#1

Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 10:54
von Meridian | 2.861 Beiträge

Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/h...ionen-1.4668259

Alle Sanktionen, die mehr als 30% kürzen, sind verfassungswidrig, aber offenbar einige Gründe für eine Kürzung und deren Ausgestaltung. Mal sehen, wie sich das auswirkt. Auf jeden Fall wird das Thema HArtz4 wieder in den Vordergrund treten und der Druck für Reformen des Sozialsystems steigen.


Die äußere Welt ist der Spiegel deines Inneren.
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#2

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 10:59
von Beowulf (gelöscht)
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Zwei .... ein Gedanke Meridian. Dadurch das Du das Thema eine Minute vor mir eingestellt hast, habe ich meines wieder gelöscht.

Viel Spaß beim Diskutieren...


Marie von Ebner-Eschenbach:

Ein Urteil lässt sich widerlegen, aber niemals ein Vorurteil.
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#3

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 12:35
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Es ist beschämend, dass es diese verfassungswidrigen Vorschriften in den Hartz4-Regelungen bis heute ausgehalten haben - 15 Jahre lang.
Kann/Darf man ein Existenzminimum kürzen? Die Würde des Menschen ist antastbar, auch und gerade über das Existenzminimum.

Wird sich nun etwas ändern?
Wer weiß... aber die Politik korrigiert ohnehin nicht - sie verschleppt gern bis zu St.-Nimmerleinstag.
Es geht ja schließlich nur um so etwas Lapidares wie die Menschenwürde.

Aber mal eine dumme Frage: würde sich nach dieser Rechtsprechung nicht eine neue Tür für ein BGE aufmachen?


Meine Motivation ging heute morgen winkend und lächelnd an mir vorbei


zuletzt bearbeitet 05.11.2019 12:36 | nach oben springen

#4

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 13:02
von Anthea | 12.411 Beiträge

Auf keinen Fall dürfen Sanktionen dazu führen, dass Menschen in Obdachlosigkeit geraten!
Sanktionen sollten aber aus meiner Sicht durchaus möglich sein, jedoch nur in besonders harten Fällen wo ersichtlich ist, dass keine Bereitwilligkeit seitens des/der Alimentierten erkennbar ist, etwas als Gegenleistung zu erbringen.

So wäre aus meiner Sicht als "Sanktion" angebracht, die Barzahlungen so weit einzustellen, dass stattdessen Gutscheine für Sachleistungen ausgegeben werden.

Ich halte das Prinzip des "förderns und forderns" weiterhin für legal!

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#5

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 16:27
von heiner | 881 Beiträge

Hartz - Sozialhilfe, ist ein Ergebnis aus den trüben "Kohl-Jahren". Arbeitslosigkeit musste bekämpft werden & als die Wirtschaft wieder florierte beklagte man die "soziale Hängematte", deren Nutznieser sich in Florida einen faulen Lenz machen würden & ansonsten die Unterstützer verlachten. Zumindest die "Springer-Presse" hatte diesen "Popans" ganz groß aufgebaut. Die Regierung Schröder war also dringend angehalten, dem Spuk ein Ende zu machen & die "faulen Arbeitslosen" wieder in die Fabriken zu zwingen. Fordern & fördern sollte die bessere "Sozialhilfe" werden & man hatte sich Druckmittel ausgedacht, die Rückgriff auf die Familie nehmen sollten & die Sanktionen unterhalb des Existenzminimus möglich machen sollten & so die "Bild" wieder gnädig stimmen sollte. Aber weit gefehlt, nun titelte "Bild" , man wolle (Staat wolle) die Finger nach den Sparbüchern der Kinder austrecken. So wurde die Regierung Schröder durch alle Höllen getrieben, die Heuchelei hatte bis tief in die SPD hinein ihre Spuren hinterlassen, selbst der Vorsitzende ging, mit dem Bemerken:"Das Herz schägt links". Von den Wählern "rechts der Mitte" hat deswegen jedoch keiner die SPD gewählt.


dass ein Traum nicht wahr ist, sehe ich ein, dass er wahr werden kann, auch.
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#6

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 20:26
von Mutsch | 212 Beiträge

@Anthea
Ich stimme Dir zu, wir leben in einer Solidargemeinschaft in der Schwächere unterstützt werden sollten. Aus meiner Sicht hat aber der Bedürftige auch gewisse Spielregeln einzuhalten und bei Verstößen hat er mit Sanktionen zu rechnen.

