#76

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 17.08.2020 23:20
von Atue (gelöscht)
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Zitat von Findus im Beitrag #74
Entschuldige, lieber Atue, das ist dein Generalverdacht gegen alle Eltern. Nichts anderes.


Sorry Findus - ich bleibe ein Kind der Aufklärung! Und wenn du Aufklärung auch zum Thema Erziehung, Eltern sein u.ä. ablehnst, ist das deine Meinung - die ich aber nicht teilen werde. Warum Bildung im Allgemeinen gut, aber im Bereich Eltern schlecht sein soll, erschliesst sich mir nicht.

Im Übrigen stelle ich auch nicht alle Schüler unter den Generalverdacht, dass sie ohne Schule zu keiner Bildung kämen - dennoch bin ich dafür, die Schulpflicht beizubehalten.

Den Grund, warum du Bildung im Bereich "Eltern sein" ablehnst, werde ich wahrscheinlich nie verstehen, weil ich es für absolut naiv halte, dass man ernsthaft in Erwägung zieht, dass Eltern quasi von Geburt aus richtig gut sind.


Zitat von Anthea im Beitrag #73
Und noch eine weitere Forderung anbringen, nämlich die, dass das Jugendstrafrecht verschärft werden sollte. Zu viele "Sanktionen" als Maßnahmen, gegen die dann wieder sanktionslos seitens des Täters verstoßen wird, ziehen weitere Sanktionen nach sich. Und dann, da capo.... Das kann nicht der Sinn sein!Da wird von erzieherischen Maßnahmen und Einwirkung auf die Täter geredet. Hierbei ist es aber Grundbedingung, den dafür erforderlichen und streng überschaubaren Rahmen zu schaffen. Und dieser ist dann aus meiner Sicht nun einmal nicht "da draußen" mit irgendwelchen Auflagen und temporären Gesprächen etc., sondern muss völlig überschaubar und isoliert von der Außenwelt mit ihren Einflüssen geschehen. Der Verein "Opfer gegen Gewalt e.V." fordert bereits seit Jahren eine Abänderung (nach oben) der Höchststrafe von 10 Jahren. Den Urteilsfindern, resp. Gerichten muss ein höherer Spielraum eingeräumt werden, wobei dann es durchaus auch denkbar sein sollte, einen jugendlichen Täter mit der Höchststrafe von "lebenslänglich" zu belegen. Genau so wie ein jugendlicher Straftäter (hochkriminelle Taten) so lange untergebracht werden sollte, so lange er als gefährlich einzustufen wäre. Die Opfer würden eine solche Änderung sicherlich begrüßen, die sich bei momentaner Rechtslage und Rechtsprechungen oftmals "verhöhnt" vorkommen müssen. Desweiteren glaube ich, dass es ein recht großes Unverständnis und Ärger seitens der Bevölkerung gibt, basierend auf der Tatsache, dass Tätern oft mehr an Verständnis und Empathie entgegegebracht wird als deren Opfern. Dies trifft besonders zu, wenn es sich um "Jungkriminelle" handelt. Es muss natürlich immer individuell auf die Persönlichkeit des Einzeltäters abgestimmt werden. Ich weiß gar nicht, was dagegen sprechen sollte, eine Gesetzesverschärfung einzuführen. Es gilt doch: Wer nichts tut, der braucht sich nicht zu fürchten.


Durch keine noch so hohe Strafe wird auch nur ein einziges Opfer wirklich entschädigt - selbst dann nicht, wenn man Auge um Auge, Zahn um Zahn annimmt.
Das Strafrecht hat vor allem Ziele wie Abschreckung, dann aber auch die Resozialisierung der Straftäter, damit sie in die Gesellschaft integriert werden können.

Trotzdem teile ich deine Einschätzung, dass man den Richtern einfach mehr Spielraum geben sollte. Sowohl gibt es inzwischen schon eine gewisse organisierte Kinderkriminialität auch von Nicht-Strafmündigen, es gibt aber auch Straftäter, die das Jugendstrafrecht regelrecht ausnutzen. Mit Einsicht und einer tatsächlichen Resozialisierung hat das nichts zu tun.

