#16

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 24.06.2017 23:56
von Fredericus Rex | 14 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #15
Ja, eigentlich....

Obwohl es dann doch noch die Frage, der Unterschied ist: Derjenige, der in den Weihnachtsmarkt gerast ist, hat dies ganz gezielt und ganz bewusst und in voller Absicht getan. Weil er töten WOLLTE.
Spinner, die durch die Stadt rasen, nehmen in Kauf, dass etwas passieren KÖNNTE.
In dem Falle "russisches Roulette". Nur eben auf Kosten Anderer, Anonymer...


Und genau das ist das selbe, wenigstens für mich.
Ob einer in einen Weihnachtsmarkt fährt, oder ob es einem völlig egal ist wenn er bei einem Rennen auf einer belebten Straße jemand ermordet.

Mag sein, dass ein Psychiater da einen Unterschied erkennt, aber da ich keiner bin und emotional urteile, sehe ich da auch keinen.


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#17

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 08:01
von Beowulf (gelöscht)
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Ich sehe da schon einen qualitativen Unterschied, ob sich jemand bewußt entscheidet Menschen umzubringen, oder ob einer "nur" ein illegales Rennen fährt und somit es billigend in Kauf nimmt, das Menschen zu Schaden kommen. Insofern fehlt mir persönlich das Mordmerkmal "Heimtücke". Heimtücke ist kein leichtsinniges Handeln aus strunzdummer Motivation heraus, sich mittels der Potenzverlängerung Auto zu messen, sondern eine bewußte Handlung, die fast zwangsläufig zum Tode des Opfers führt.
Daher ist es so, das damit die Tat eines Mordes eher etwas relativiert wird. Natürlich sollten die Strafen für solche Idiotie sehr hoch sein, keine Frage aber bewußter eiskalter Mord ist das nicht.


Marie von Ebner-Eschenbach:

Ein Urteil lässt sich widerlegen, aber niemals ein Vorurteil.


zuletzt bearbeitet 25.06.2017 08:02 | nach oben springen

#18

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 08:33
von Hamlets Gummibärchen (gelöscht)
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Zitat von Beowulf im Beitrag #17
Ich sehe da schon einen qualitativen Unterschied, ob sich jemand bewußt entscheidet Menschen umzubringen, oder ob einer "nur" ein illegales Rennen fährt und somit es billigend in Kauf nimmt, das Menschen zu Schaden kommen. Insofern fehlt mir persönlich das Mordmerkmal "Heimtücke". Heimtücke ist kein leichtsinniges Handeln aus strunzdummer Motivation heraus, sich mittels der Potenzverlängerung Auto zu messen, sondern eine bewußte Handlung, die fast zwangsläufig zum Tode des Opfers führt.
Daher ist es so, das damit die Tat eines Mordes eher etwas relativiert wird. Natürlich sollten die Strafen für solche Idiotie sehr hoch sein, keine Frage aber bewußter eiskalter Mord ist das nicht.


Der Tatbestand der Heimtücke setzt die Ausnutzung der Arglosigkeit des Opfer und seine Hilflosigkeit, die Tat abzuwehren, voraus Beides könnte man hier vermuten: das Opfer, welches an der Ampel plattgewalzt wird, ist sowohl arglos wie auch hilflos. Als solches könnte der Mordvorwurf gelten. Allerdings gilt er meiner Ansicht nach dennoch nicht. Denn zum Mord gehört auch die Intentionalität, daß mein Handel als Täter genau dieses und nur diesen Opfer-/Opferkreis treffen soll. Diese Bestimmung der Mordopfer ist sehr wichtig. Denn die Raser verabreden ja nicht, daß sie an der dritten Ampel den Herrn Schnuppdiwupp plattwalzen wollen, sondern sie nehmen nur als unwichtig in Kauf, daß er es wird.

Das ist auch der Punkt, an dem sich der Berliner Wochenmarkt und Mönchengladbach (et.al.) unterscheiden Die Lümmel in NRW hatten keine Intentionalität, genau diesen (oder war es eine diese? Bin zu faul, nachzugucken) plattzumachen - das Opfer war einfach zur richtigen Zeit an der falschen Ampel.