So kann es nicht angehen wenn Termine beim zuständigen Sachbearbeiter einfach "vergessen" werden. Das Mindeste ist doch bei einer begründeten Verhinderung dies dem Sachbearbeiter anzuzeigen.

Oder Wohngemeinschaften die eigentlich als Bedarfsgemeinschaften gelten sollten. Das umgeht man in dem einer dieser Gemeinschaft offiziell eine andere Wohnanschrift hat. Ich nenne so etwas Sozialbetrug der zu Lasten der Steuerzahler geht.


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#7

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 21:44
von grimmstone | 478 Beiträge

Merseburg, Innenstadt, montags früh gegen 11:
Eine Frau mit drei Kindern geht spazieren. Eines läuft allein, eines läuft an der Hand, eines liegt im Kinderwagen.
Dazu ein Mann mit Wasserflasche in der rechten Hand.
Die Kinder haben drei verschiedene Väter.
Also 750 € monatlich Unterhalt mindestens.
Dazu 618€ Kindergeld, monatlich
Sie, dazu Hartz4, 416€.
Dazu insgesamt 730€ Hartz4 für die Kinder, mindestens.
Wohnung frei.

Der Mann, Hartz4, schläft mit ihr, bei ihr, wohnt aber offiziell dort nicht.
Sie bezahlt den Joint.
Nur mal so gesagt.


Die meisten Ruinen haben zwei Beine.
http://nachtschichten.eu
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#8

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 21:49
von Findus | 2.521 Beiträge

Irgendwie scheint mir die Rechnung nicht zu stimmen.
Müsste der Unterhalt nicht auf den Regelsatz angerechnet werden? Das würde die verfügbare Summe für den Lebensunterhalt schmälern. Kann die Vaterschaft nicht festgestellt werden oder ist der Vater nicht zahlungsfähig alternativ Unterhaltsvorschuss. Wird glaube ich auch auf den Regelsatz angerechnet.

Und das mir am Ende nicht so eine "Warum müssen die Väter zahlen?" - Diskussion daraus wird. Wer Kinder in die Welt setzt, hat die gesellschaftliche und moralische Verantwortung, sich am Unterhalt für die Kinder zu beteiligen.


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#9

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 21:59
von grimmstone | 478 Beiträge

Der Unterhalt kann ihr nicht angerechnet werden, weil, dieser gehört den Kindern.


Die meisten Ruinen haben zwei Beine.
http://nachtschichten.eu


zuletzt bearbeitet 05.11.2019 22:01 | nach oben springen

#10

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 05.11.2019 22:50
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Ich finde dieses Urteil menschenwürdig. Es ist ja keine Rede davon, vom "fordern" abzulassen.

In diesem Zusammenhang noch diese Meinung:
"Eine Alleinerziehende mit einem Kind hat einen #HartzIV- Jahresanspruch von 5.580€. Den Kauf eines E-Autos fördert die Bundesregierung mit 6.000€. Fazit: Der Bundesregierung scheinen Autos förderungswürdiger zu sein, als Menschen."
Marco Fechner, FB „Volksverpetzer“


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#11

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 06.11.2019 09:34
von Anthea | 12.411 Beiträge

Zitat von moorhuhn im Beitrag #10
Ich finde dieses Urteil menschenwürdig. Es ist ja keine Rede davon, vom "fordern" abzulassen.

In diesem Zusammenhang noch diese Meinung:
"Eine Alleinerziehende mit einem Kind hat einen #HartzIV- Jahresanspruch von 5.580€. Den Kauf eines E-Autos fördert die Bundesregierung mit 6.000€. Fazit: Der Bundesregierung scheinen Autos förderungswürdiger zu sein, als Menschen."
Marco Fechner, FB „Volksverpetzer“




So KÖNNTE man das interpretieren. Aber: Man muss nicht!
Ich schaue zuweilen Sendungen beim verpönten "Schmuddelsender" RTL2, die mehrteilige Dokumentationen zum Thema "HartzIV" zeigen oder auch die Frage der Empfänger zum Inhalt haben, ob sie sich lieber "abrackern" sollen oder vom Staat, sprich, der arbeitenden Bevölkerung ernähren lassen sollten.
Da packt mich oftmals wirklich der "heilige Zorn".

