Zitat von Anthea
Mit einer Patientenverfügung kann sie beschließen, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen in Bezug auf Anschließen an Geräte etc. erfolgen sollen. Das beinhaltet "normales" Kranksein resp. Sterben. Aber freiwilliges ist etwas anderes.
Wann wäre der Freitod dann "wirklich freiwillig"?
Zitat von Anthea
Denn soll dann ein Ertrinkender nicht gerettet werden; wenn er ein solches Dokument besitzt?
Schlechtes Argument, denn ein Ertrinkender hat dieses Dokument selbst wenn er es besitzt, im Wasser nicht bei sich. :)
Tod durch Ertrinken stelle ich mir qualvoll vor. Jemand der den Freitod wählt, wird daher wohl kaum Ertrinken wählen. Und so wird er das Dokument auch nicht mitführen, wenn er schwimmen geht. Dieser Ertrinkende muss demnach auf jeden Fall gerettet werden.
Zitat von Anthea
Ganz davon abgesehen, dass ein Arzt sich ja nicht erst einmal danach erkundigt...
Das ist schon eher ein starkes Argument. Wenn dieser Arzt sich nicht danach erkundigt hat, hat er die Pflicht, das Leben des Patienten zu retten.
Zitat von Anthea
Das Urteil ist doch aus meiner Sicht allgemein gültig, wie es formuliert wurde und nicht nur anwendbar auf den speziellen Fall.
[Quote="Anthea"]
In Deutschland ist Sterbehilfe ja verboten und dieses Gesetz wird durch das Urteil doch aufgeweicht.
Wie auch immer. Ärzte sollen Leben retten und nicht beim Erlöschen zuschauen.
Hier muss ich passen, da ich den hier diskutierten Fall nur aus der Presse kenne. Ich weiß nicht, welche Vorerkrankungen die Frau hatte und welche sonstigen Lebensumstände sie zu ihrer Freitodentscheidung geführt haben mögen. (Sozial ausweglose Situation, Liebeskummer, oder was auch immer.