automobilbauer, die sich schon fragen sollten, was für eine Klientel Autos mit 300 PS oder mehr kauft.


nach oben springen

#9

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 22.06.2017 17:43
von merte | 446 Beiträge

Also afaik ist bei Mochd ein Vorsatz nötig und ein Grund, bei sonem sinnlosen rumgekachel gibt's definitiv keinen.
Den oder Die umzunieten, ist nicht geplant und einen Beweggrund, Habgier oder son shice erkenne ich da nicht!
Totschlag, mehr issnich!


Ich bin verantwortlich für Das was ich schreibe, nicht für Das, was ihr darunter versteht(verstehen wollt!
nach oben springen

#10

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 23.06.2017 11:17
von Nerd | 14 Beiträge

Freilich steht im Vordergrund dieser Subventions-Politik die Automobilbranche in Einklang mit Muttis Senat, deshalb ja auch das "u.a.". Nur wollte ich die KFZ-Lobbyisten hier nicht auch noch mit involvieren, das würde dem mutmaßlichen Vorgang nicht gerecht.


nach oben springen

#11

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 23.06.2017 21:31
von antenna (gelöscht)
avatar

Jeweils 165.000 Euro sowie 15 Monate Gefaengnis auf Bewaehrung legten Bruesseler Richter fest fuer die Witwe eines Scheichs und ihre sieben Toechter aus den Vereinten Arabischen Emiraten fest, weil diese mehr als 20 Angestellte waehrend eines Aufenthaltes in einem Bruesseler Luxushotel fast wie Sklaven behandelten. Die Nebenklage forderte 2500 Euro Schadensersatz für jedes Opfer sowie sechsstellige Betraege für ausstehendes Gehalt: in einem Fall mehr als 467.000 Euro, berechnet nach belgischem Recht für monatelangen 24-Stunden-Dauerdienst.

Meine Meinung: Ein viel zu mildes Urteil. Eine Gefaengnisstrafe ohne Bewaehrung und Sozialdienst fuer die Damen aus dem Morgenland.



nach oben springen

#12

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 23.06.2017 21:37
von Thats me | 90 Beiträge

Ein Forenfreund zu dem ich auch im RL Kontakt halte ist Staatsanwalt aD.
Der erklärte mir das mit dem Mord in dem Berliner Fall.
Ich kann es zwar nicht mehr replizieren, aber es klang überzeugend.
Denn ich war zunächst auch überrascht und fand Mord zu heftig.

Wenn man aber bedenkt, wie gewissenlos es ist, auf einer Flaniermeile mit 160 mitten durch die Stadt zu rasen, dann gibt es dafür eigentlich keine Rechtfertigung mehr.
Die Wahrscheinlichkeit dass jmd. zu Tode kommt ist sehr hoch.
So etwas billigend in Kauf zu nehmen ist grenzüberschreitend.


nach oben springen

#13

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 23.06.2017 21:41
von Thats me | 90 Beiträge

Zitat von antenna im Beitrag #11
weil diese mehr als 20 Angestellte waehrend eines Aufenthaltes in einem Bruesseler Luxushotel fast wie Sklaven behandelten.

Da habe ich irgend wo was gelesen über Diplomaten, dass die ihre Angestellten auch mies behandeln und bezahlen.
Die genießen aber leider Immunität. Es gibt aber wohl eine Organisation, die sich für die Ausgebeuteten einsetzt.


nach oben springen

#14

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 24.06.2017 16:11
von Fredericus Rex | 14 Beiträge

Zitat von Thats me im Beitrag #12

Wenn man aber bedenkt, wie gewissenlos es ist, auf einer Flaniermeile mit 160 mitten durch die Stadt zu rasen, dann gibt es dafür eigentlich keine Rechtfertigung mehr.


Sehe ich auch so!
Ich finde keinen Unterschied darin, ob ich mit 160 km/h durch eine Flaniermeile rase, oder in einen Weihnachtsmarkt.


nach oben springen

#15

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 24.06.2017 23:25
von Anthea | 12.406 Beiträge

Ja, eigentlich....

Obwohl es dann doch noch die Frage, der Unterschied ist: Derjenige, der in den Weihnachtsmarkt gerast ist, hat dies ganz gezielt und ganz bewusst und in voller Absicht getan. Weil er töten WOLLTE.
Spinner, die durch die Stadt rasen, nehmen in Kauf, dass etwas passieren KÖNNTE.
In dem Falle "russisches Roulette". Nur eben auf Kosten Anderer, Anonymer...

Verabscheuungswürdig. Beide Täter haben gemeinsam, dass ihnen Menschenleben nichts bedeuten.


"Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil!"
Albert Einstein
nach oben springen



Besucher
0 Mitglieder und 10 Gäste sind Online

Besucherzähler
Heute waren 131 Gäste und 1 Mitglied, gestern 285 Gäste und 3 Mitglieder online.

Forum Statistiken
Das Forum hat 2264 Themen und 50191 Beiträge.

Heute war 1 Mitglied Online :