Bei den Busattentatsopfern ist das anders. Sie befinden sich zwar auch zur richtigen Zeit am falschen Ort. Aber die Täter befanden, daß sie sich in einem heilig sein sollenden Krieg gegen einen feindliche Kohorte - das gesamte christliche Abendland; Mein Gott, die haben sich aber was vorgenommen! - befinden und müßten daher eher nach einem Gesetz gegen Kriegsverbrechen unterliegen.

Neben den juristischen Belangen wäre es viel wichtiger, zu erörtern, warum eigentlich doch intelligent wirkende junge Männer anfällig sowohl für dümmliche Männlichkeitsrituale - mein Gasfuß ist aber besser als Deiner- wie auch für solche Verhetzungen und Verblendungen und solche Verbrechensbereitschaften bereit sind. Das übliche Gemaule, daß Muslime - alle natürlich, wenn schon, denn schon - nun mal so sind, reicht da beileibe nicht aus.



zuletzt bearbeitet 25.06.2017 08:46 | nach oben springen

#19

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 08:46
von Kammerjäger (gelöscht)
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Ist es nicht so, dass für die Verurteilung wegen Mordes nur ein Mordmerkmal erfüllt sein muß?

Wer aus Spaß am Rasen, Rennen fährt und dabei billigend den Tod anderer in Kauf nimmt, obwohl er nicht ein bestimmtes Opfer vom Leben in den Tod befördern will, steht so was kurz vor einer Mordanklage, das Totschalg schon viel zu harmlos erscheint - jetzt rein moralisch betrachtet. Aber Mord wieder m.E. in Betracht gezogen werden sollte, da der Täter völlig die "Heiligkeit des Lebens" missachtet. Die Höhe der Strafe für Totschlag oder Mord liegen hier dicht beieinander.


--
Wie immer, keine Zeit.


zuletzt bearbeitet 25.06.2017 08:47 | nach oben springen

#20

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 10:45
von Hamlets Gummibärchen (gelöscht)
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Zitat von Kammerjäger im Beitrag #19
Ist es nicht so, dass für die Verurteilung wegen Mordes nur ein Mordmerkmal erfüllt sein muß?

Wer aus Spaß am Rasen, Rennen fährt und dabei billigend den Tod anderer in Kauf nimmt, obwohl er nicht ein bestimmtes Opfer vom Leben in den Tod befördern will, steht so was kurz vor einer Mordanklage, das Totschalg schon viel zu harmlos erscheint - jetzt rein moralisch betrachtet. Aber Mord wieder m.E. in Betracht gezogen werden sollte, da der Täter völlig die "Heiligkeit des Lebens" missachtet. Die Höhe der Strafe für Totschlag oder Mord liegen hier dicht beieinander.

Ich habe Schwierigkeiten mit dem Terminus "billigend in Kauf nehmen". Billigung setzt eine Abwägung voraus. Ich glaube nicht, daß die Raser eine solche Abwägung vornehmen. Genauso wie die idioten, die auf der Autobahn das Motto des halben Tachos mißverstehen und 7,5 cm auffahren. Sie blenden die Gefährlichkeit ihres Verhalten aus. Sie sind einfach nur dumm . Allerdings sieht das Gesetz eine Strafe für Totschlag nicht unter fünf Jahren voraus. Das Problem ist die Fehlanwendung des gesetzlichen Spielrraums. Wer einen solchen Täter mit Bwährung und drei Monaten Fahrverbot - nagelt mich nicht auf wahre Zahlen ein, es geht mir um die Tendenz -, handelt vielleicht rechtskonform, aber keineswegs sachgemaß.

Ba the way. Ich war vier Jahre lang - die Amtszeiten sind begrenzt - Schöffe. Und einmal hatte ich einem Fall zu beschöffen von einem Porschelümmel, der in einer Vorinstanz, weil er eine andere Verkehrsteilnehmerin fast in den Straßengraben und in den Unfall gedrängelt hatte, wegen Verkehrsvergehehen zu drei Monaten Führerscheinentzug und 2000 € verurteilt war. In der Besprechung mit uns Schöffen plädierte ich dafür, ihm die Geldstrafe zu erlassen - dem reichen Bengel war anzusehen, daß er die Strafe mit dem Fingernnagel des kleinen Finger zahlen würde, aber das Fahrverbot ihn wirklich treffen würde. Der Richt war toll: er erließ ihm die Geldstrafe, aber er erhöhte das Fahrverbot auf ein Jahr. Aber mit welcher zynisch-kabarettist-zupackender Urtelsbegründung er das Urteil zelebrierte, war wundervoll, Und der Täter war sowas von sauerl Der wird nie wieder in Berufung gehen. Ob er in Zukunft rücksichtsvoller fährt, ist mir nicht bekannt.