Ein besonderes Ärgernis war gestern z.B. die Tatsache: Er mehrfacher Knasti, der der Meinung ist, dass er durch das Zeugen der Kinder genug für den Staat getan habe. Sie, die verkündet, dass überraschenderweise sie ein viertes Kind erwartet.... Als sie dann später mitteilte, dass sie eine Fehlgeburt erlitten hatte, da konnte ich ihre Trauer so gar nicht teilen.

Ich halte es für eine Unverfrorenheit, dass solche Leute der Meinung sind, dass man ihre unverantwortliche verhütungslose Freizeitbeschäftigung alimentieren müsse. Bei Kindern sagt niemand "nein", so sie mal da sind und das ist auch richtig so, denn sie sind schuldlos.

Da jammern dann andere "Eltern" rum, weil man ihnen die Kinder weggenommen hat und sehen eine gute Prognose darin, dass der Vater seine Knastzeit verbüßt hat...

Und immer und überall stehen Bierflaschen u.a. in den Wohnungen mit prall gefüllten Aschenbechern...

Natürlich sind nicht alle Hartz4-Empfänger von dieser Art, aber doch ein zu großer Teil, wovon ein jeder Einzelne zuviel ist.
Ich habe immer wieder die Argumentation gehört, dass ein gesunder Staat auch einige Schmarotzer würde ertragen müssen... Ja, kann und könnte er - muss er aber nicht! Jedenfalls nicht in dem Maße, dass "leistungslos" und automatisch die "Fremdgelder" der arbeitenden Bevölkerung fließen.

Sanktionen im Rahmen sind durchaus angebracht.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#12

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 06.11.2019 10:17
von Anthea | 12.411 Beiträge

„Bei dem Format „Armes Deutschland – Stempeln oder abrackern?“ handelt es sich um eine Dokumentation. Sie bildet somit die Realität ab. Ziel ist es, einen nahen und unverfälschten Blick auf das Leben der porträtierten Personen zu zeigen, die in dem Format frei zu Wort kommen“, sagt ein Sendersprecher gegenüber DER WESTEN.


---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#13

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 06.11.2019 16:37
von Mutsch | 212 Beiträge

Zitat von grimmstone im Beitrag #9
Der Unterhalt kann ihr nicht angerechnet werden, weil, dieser gehört den Kindern.


Irrtum, bei Hartz 4 zählt der Unterhalt für ein Kind, genau wie das Kindergeld, als Einkommen des Kindes. Somit wird es mit H4 verrechnet. Im Normalfall gehört ein Kind zur Bedarfsgemeinschaft-

Beispiel: Ein dreijähriges Kind bezieht Kindergeld in Höhe von 194 Euro und einen Kindesunterhalt von 370 Euro. Der maßgebliche Regelsatz liegt bei 240 Euro. Der Anteil der Wohnkosten liegt bei 180 Euro. Das Kind hat dementsprechend einen Bedarf von 420 Euro. Das Einkommen beträgt allerdings 564 Euro.

Durch den Einkommensüberhang von 144 Euro fällt das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus, da es seinen Lebensunterhalt allein sicherstellen kann. Dieses Einkommen darf den Eltern nicht angerechnet werden, da das Kind nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört.



zuletzt bearbeitet 06.11.2019 16:45 | nach oben springen

#14

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 06.11.2019 20:47
von grimmstone | 478 Beiträge

Die Politikerin, die half, Hartz-IV-Sanktionen durchzusetzen, bezeichnet deren Abschaffung als ein Gebot des Respekts und der Menschenwürde.

https://www.der-postillon.com/2019/11/goering-eckardt.html#more

Manchmal kann man diese Geschöpfe nicht einmal mehr satirisch sehen.


Die meisten Ruinen haben zwei Beine.
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#15

RE: Hartz4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

in Diverse Nachrichten 07.11.2019 08:46
von Anthea | 12.411 Beiträge

Da passt dann wohl: tempora mutantur et mos mutamur in illis.....

Die "Thüringerin mit Herz" wie sich KGE bezeichnet, hat sich "angepasst" und schnell gelernt, eine Windrichtung zu erkennen. Ein "Chamäleon" ohne Format! Labertante.


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Mahatma Gandhi


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