#1

Zeugnis - Widerspruch

in Schule und Bildung 04.07.2021 08:29
von Anthea | 12.405 Beiträge

Gerade haben die Schulferien in NRW begonnen und es wurden Zeugnisse erstellt. Sicherlich ein Grund für diverses "Ärgerzeug". Nach dem Motto: Mein Kind wurde ungerecht benotet.

Wie ich las gibt es ja die Möglichkeit, sich gegen eine Bewertung in Form von Zeugnisnoten zu beschweren. Aber was bringt das denn? Wird eine Schule dann tatsächlich dieser stattgeben und einen Lehrer quasi zur "Richtigstellung" ersuchen? Dann, wenn die Eltern von Chantal oder Kevin ihren Nachwuchs als ungerecht beurteilt betrachten?

Ich las kürzlich darüber einen Artikel und stellte mir die obigen Fragen. Stellte mir vor, dass gerade in der Corona Zeit und der durch diese geforderten neuen Schulform eines Distanzunterrichts viele Eltern, die überfordert waren mit den Schülern im eigenen Haushalt sich zu Meckereien am Zeugnis bemüßigt fühlen würden?
Ich denke, dass es da eine Reihe von unangenehmen Exemplaren aus der Kategorie Eltern gibt, die als Schrecken von Schule und Lehrern als Anwälte ihrer Sprösslinge zugange sind Advocati diaboli aus Sicht der Lehrer

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#2

RE: Zeugnis - Widerspruch

in Schule und Bildung 04.07.2021 21:42
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #1
Wie ich las gibt es ja die Möglichkeit, sich gegen eine Bewertung in Form von Zeugnisnoten zu beschweren.


Klar gibt es diese Möglichkeit. Auf dem Weg der Verwaltungsgerichtsbarkeit können Eltern/volljährige SchülerInnen im Zeitraum von 12 Monaten Zeugnisnoten anfechten.
Vorher gibt es allerdings einige Möglichkeiten der außergerichtlichen Klärung, bzw. sind Beratungsgespräche zur Leistungsentwicklung elementarer Bestandteil der Klassenleitertätigkeit. In der Regel werden gefährdete SchülerInnen lange vor den Zeugnissen erfasst, beraten und Details den Eltern zur Kenntnis gegeben.
In Sachsen wurden aufgrund der Corona- Sondersituation viele Abstriche in Bezug auf Versetzung und Lernzielen gemacht, so dass sich die Widersprüche in Grenzen halten.
Was ich aber oft erlebe, sind Einsprüche zu Einzelnoten im Abiturzeugnis, da hier aufgrund der "Außenwirkung" und Relevanz für weiter führende Ausbildungsgänge doch schon mehr auf dem Spiel steht als bei ganz normalen Jahreszeugnissen, die durch das Nächste einfach nur ersetzt werden.
Hier greift wie geschrieben der Gang durch die Verwaltungsinstanzen, beginnend mit Stellungnahmen der prüfenden Fachlehrer über Fremdkorrektur und schlussendlich Anrufung der Gerichte. Was letztere entscheiden/entschieden, entzieht sich meiner Kenntnis.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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