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#21

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 11:09
von Kammerjäger (gelöscht)
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Ich verstehe unter billigend hier: etwas in Kauf nehmen, was einem zwar bekannt aber letztlich egal ist.


--
Wie immer, keine Zeit.


zuletzt bearbeitet 25.06.2017 11:12 | nach oben springen

#22

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 11:15
von merte | 446 Beiträge

Wie sieht egtl die Rechtslage genau aus, afaik ist es in der angelsaechsischen Justiz so, wenn die Anklage auf Mochd lautet und es ist nur Totschlag, gibt's Freispruch, oder?
Dann wäre gleich ne Anklage wg Totschlag wohl sinnvoller, weil es sicher zu nem Urteil kommt!


Ich bin verantwortlich für Das was ich schreibe, nicht für Das, was ihr darunter versteht(verstehen wollt!


zuletzt bearbeitet 25.06.2017 11:15 | nach oben springen

#23

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 11:31
von Thats me | 90 Beiträge

Zur Klärung der Rechtslage und der juristischen Begründung:

Es ist nicht zu erwarten, dass der BGH der Revision statt gibt. Denn er hat bereits entschieden, dass ein PKW ein gemeingefährliches Mittel iSd Gesetzes sein kann.

http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossa...ittel-211-stgb/

Zitat
Gemeingefährliches Mittel“ ist ein tatbezogenes Mordmerkmal nach § 211 StGB
Gemeingefährlich ist ein Mittel, wenn es der Täter im konkreten Fall nicht beherrschen kann und es eine Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen mit sich bringt.


http://www.iww.de/va/archiv/mord-pkw-als...s-mittel-f42097

Zitat
Pkw als gemeingefährliches Mittel
Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln kann auch dann erfüllt sein, wenn ein Tötungsmittel eingesetzt wird, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich ist, sofern das Mittel in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGH 16.3.06, 4 StR 594/05 https://openjur.de/u/82114.html).
Entscheidungsgründe
Die Anforderungen an das Mordmerkmal „Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln“ sind erfüllt. Mit seiner Fahrweise hat der Angeklagte die Insassen der entgegenkommenden Kfz gefährdet. Welche und wie viele Personen durch das vom Angeklagten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 117 km/h in den Gegenverkehr gelenkte Fahrzeug gefährdet, verletzt und getötet werden konnten, war für den Angeklagten nicht beherrschbar.


Bei so hohen Geschwindigkeiten im Stadtverkehr - erst recht bei Missachtung roter Ampeln - ist ein Ausweichen von Hindernissen nicht mehr beherrschbar.


Der Fehler im System ist der Mensch


zuletzt bearbeitet 25.06.2017 11:32 | nach oben springen

#24

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 11:51
von Thats me | 90 Beiträge

Zitat von merte im Beitrag #22
Wie sieht egtl die Rechtslage genau aus, afaik ist es in der angelsaechsischen Justiz so, wenn die Anklage auf Mochd lautet und es ist nur Totschlag, gibt's Freispruch, oder?
M.E. nicht, denn der Richter ist nicht an den Antrag der StA gebunden.
Das nennt man richterliche Freiheit. Somit kann er von dem Vorwurf abweichen, wenn er dies hinreichend begründet und rechtlich gedeckt ist. Die richterl. Freiheit führte schon zu sehr vielen Fehlurteilen.
§ 267 StPO

Zitat
Urteilsgründe

(1) 1Wird der Angeklagte verurteilt, so müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. 2Soweit der Beweis aus anderen Tatsachen gefolgert wird, sollen auch diese Tatsachen angegeben werden. 3Auf Abbildungen, die sich bei den Akten befinden, kann hierbei wegen der Einzelheiten verwiesen werden.

