Egal,
Der Solidaritätsgedanke speist sich aus meiner Sicht aus Geben und Nehmen, wobei der Gesetzgeber die Aufgabe hat, sowohl die Verteilung sozialer Güter (Sicherheit, Fürsorge für sozial und gesundheitlich Schwächere) zu organisieren, als auch die Finanzierung zu händeln.
Wer soll das bezahlen, ist ja das am meisten strapazierte Argument, danach kommt die Gerechtigkeitshymne.
Nur dass keine Missverständnisse entstehen, ich plädiere durchaus dafür, dass ein jeder zunächst mit Zielstrebigkeit und Eigenverantwortung sein Leben in den Griff bekommt und bei Versäumnissen in dieser Richtung der Ruf nach Vater Staat ungehört verhallen sollte.
Was ich jedoch nicht akzeptieren werde und auch nicht nachvollziehen kann, sind uralte Gesetze, Verordnungen und sich daraus ergebenden Privilegien, die einem kleinen Teil der „geforderten“ Gesellschaft zugute kommen, die sowohl dem Solidaritätsgedanken als auch dem Gerechtigkeitsprinzip zuwiderlaufen.
Ich denke da an Beamten- und Politikerversorgung nebst ihren Angehörigen auf Lebenszeit, an Verschwendung von Steuermitteln für brachliegende Prestigeobjekte und Familiennachzug.
Klar wird ein findiger Finanzfuchs jetzt wieder die „verschwindend“ wenige Menge an Finanzmitteln, die für Beamte, Bundespräsidenten -und Kanzler im Ruhestand (man mag sie mal zählen) oder Politiker, die zwei Legislaturperioden geschafft haben, bereitgestellt werden ins Verhältnis setzen zu Aufwendungen für H4 und co. Deshalb bleibt es doch ein Posten im Etat und bedient mitnichten das Solidarprinzip.
Ganz einfach, weil eine ungleiche Bewertung von Lebensarbeitszeit, von außergewöhnlichen Lebenssituationen stattfindet.
Ein Rentenbezieher muss sich sagen lassen, dass er nach 35 Jahren Arbeit doch gefälligst privat vorzusorgen hatte, um im Alter seine Miete noch bezahlen zu können oder dass er bis 67 malochen muss, um überhaupt in den Genuss von vollen Altersbezügen zu kommen. Ein Pensionär hat es da definitiv besser, genauso wie Witwe Scheel, die ihren Lebensabend dank lebenslanger Mitversorgung ganz beruhigt genießen kann.
Es gäbe noch eine Menge von Beispielen, die zeigen, dass Solidarität und Gleichbehandlung keinesfalls das Ergebnis einer Absprache von Politik und Gesellschaft sind, sondern einfach nur die stille Entscheidung der Politik, einmal erlassene Gesetze nicht anzutasten.