#31

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 10.08.2020 00:40
von Atue (gelöscht)
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Man.......sicherlich man kann!

Ist nur die Frage:
Wir profesionalisieren die Betreuung im frühkindlichen Alter, im Kindergarten, in den Schulen, an den Universitäten... ... ...

Wie aber sichern wir ab, dass das Elternhaus ausreichend qualifiziert ist, um sich mit einem Kind auseinander zu setzen?

Heutige Regularien greifen beständig erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist - also beispielsweise, wenn der Kinderarzt dem Jugendamt anzeigt, dass das Kind eine wenig erklärbare Häufung von blauen Flecken vorweist......

Wer Auto fahren will, muss einen Führerschein vorweisen. Was spricht dagegen, auch einen verpflichtenden Elternführerschein einzuführen?

Entsprechendes Wissen zum Eltern sein wird heute eben nicht von der Schule oder sonst irgendeiner Institution vermittelt. Bestenfalls hilft noch die Hebamme mit einem freiwilligen Kurs ein wenig über die ersten Wochen hinweg. Aber danach?

Es ist doch sachlich erwiesenermassen nicht so, dass jeder per Natur ein Kind per se gut erziehen kann. Warum also gibt es dazu keine verpflichtenden Weiterbildungsangebote - beispielsweise auch im Rahmen der Elternzeit? Dann wäre doch Zeit da?

Das ist keine Garantie dafür, dass entsprechendes Wissen dann auch umgesetzt würde - aber es wäre schon mal eine Anlaufstelle, um Wissen für den Start in das Elternleben zu vermitteln!

Auf ein Auto lassen wir niemanden los, der nicht wenigstens eine ganze Reihe Fahrstunden gemacht hat - unsere Autos sind uns mehr wert, als unsere Kinder.......



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#32

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 10.08.2020 08:59
von Anthea | 12.390 Beiträge

Ich schaue gerne die Sendung "Die Welpen kommen", wo der Hundetrainer Martin Rütter den menschlichen Eltern des neuen Hundebabys Tipps verrät, wie ihr Welpe zu einem richtig prima Hund heranwächst durch Training und Lernen.
Witzig, dass Martin Rütter Ärger bekam, da er, der Experte, einen eigenen Hund besitzt - jedoch keinen "Hundeführerschein". Das war ähnlich zu sehen, als wenn jemand vom Ordnungsamt bei Starkoch Rosin vorbeischaut und nach einem Nachweis über die Teilnahme der Belehrung über die Frikadellenverordnung fragt. ;-)

Worauf ich aber hinaus möchte: Es fragt keiner nach dem "Elternführerschein". Da bin ich ganz bei dir, dass es nicht einfach damit getan sein sollte, Leben "in die Welt zu werfen", sondern auch damit umzugehen erlernen muss.
Klingt jetzt sehr sachlich und entbehrt jedoch nicht einer Berechtigung, so denke ich.

Wenn man manche Eltern hört, die über angebliche "Eigenarten" ihrer Kleinkinder reden, dann klingt da oft durch, dass sie der Meinung sind, es sei etwas besonderes nach dem Motto: Ich weiß gar nicht, von wem er/sie das hat. Sei es aggressives Verhalten, Trotz, Schüchternheit.... Wenn sie sich damit befasst hätten, dann wüssten sie, dass das Kind (wie ein kleiner Hund) bestimmte Phasen durchläuft, wo Eltern lernen müssten, diese zu steuern bzw. damit umzugehen.

Wie heißt es? Was Hänschen nicht lernt, das lernt Hans nimmermehr.

Normalerweise schafft sich keiner eine Reihe von Büchern an, wenn er nicht lesen gelernt hat. Und vor allen Dingen lernte, Gelesenes auch verstehen zu können. Bei Kindern gilt das offenbar nicht.
Liebe geben ist sicherlich ein wichtiger Faktor - bei allem. Aber Liebe allein ist nun einmal nicht genug, besonders dann nicht, wenn sie ungute Abarten wie "Affenliebe" zeigt.