Sofern es sich um Kinder handelt, müsste der wichtigste Impuls sein, die Ursachen für die strafbaren Handlungen nachhaltig abzustellen. Das kann das Elternhaus, die Schule oder der Wohnort sein, das kann schlechter Einfluss von anderen Stellen sein - diese Ursachen gehören analysiert und abgestellt - nachhaltig!

Sofern es sich um Jugendliche handelt sollten die Strafmassnahmen in schweren Fällen sogar variabel gehalten werden. Wenn keine Einsicht und Reue erkennbar wird, kann nicht von einer erfolgreichen Resozialisierung gesprochen werden. Wünschenswert wäre in diesem Sinne, dass ein Strafmass mit einer gewissen Dynamik vergeben werden kann - bis hin zu dem, wenn sich ein Jugendlicher auch in der Strafzeit als nicht Resozialisierbar erweist, dass dann eine dauerhafte Sicherheitsverwahrung auch für solche Jugendliche verhängt werden kann.

Ich halte so etwas für notwendig - weise aber auch darauf hin, dass dies die Ausnahme ist, und nicht die Regel. Es wäre äusserst negativ, wenn man im Zuge einer Strafverschärfung im Allgemeinen die guten Erfolge bei Vielen aufs Spiel setzen würde.



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#77

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 18.08.2020 18:14
von Findus | 2.509 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #75


Ich dachte, dass ich das klar gemacht hätte?
Also ganz klipp und klar: Aus dem Verkehr ziehen, also einsperren. Und dann kann man "einwirken".
Vielleicht muss man da, je nachdem, aus welchem Milieu der Täter kommt, praktisch bei "Adam und Eva" anfangen.

---


Nur damit wir sprachlich klar sind: Was du forderst ist eine Sanktion. Keinesfalls eine erzieherische Maßnahme.

An deine Position richtet sich die Frage, wie du die Menschen irgendwann zurück in die Gesellschaft führen willst und was die gesellschaftlichen und fiskalischen Opportunitätskosten sind. Ich würde behaupten, für die Gesellschaft wird das die teuerste Handlungsalternative.



zuletzt bearbeitet 18.08.2020 18:22 | nach oben springen

#78

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 18.08.2020 18:55
von Findus | 2.509 Beiträge

Zitat von Atue im Beitrag #76
Zitat von Findus im Beitrag #74
Entschuldige, lieber Atue, das ist dein Generalverdacht gegen alle Eltern. Nichts anderes.


Sorry Findus - ich bleibe ein Kind der Aufklärung! Und wenn du Aufklärung auch zum Thema Erziehung, Eltern sein u.ä. ablehnst, ist das deine Meinung - die ich aber nicht teilen werde. Warum Bildung im Allgemeinen gut, aber im Bereich Eltern schlecht sein soll, erschliesst sich mir nicht.


Als was du dich selbst siehst ist mir ziemlich egal. Du bist ein freier Mensch. So what? Weiter würden eher Fragen helfen:

Z.B. die Frage darauf, dass dein Vorschlag für einen Elternpflichtkurs inhaltlich immer noch recht dürftig wäre. Wie konkretisierst du ihn weiter?

Zitat

Im Übrigen stelle ich auch nicht alle Schüler unter den Generalverdacht, dass sie ohne Schule zu keiner Bildung kämen - dennoch bin ich dafür, die Schulpflicht beizubehalten.



Interessant, da es der gleiche ungültige Zirkelschluss wäre, den du rhetorisch auf Eltern anzuwenden versuchst.

Zitat

Den Grund, warum du Bildung im Bereich "Eltern sein" ablehnst, werde ich wahrscheinlich nie verstehen, weil ich es für absolut naiv halte, dass man ernsthaft in Erwägung zieht, dass Eltern quasi von Geburt aus richtig gut sind.