(2) Waren in der Verhandlung vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umstände behauptet worden, welche die Strafbarkeit ausschließen, vermindern oder erhöhen, so müssen die Urteilsgründe sich darüber aussprechen, ob diese Umstände für festgestellt oder für nicht festgestellt erachtet werden.

zusätzlich gilt noch https://dejure.org/gesetze/StPO/265.html
Alles andere wäre ja nicht zu rechtfertigen. Der StA kann nicht vorher schon wissen, wie die einzelnen Umstände waren. Dazu dient ja die Verhandlung, um den Sachverhalt des Einzelfalles durch Beweiserhebung und Zeugenvernehmung zu ermitteln.
Stellt sich heraus, das es nach Beweislage Totschlag statt Mord war, kann man die Leute deswegen doch nicht laufen lassen, nur weil die StA von Mord ausging.
Ein Täter muss für das bestraft werden, was ihm bewiesen werden kann.


Der Fehler im System ist der Mensch


zuletzt bearbeitet 25.06.2017 11:57 | nach oben springen

#25

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 12:38
von Hamlets Gummibärchen (gelöscht)
avatar

Zitat von merte im Beitrag #22
Wie sieht egtl die Rechtslage genau aus, afaik ist es in der angelsaechsischen Justiz so, wenn die Anklage auf Mochd lautet und es ist nur Totschlag, gibt's Freispruch, oder?
Dann wäre gleich ne Anklage wg Totschlag wohl sinnvoller, weil es sicher zu nem Urteil kommt!

Is es eigentlich zuviel verlangt, daß man mit Termimi der deutschen Sprache kommuniziert? Ich habe lernen müssen, daß imho in my humble opinion bedeuten soll, aber ich bin wirklich nicht bereit, nachzugoogeln, was denn afaik bedeuten soll.



zuletzt bearbeitet 25.06.2017 12:41 | nach oben springen

#26

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 25.06.2017 12:41
von merte | 446 Beiträge

Nein, musst du nicht,
as fast as I know
So weit ich weiß!

:-]


Ich bin verantwortlich für Das was ich schreibe, nicht für Das, was ihr darunter versteht(verstehen wollt!


zuletzt bearbeitet 25.06.2017 12:42 | nach oben springen

#27

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 06.07.2017 11:58
von Minou | 149 Beiträge

Der Bundesgerichtshof hat heute eine über Raser verhängte Bewährungsstrafe audgehoben: ""Das Landgericht Köln hat sich nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, wie sich die Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirkt", sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Urteilsbegründung."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ka...-a-1156199.html


Beginne den Tag mit einem Lächeln, denn jeder Tag ist ein Geschenk.


zuletzt bearbeitet 06.07.2017 12:00 | nach oben springen

#28

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 06.07.2017 19:47
von Geraldo | 96 Beiträge

Zitat von Minou im Beitrag #27
Der Bundesgerichtshof hat heute eine über Raser verhängte Bewährungsstrafe audgehoben: ""Das Landgericht Köln hat sich nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, wie sich die Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirkt", sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Urteilsbegründung."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ka...-a-1156199.html




Wenn ich das richtig sehe wurden bis jetzt viele "Raserunfälle" mit Todesfällen als Ordnungswidrigkeit abgehandelt und nicht als Straftaten.

MfG Geraldo


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#29

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 06.07.2017 21:13
von Anthea | 12.406 Beiträge

Bis jetzt - das stimmt. Bis die letzte Sache des illegalen Rennens in Berlin unter "Mord" rangierte.

---


"Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil!"
Albert Einstein


zuletzt bearbeitet 06.07.2017 21:13 | nach oben springen

#30

RE: Bewertung von Straftaten

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 13.07.2017 10:31
von denker_1 | 1.598 Beiträge

Ja, es ist Mord!

Der Todesfahrer hat fahrlässig, aber wissentlich an einem illgegalen Rennen teilgenommen und ist ebenso wissentlich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Das Risiko, dabei die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren oder beim Überschreiten der Straße durch einen Rentner, der auf die Einhaltung der erlaubten Hööchstgeschwindigkeit vertraut, nicht mehr rechtzeitig bremsen zu können, war abzusehen. Nicht umsonst gilt in der Ortschaft Höchstgeschwindigkeit 50.

Die anderen Mitfahrer, den den Rentner nicht überfahren haben, sind staßenverkehrsgefährdend gefahren. Die Strafe wegen Straßenverkehrsgefährdung ist voll und ganz berechtigt!


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