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


zuletzt bearbeitet 10.08.2020 12:39 | nach oben springen

#33

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 10.08.2020 11:16
von Findus | 2.509 Beiträge

Zitat von Atue im Beitrag #31

Ist nur die Frage:
Wir profesionalisieren die Betreuung im frühkindlichen Alter, im Kindergarten, in den Schulen, an den Universitäten... ... ...

Wie aber sichern wir ab, dass das Elternhaus ausreichend qualifiziert ist, um sich mit einem Kind auseinander zu setzen?

Heutige Regularien greifen beständig erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist - also beispielsweise, wenn der Kinderarzt dem Jugendamt anzeigt, dass das Kind eine wenig erklärbare Häufung von blauen Flecken vorweist......

Wer Auto fahren will, muss einen Führerschein vorweisen. Was spricht dagegen, auch einen verpflichtenden Elternführerschein einzuführen?


Nur weil ein Teil der Eltern Probleme mit der Erziehung ihrer Kinder hat, kannst du nicht Eltern per se unter Generalverdacht stellen. Jedenfalls nicht in einer Demokratie.
Erst einmal gibt es ein durch das Grundgesetz geschütztes Elternrecht. Da es unter den ersten 20 Artikeln zu finden ist, handelt es sich sogar um ein Menschenrecht. Der Staat hat also erst einmal nichts in der Erziehung der Kinder zu suchen. Auch nicht mit irgendwelchen "Elternführerscheinen".
Gleichwohl gibt es ein ebenso im Grundgesetz verankertes staatliches Wächteramt, dass den Staat legitimiert einzugreifen, wenn einem Kind Gefahr droht. Das ist die Aufgabe des Jugendamtes, auf die du anspielst.
In dem Feld dazwischen kann der Staat viel und umfangreich Prävention anbieten. Die Inanspruchnahme ist für die Familien jedoch freiwillig.
So viel mit Blick auf das Grundgesetz. Das was das Grundgesetz beschreibt ist letztlich auch das, was unseren demokratischen Rechtsstaat von Ländern wie China unterscheidet.

Zitat

Entsprechendes Wissen zum Eltern sein wird heute eben nicht von der Schule oder sonst irgendeiner Institution vermittelt. Bestenfalls hilft noch die Hebamme mit einem freiwilligen Kurs ein wenig über die ersten Wochen hinweg. Aber danach?

Warum also gibt es dazu keine verpflichtenden Weiterbildungsangebote - beispielsweise auch im Rahmen der Elternzeit? Dann wäre doch Zeit da?

Das ist keine Garantie dafür, dass entsprechendes Wissen dann auch umgesetzt würde - aber es wäre schon mal eine Anlaufstelle, um Wissen für den Start in das Elternleben zu vermitteln!



Was du mit Blick auf Schule beschreibst, kann ein Baustein der Prävention sein. Und solche Ansätze gibt es praktisch bereits. Auch ist es sicherlich in Deutschland nicht so, dass Prävention mit der Familienhebamme aufhört. Krippe und Kindergarten kann man z.B. nicht nur als Angebot der frühkindlichen Bildung verstehen, sondern auch als ein Stück Prävention und Frühe Hilfen. Es gibt folgend in den Schulen Schulsozialarbeit und Präventionsprogramme (z.B. Faustlos). Ich glaube, moorhuhn könnte dir eine Menge über die Zusammenarbeit Lehrer - Schulsozialarbeiter erzählen. Mich würde es freuen, wenn moorhuhn hier mehr berichten würde . Es gibt in den Städten Quartiersmanagement, das Angebote vor Ort macht usw. Die Liste der möglichen Angebote lässt sich weit fortsetzen.
Deutschland ist in Sachen Präventions- und sozialarbeiterische Hilfsangebote sicherlich nicht das Entwicklungsland, als dass du es beschreibst.

Und doch nochmal zur Frage der Strafmündigkeit: Ab einem gewissen Alter ist die Peer-Group einfach wichtiger als das Elternhaus - auch wenn das nicht in eine konservative Romantik passt. Auch der gutbürgerlich erzogene Jugendliche kann in die falsche Gesellschaft geraten. Auch er wird Hilfe brauchen - jedoch sicher anders als die Familien, die du im Blick hast.

Du vermischt hier gerade zwei unterschiedliche Themen. Lieber Atue, mach doch ggf. für dein zweites Thema einen neuen Diskussionsstrang auf.


