Ich kann diese Sichtweise verstehen - beziehe aber klar eine gewisse Kontraposition.
Es ist eine originär staatliche Aufgabe sicher zu stellen, dass ALLE Bürger im Lande eine gesicherte Existenz haben - und zwar von der Wiege bis zu Bahre.
Umgekehrt muss diese Aufgabe finanziert werden - da es sich um eine staatliche Aufgabe handelt, sollte sie durch Steuern finanziert werden.
Es ist relativ preiswert zu organisieren, dass die Existenzsicherung durch den Staat jedem bezahlt wird. Es ist organisatorisch recht teuer und fehleranfällig in jedem begründeten Einzelfall nachzuschauen, ob und in welchem Umfang eine staatliche Finanzierung richtig oder falsch wäre.
Deshalb ist es unterm Strich deutlich einfacher, effizienter und auch äußerst effektiv, jedem Bürger steuerfinanziert die Existenz zu sichern - und im Gegenzug dann aber genau darauf zu schauen, dass die Höhe der Steuern den finanziellen Möglichkeiten der jeweils betroffenen Steuerzahler auch entspricht.
Das Kindergeld wird umgangssprachlich gerne als staatlichen Zuschuss für Kinder missinterpretiert. Dabei ist nur in wenigen Fällen das Kindergeld wirklich ein echter staatlicher Zuschuss für die Kinder - meist ist das Kindergeld in Kombination mit dem Kinderfreibetrag lediglich der finanzielle Ausgleich für die geforderte steuerbefreite Existenzsicherung von Kindern.
Leider ist dieser Umstand durch unsere komplexe Vermengung von Sozial- und Steuerrecht in Deutschland nicht wirklich transparent. Deshalb wäre es wichtig, dass hier endlich die Gesetzgebung so verändert wird, dass die Existenzsicherung explizit immer erkennbar wird. Sowohl im Steuer- als auch im Sozialrecht. Und ideal wäre es, wenn es endlich eine einheitliche Handhabung dieser Sachtatbestände gäbe - denn die heutigen Regelungen sind (nicht nur beim Kindergeld) vor allem verwirrend und in der Sache leider auch nicht konsistent und konsequent. Man könnte auch sagen: Lieber Gesetzgeber, mach endlich mal gescheite Gesetze!
Bezüglich des Kindergeldes fordere ich deshalb: Konsequent die Streichung des Kinderfreibetrages aus dem Steuerrecht - dafür aber ein Kindergeld für alle Kinder einheitlich in Höhe von mindestens 327€ - inkludiert man die derzeitige Inflation mit, wären Beträge von 350€ wahrscheinlich sogar die richtige Forderung.
Zwar würden diese Beträge auch die Besserverdienenden bekommen - da sie aber Kinder nicht mehr steuermindernd ansetzen können, wären sie nicht besser behandelt als weniger betuchte Menschen. Und: Das Kindergeld ist für die Kinder da - nicht für deren Eltern. Die Besserverdienenden werden im Steuerrecht stärker besteuert - und die Besteuerung wäre höher, wenn es keine Kinderfreibeträge mehr gäbe. Das gleicht die Zuwendungen für die Kinder aus.
Die Existenzsicherung ist ALLEN Menschen Seitens des Staates zuzusichern - auch den Reichen, die das eigentlich nicht als staatliche Leistung brauchen. Aber es ist einfacher und gerechter, ihnen diese Leistung zu geben, dafür sie aber auch an der Finanzierung dieser Leistung entsprechend hoch zu beteiligen. Wer 300€ zusätzlich vom Staat bekommt, dafür aber 500€ mehr Steuern zahlen muss.....hat unterm Strich mehr bezahlt, auch wenn er scheinbar eine nicht notwendige Leistung durch den Staat bekommen hat. Der Rest ist dann nur noch eine Art, wie man das mathematisch verrechnet......