Kindergeld bekommt man gezahlt, wenn man ein Kind angibt und einen entsprechenden Antrag stellt. Das Kindergeld wird gerne als Zahlung des Staates für Kinder dargestellt - ist es aber nicht. Vielmehr ist richtig, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag in dieser Kombination im Wesentlichen einen Ausgleich des Staates für das Existenzminimum des Kindes darstellen.Denn dieses ist steuerfrei zu stellen.
Die Millionärin, die ein Kind anmeldet, bekommt Kindergeld. WENN sie sonst keine Einnahmen hat, wird es beim Kindergeld bleiben. Hat sie aber Einnahmen, dann kommt die steuerrechtliche Betrachtung darüber hinaus ins Spiel, und sie bekommt bei der Einkommensteuer den Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld verrechnet und ggf. darüber hinaus gewährt.
Den niedrigsten Zuschuss für ein Kind bekommen Empfänger von sozialen Leistungen - beispielsweise H4-Familien. Die höchsten staatlichen Zuwendungen für Kinder bekommen sehr wohlhabende Menschen mit hohem Einkommen und vielen Kindern. Die soziale Frage in diesem Kontext ist absolut gerechtfertigt!
Dass das der Staat prinzipiell so machen kann, ist allerdings auch höchstrichterlich abgesegnet - diese derzeit bestehende Art der Differenzierung ist wohl mit unserem GG vereinbar. Was nicht bedeutet, dass ich persönlich das auch für gut und richtig empfinde.
Für meine Bedindlichkeit wäre es besser, der Staat würde Reiche nicht besser stellen, als Hilfsbedürftige. In gewissen Grenzen darf der Staat das aber tun.