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#34

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 10.08.2020 21:39
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Zitat von Findus im Beitrag #33
Nur weil ein Teil der Eltern Probleme mit der Erziehung ihrer Kinder hat, kannst du nicht Eltern per se unter Generalverdacht stellen. Jedenfalls nicht in einer Demokratie.
Erst einmal gibt es ein durch das Grundgesetz geschütztes Elternrecht.


Und gemäß Artikel 6/Absatz 2 auch eine Elternpflicht. Ich finde, das reicht!
Anders als beim Auto oder gefährlichen Hunden handelt es sich hier um ein natürliches Recht, das ein demokratischer Staat mit Recht als unveränderliches Menschenrecht anerkennt. Natürliche Rechte basieren auf der Grundannahme, dass sie von gesunden, verantwortungsbewussten Menschen freiwillig und automatisch umgesetzt werden. Die Analogie zum Auto hinkt, weil man zum Führen eines KFZ bestimmte technische Kenntnisse benötigt und Regularien beachten muss, dass im öffentlichen Verkehrsraum nicht das Chaos ausbricht.
Im übrigen werden im Familienrecht solche Regularien auch festgesetzt- Schulpflicht, Sorgepflichten etc.
Ich wüsste gern, welche "professionale" Betreuung verhindern soll, dass "Kinder in den Brunnen fallen". Es ist schlichtweg unmöglich, weil man es eben nicht mit Autos und der STVO, sondern mit Menschen zu tun hat, die alle individuellen Biografien folgen. Staatliche Erziehung bzw. Auflagen (welche z.B. ???) für alle Eltern würde letztlich auch nur wieder darauf hinauslaufen, dass individuelle Bedürfnisse uniformiert werden, man Kindern und Jugendlichen per Gesetz vorschreibt, wie sie sich zu verhalten und zu entwickeln haben, alles nur zu ihrem Besten! Bautzen, Torgau und Hoheneck lassen grüßen!

Zitat von Findus im Beitrag #33
Was du mit Blick auf Schule beschreibst, kann ein Baustein der Prävention sein. Und solche Ansätze gibt es praktisch bereits. Auch ist es sicherlich in Deutschland nicht so, dass Prävention mit der Familienhebamme aufhört. Krippe und Kindergarten kann man z.B. nicht nur als Angebot der frühkindlichen Bildung verstehen, sondern auch als ein Stück Prävention und Frühe Hilfen. Es gibt folgend in den Schulen Schulsozialarbeit und Präventionsprogramme (z.B. Faustlos).


Dem habe ich nichts hinzuzufügen, komme aber in Bezug auf das Jugendstrafrecht noch mal darauf zurück.

Zitat von Findus im Beitrag #33
Und doch nochmal zur Frage der Strafmündigkeit: Ab einem gewissen Alter ist die Peer-Group einfach wichtiger als das Elternhaus - auch wenn das nicht in eine konservative Romantik passt. Auch der gutbürgerlich erzogene Jugendliche kann in die falsche Gesellschaft geraten. Auch er wird Hilfe brauchen - jedoch sicher anders als die Familien, die du im Blick hast.



Ich bin seit 2 Jahren Jugendschöffin, ich kenne sie alle- die Unverstandenen, Drogensüchtigen, Manipulierten und auch von den Eltern Alleingelassenen. Es zieht sich durch alle Schichten und Nationalitäten und überwiegend sitzen junge Erwachsene vor mir, die zwischen 18 und 21 sowohl nach Jugendstrafrecht als auch dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können.
Es geht um Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, fehlende Perspektiven, psychische und soziale Not. Die meisten kommen aus der Haft oder aus betreuten Einrichtungen, die den Steuerzahler zwischen 3000 und 5000€ im Monat kosten. Und es sind eigentlich fast immer die, die erst in ihrer späten Jugend auf Eltern und staatliche Hilfsangebote gepfiffen haben.
Was will ich sagen, das Alter der Strafmündigkeit herabsetzen, ist nach meiner Erfahrung und in Anbetracht der schon jetzt völlig überlasteten Justiz wenig zielführend. Wenn unter 14- Jährige straffällig werden, haben Jugendämter in enger Zusammenarbeit mit den Familiengerichten und der Polizei ausreichend Regularien zur Verfügung.
Man sollte hier auch ein bisschen differenzieren und Deutschland nicht als eine Hochburg der Jugend- und Kinderkriminalität sehen. Es wird viel getan und angeboten, vor allem in den Schulen, Gewalt- und Konfliktprävention findet in nahezu jedem Unterrichtsfach und in speziellen Schulprogrammen statt. Mehr geht einfach nicht, mal abgesehen davon, dass Jugendliche aufgrund ihrer jeweiligen Entwicklungsphasen auch nicht immer erreichbar sind. Da können weder Eltern, noch Lehrer was dran ändern.
Dies war aber schon immer so und eine Gesellschaft muss diesen Adoleszenzprozess auch ein Stück weit aushalten, er verläuft individuell und kann auch nur in Grundstrukturen vereinheitlicht werden, eben genau was du mit dem "Feld dazwischen" meinst, lieber Findus.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#35

