Zitat von grauer kater im Beitrag #6
Die Krim ist völkerrechtlich korrekt mittels Volksabstimmung zu Russland zurückgekommen,
Zu der Vergöttlichung der Volksabstimmung wäre schon noch einiges zu sagen. Ich nehme das Bei- und Trauerspiel Katalonien. Abgesehen davon, daß die Katalonier sich nicht klar machen, in welches ökonomische Desaster sie fallen, wenn sie aus der EU fliegen, bleibt zu bemerken, daß der Scharfmacher, den sie jüngst gewählt haben, nur mit einer einzigen Stimme hgewählt wurden. Es steht also zu vermuten, daß fast genau so viele Katalonen den Austritt
nicht wollen und daß in den gegenwärtigen Verhältnissen dort über sie hinweggetrampelt wird. Übrigens war es beim Brexit genauso: die Mehrheit war sehr klein. Und weiter: hat man auch die Spanier gefragt? Denn für die ändert sich im Falle des falles ja auch einiges.
Zu überlegen wäre wirklich, ob man bei Befragungen, die an die Wurzeln der staatlichen Verfassung rühren nicht ein Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit vorschreiben müßte. Solche Fragen wären in unserem Falle der Austritt Bayerns aus dem Verbund der BRD - vielleicht würde ich dem sogar zustimmen, wenn dch diesen Dobrindt sehe -, der Austritt aus Nato und EU und einigen andere. Dies möchte ich im schlimmsten Falle nicht einer (un-)qualifizierten Mehrheit von möglicherweise einer Stimme überantworten.