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 10.08.2020 23:41
von Atue (gelöscht)
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Zitat von Findus im Beitrag #33
Nur weil ein Teil der Eltern Probleme mit der Erziehung ihrer Kinder hat, kannst du nicht Eltern per se unter Generalverdacht stellen. Jedenfalls nicht in einer Demokratie.


Nur weil schnöder menschlicher Sex dazu führt, dass ein neuer Mensch zu einem Leben kommen kann, bedeutet das doch in keiner Weise, dass die sexuell aktiven Menschen auch wirklich bereit und fähig sind, einem solchen neuen Leben auch vernünftige Startbedingungen auch im Sinnen der Menschenrechte und der menschlichen Würde zu ermöglichen!

Ich stelle gar niemanden unter Generalverdacht - vielmehr halte ich es für eine gute Idee, dass man menschliche Fähigkeiten über ein vernünftiges Bildungssystem fördert - und umgekehrt Missbrauch bei Problemen auch adressiert und verhindert.

Weder verhindert ein Freischwimmerabzeichen, dass der Inhaber ertrinkt, noch stellt die Existenz eines Führerscheins sicher, dass der Inhaber sicher Autofahren kann, und auch in schwierigen Situationen keinen Unfall baut. Trotzdem ist es gut, dass es diese Form von Bildungsmaßnahmen und Minimalkontrollen gibt - so wird ein wenig dazu beigetragen, dass zumindest eine Chance besteht, dass der ein oder die andere was gelernt hat, was gesamtgesellschaftlich sinnvoll ist.

Bildungsmaßnahmen für Eltern sind aus meiner Sicht längst überfällig - selbst dann, wenn wesentliche Teile auch ohne solche Maßnahmen erfolgreich irgendwie ihre eigenen Kinder erziehen würden. Auch der intelligenteste Selbstlerner könnte bei passenden Inhalten noch was sinnvolles aus einem Elterntraining mitnehmen!



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#36

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 10.08.2020 23:54
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Zitat von Atue im Beitrag #35
Bildungsmaßnahmen für Eltern sind aus meiner Sicht längst überfällig - selbst dann, wenn wesentliche Teile auch ohne solche Maßnahmen erfolgreich irgendwie ihre eigenen Kinder erziehen würden.


Wie stellst du dir solche verpflichtenden Maßnahmen praktisch vor?
Und welche Begründung dafür formulierst du für Eltern, die das auch ohne Maßnahmen schaffen?
Nur dass wir hier beide von einer demokratischen, selbstbestimmten Gesellschaft sprechen, Hilfsangebote gibt es ja, sie sind regional unterschiedlich, aber vorhanden.

Zitat von Atue im Beitrag #35
Nur weil schnöder menschlicher Sex dazu führt, dass ein neuer Mensch zu einem Leben kommen kann, bedeutet das doch in keiner Weise, dass die sexuell aktiven Menschen auch wirklich bereit und fähig sind, einem solchen neuen Leben auch vernünftige Startbedingungen auch im Sinnen der Menschenrechte und der menschlichen Würde zu ermöglichen!


Wäre das eine Bgründung?
Ich fände sie zynisch und übergriffig!


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#37

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 11.08.2020 10:18
von Findus | 2.509 Beiträge

Zitat von Atue im Beitrag #35

Bildungsmaßnahmen für Eltern sind aus meiner Sicht längst überfällig - selbst dann, wenn wesentliche Teile auch ohne solche Maßnahmen erfolgreich irgendwie ihre eigenen Kinder erziehen würden. Auch der intelligenteste Selbstlerner könnte bei passenden Inhalten noch was sinnvolles aus einem Elterntraining mitnehmen!


Nimm doch mal eine Erzieherin im KiTa. Selbst bei den Professionellen merkst du sehr genau, wer selbst Kinder und Erfahrungen als Elternteil hat und wer "nur" frisches Bücherwissen aus der Ausbildung hat.
Und schon sind wir beim Problem des Fachkräftemangels. Eine Kritik an der derzeitigen verschulten Erzieherausbildung ist, dass sie zu theoretisch ist und die Praxisanteile zu viele curriculare Elemente enthalten, die mit den Rahmenbedingungen der späteren Arbeit wenig bis gar nichts zu tun haben.

Und nochmal: Mach bitte zu dieser Thematik - so du magst - ein eigenes Thema auf. Was wir jetzt diskutiern hat wenig mit dem Thema Strafmündigkeit zu tun.

Ich muss mich leider moorhuhn anschließen. Teile deines letzten Beitrages empfinde auch ich aus äußerst zynisch und wenig wertschätzend den Menschen gegenüber.



zuletzt bearbeitet 11.08.2020 10:19 | nach oben springen

#38

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 11.08.2020 10:50
von Meridian | 2.857 Beiträge

Ich weiß nicht, ob Atue einen Weiterbildungszwang von Eltern vorhat. Unter Umständen kann ich mir vorstellen, wenn es laut Jugendamt zu schwerer Vernachlässigkeit bei der Erziehung kommt und das Kindeswohl gefährdet ist. Nur dann kann ich mir noch eine Pflicht zur Weiterbildung vorstellen nach dem Motto: Weiterbildung oder die Kinder sind weg. Doch wie gesagt, da muss schon viel Schlimmes davor vorgefallen sein. Da muss schon "ultimo" oder "Schicht im Schacht" sein.

Doch Vorsicht vor solchen Aussagen wie mit dem "schnöden menschlichen Sex..."! Wenn solche Leute an der Macht sind, kann das ganz schnell zu einer Verbots-Orgie werden. Am Ende ist Sex nur noch erlaubt, wer einen Elternführerschein hat. So streng war nicht einmal die Kirche.

Eine demokratische Gesellschaft muss auf Grundvertrauen der Regierenden gegenüber dem Volk basieren. Da hapert es selbst bei uns in Deutschland, auch wenn wir von den aktuell weißrussischen Verhältnissen noch weit entfernt sind. Aber die Einführung eines Elternführerscheins kommt als Botschaft so an wie "Wir trauen dem deutschen Volk nicht mehr, dass sie ihre Kinder anständig erziehen. Sicher gibt es Probleme, gerade in sozialen Brennpunkten, aber woher kommen die? Da muss anderswo angesetzt werden, anstatt den Eltern noch irgendwelche Zwänge zuzumuten. Was ist, wenn ein Kind heimlich gezeugt wird, ohne Elternführerschein, aber gut erzogen? Und nach Jahren bekommt es das Jugendamt heraus. Das Kind wird sofort ohne Wenn und Aber entzogen, die Eltern kommen in den Knast. Am besten noch lebenslanges Sexverbot und Zwangsscheidung mit zugehörigem Anhäherungsverbot (unter Drohung der Zwangssterilisation bzw. -kastrierung). Man weiß es doch: Bestraft werden die Eltern weniger wegen des heimlich gezeugten Kindes, sondern weil sie die Behörden betrogen haben. Das wird in DE viel stärker übelgenommen.

Es ist wie beim Hartz4, wo man sich auch ständig gegängelt fühlt. Man kann sagen: Naja, hier bekommt man Leistungen für nichts. Die sollen zeigen, dass sie sich wenigstens um Arbeit bemühen. Doch mit einem Elternführerschein weitet man diese Gängelung aufs gesamte Volk aus. Nun, die AfD freut's, wenn so ein Fass aufgemacht wird. (Auch wenn die Gefahr besteht, dass sie bei einer Machtübernahme selber den Elternführerschein einführen wird.)


Die äußere Welt ist der Spiegel deines Inneren.


zuletzt bearbeitet 11.08.2020 10:51 | nach oben springen

#39

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 11.08.2020 11:21
von Anthea | 12.390 Beiträge

Lach* Das ist ein Stoff, reif für eine Serie. Mir fiel dazu gerade "A handsmade tale" ein. Sehenswert.

Und mir fällt wieder etwas Bosliches ein: "Manche sind für sich alleine schon mehr als genug, sie müssen sich nicht auch noch vermehren".
Gegen "Sex" ist ja auch grundsätzlich nichts einzuwenden. Gegen den ohne Folgen.

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#40

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 11.08.2020 11:48
von Findus | 2.509 Beiträge

Zitat von Meridian im Beitrag #38
Eine demokratische Gesellschaft muss auf Grundvertrauen der Regierenden gegenüber dem Volk basieren.


Vielen Dank für diesen wichtigen Satz zum Wertekern demokratischer Gesellschaft Genau diesen wichtigen Grundsatz bringt auch unser Grundgesetz zum Ausdruck - auch was Elternrechte angeht.



zuletzt bearbeitet 11.08.2020 11:51 | nach oben springen

#41

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 12.08.2020 08:44
von Anthea | 12.390 Beiträge

Zitat
Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir! - Ein solcher Spruch wurde schon den Philosophenschulen im Alten Rom entgegengeschleudert - und an seiner Gültigkeit und Aktualität hat er doch genau nichts verloren.



Lieber Atue, das ist ein Irrtum, denn der Spruch von Seneca in einem Brief an einen Schüler sagte und meinte es umgekehrt. So heißt er im Original: non vitae sed scholae discimus.
Hierdurch beklagte Seneca zuviel graue Theorie, die im Grunde genommen für eine Verwendung im praktischen Leben nicht geeignet war!
Und so ist es ja bei vielen "Belehrungen" auch heute noch. Dass Schüler_innen Dinge lernen müssen, die sie später nicht mehr werden gebrauchen können. Aber wer weiß das schon definitiv. Sicherlich ist es gut, schon mal "von etwas gehört zu haben", auch wenn es nicht von Nutzen ist.

"Wissen ist Macht" ist wichtig. Aber dann doch eher das "spezialisierte Wissen", Verfeinerungen von Grundkenntnissen, wobei der Aufbau auf einem festen Fundament/Fragekomplex stattfinden muss. Wie im Falle "Kind" es nicht nur mit der Befriedigung von dessen Grundbedürfnissen getan ist, sondern hier auch die Regeln einer "Mitgliedschaft" in der menschlichen Gesellschaft vermittelt werden sollten.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#42

An Atue

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 12.08.2020 08:57
von Anthea | 12.390 Beiträge

Lieber Atue, Asche auf mein Haupt. Ich muss mich bei dir entschuldigen.

Ich wollte beim Schreiben einer Antwort auf deinen Beitrag eine Zeile zitieren, markierte diese und wurde dann durchs Telefon gestört. Als ich weitermachte dachte ich irrtümlich, dass ich deinen Beitrag schon kopiert hatte und löschte den für mich für eine Antwort nicht relevanten Teil. Aber ich war noch in deinem Originalbeitrag!
Es tut mir sehr leid und ich hoffe, dass du dein Original gespeichert hast.
Oder deine Gedanken noch einmal aufschreibst.
Wo du für ein Lernen von Eltern "rund ums Kind" plädierst. Weil ja, z.B., Erwachsene, die nicht lesen und schreiben können, dieses Erlernen nachholen können...

Nochmals: sorry.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#43

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 12.08.2020 10:08
von Athineos | 551 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #41

Zitat
Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir! - Ein solcher Spruch wurde schon den Philosophenschulen im Alten Rom entgegengeschleudert - und an seiner Gültigkeit und Aktualität hat er doch genau nichts verloren.



Lieber Atue, das ist ein Irrtum, denn der Spruch von Seneca in einem Brief an einen Schüler sagte und meinte es umgekehrt. So heißt er im Original: non vitae sed scholae discimus.
Hierdurch beklagte Seneca zuviel graue Theorie, die im Grunde genommen für eine Verwendung im praktischen Leben nicht geeignet war!




Der " Schüler " war sein Freund und Briefpartner in den epistulae morales, Lucilius Iunior. Außerdem waren die Naturales quaestiones und De providentia ihm gewidmet. Endlich zitiert jemand mal den von unzähligen Lehrern missbrauchten Satz richtig!


Μολών λαβέ!
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#44

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 12.08.2020 13:22
von Anthea | 12.390 Beiträge

Na ja, der umgekehrte Satz war nützlicher und sollte nachdenklich stimmen im Sinne von "ich tu's ja für mich".


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#45

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 13.08.2020 00:22
von Atue (gelöscht)
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Kein Problem - ich versuch nochmal den Gedanken zu formulieren (das schöne daran: Ich kann jetzt was ganz anderes denken und schreiben, und keiner wird je wissen, dass es was anderes ist.....)

Im Kern geht es mir eigentlich um die Fragestellung, welchen Zweck wir mit dem Thema Bildung verfolgen. Meines Erachtens nach sollte es darum gehen, dass wir junge Menschen darauf vorbereiten, selbstständig und verantwortlich nach erreichen des Erwachsenenalters ein Eigenständiges Leben in unserer Gemeinschaft führen zu können.

Fähigkeiten, die wir ganz sicher als Erwachsene gut gebrauchen können, sind beispielsweise Grundkenntnisse in Mathematik, oder auch in Deutsch. Deshalb werden diese auch in der Schule vermittelt. Nur - Kenntnisse die wir auch gebrauchen können, sind beispielsweise die, wie man erfolgreich ein Kind erzieht!


Aus dem Umstand, dass viele Kinder intuitiv begreifen, wie man zählt, vielleicht auch noch addiert oder subtrahiert, würde dennoch niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, dass man deshalb auf Mathematik verzichten kann. Und nur weil doch die meisten vom Elternhaus her lernen auf Deutsch sich irgendwie zu artikulieren, würden wir auch nicht auf die Idee kommen, dass wir auf Deutschunterricht verzichten können.

Dennoch ist auch klar: Selbst wenn wir im Unterricht in Mathematik den jungen Menschen auch Grenzwerte und Ableitungen vermitteln, bedeutet das nicht, dass sie diese Kenntnisse auch automatisch anwenden können.
Und ähnlich bezogen auf den Deutschunterricht - nicht aus jedem Schüler wird ein Autor, der für den Nobelpreis für Literatur vorgeschlagen wird.

Beim Thema Erziehung und Bildung aber gehen wir anders vor - in gewisser Weise naiv! So, als ob es selbstverständlich wäre, dass eigentlich jeder aufgrund der eigenen Erfahrung der Adoleszenz sich als geeigneter Erzieher als Vater oder Mutter erweist. Ist das aber wirklich der Fall? Oder wäre es nicht gerade deshalb gut, wenn man in der Schule (oder auch später) wenigstens ein paar professionelle Grundkenntnisse vermitteln würde, was einen erfolgreichen Elter ausmacht?

Klar - Mehr Bildung dazu für die Eltern ist keine Garantie für eine erfolgreiche Elternschaft - nur: Auch ein professioneller Matheunterricht ist keine Garantie dafür, dass der Schüler ausreichend Mathe wirklich beherrscht, wenn er die Schule verlässt......aber: Die Wahrscheinlichkeit dafür ist deutlich höher, als wenn man auf Matheunterricht einfach nur verzichten würde......

Auf Elternunterricht verzichtet man heute wie selbstverständlich, weil man irgendwie von der naiven Idee ausgeht, dass das jeder kann.....die Realität zeigt aber, dass das eine ziemlich naive und ziemlich schlechte Idee ist. Was also spricht ernsthaft dagegen, dass man Eltern zumutet, gewisse Grundkenntnisse zum Elterndasein in einem passenden Kurs lernen zu müssen?

Wohl nur der Hochmut derer, die meinen, es besser zu wissen......als ob nicht jeder gerade zu solchen Themen noch etwas lernen könnte!



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