Dann hast du nicht richtig gelesen. Gegen freiwillige Elternbildung habe ich nichts einzuwenden. Das sind die effektiven Programme, die Wirkung entfalten können.
Wenn du das Geld stattdessen in einen Pflichtkurs zu investieren wird nur dazu führen, dass der Kurs "abgesessen" wird. Oder umgangssprachlich "Zum einen Ohr rein, zum anderen raus.". Da kannst du genau so gut 100,- € einfach den Gulli runterspülen. Käme auf´s Gleiche raus.
Motivation für einen freiwilligen Kurs zu schaffen kann vielleicht ein Thema für Beratung sein. Meinetwegen können wir auch darüber reden, welche Unterrichtsformen Schule anbieten kann.
Trotzdem erkenne ich deine gute Absicht und dein Engagement in der Diskussion an.

Zitat von Atue im Beitrag #76

Trotzdem teile ich deine Einschätzung, dass man den Richtern einfach mehr Spielraum geben sollte. Sowohl gibt es inzwischen schon eine gewisse organisierte Kriminialität auch von Nicht-Strafmündigen, es gibt aber auch Straftäter, die das Jugendstrafrecht regelrecht ausnutzen. Mit Einsicht und einer tatsächlichen Resozialisierung hat das nichts zu tun.

Sofern es sich um Kinder handelt, müsste der wichtigste Impuls sein, die Ursachen für die strafbaren Handlungen nachhaltig abzustellen. Das kann das Elternhaus, die Schule oder der Wohnort sein, das kann schlechter Einfluss von anderen Stellen sein - diese Ursachen gehören analysiert und abgestellt - nachhaltig!


Dann müsstest zuerst nach den Gründen für entsprechendes delinquentes Handeln fragen. Worauf willst du sonst ein wie auch immer ausgestaltetes Handeln einer pädagogischen oder juristischen Profession begründen?
Fragst du nicht, geht es dir nur um eine Art Konformität (im Sinne "militärischer Drill"). Du bist mit deinen Argumenten im Grunde sehr nahe am amerikanischen Bootcamp.

Zitat von Atue im Beitrag #76

Ich halte so etwas für notwendig - weise aber auch darauf hin, dass dies die Ausnahme ist, und nicht die Regel. Es wäre äusserst negativ, wenn man im Zuge einer Strafverschärfung im Allgemeinen die guten Erfolge bei Vielen aufs Spiel setzen würde.


Gegenfrage: Nutzt man überhaupt den derzeit gegebenen Rechtsrahmen gänzlich aus?


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#79

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 18.08.2020 20:52
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Zitat von Atue im Beitrag #76
Trotzdem teile ich deine Einschätzung, dass man den Richtern einfach mehr Spielraum geben sollte. Sowohl gibt es inzwischen schon eine gewisse organisierte Kinderkriminialität auch von Nicht-Strafmündigen, es gibt aber auch Straftäter, die das Jugendstrafrecht regelrecht ausnutzen. Mit Einsicht und einer tatsächlichen Resozialisierung hat das nichts zu tun.



Es gibt gerade im Jugendstrafrecht viel Spielraum für den Richter, allerdings geht er in der Regel umsichtig und verhältnismäßig vor, soll heißen, einschlägig immer wieder auftauchende Straftäter erhalten auch aufsteigende Strafen. Und ja, es liegt im staatlichen Interesse, dass Jugendliche eben nicht sofort eingesperrt werden, weil sie im Strafvollzug viel weniger erzieherisch gefördert werden können als bspw. in erzieherischen Programmen außerhalb der Gefängnismauern. Eigentlich ist dieses Thema auch wieder eines, das aus der Vogelperspektive ganz anders beurteilt wird als von Leuten, die sich von Berufs wegen damit beschäftigen. Es sind immer wieder die Einzelfälle, die oft in tagelangen Verhandlungen geprüft, bewiesen und beurteilt werden, ein Außenstehender schert alles über einen Kamm und bleibt mit seinem Urteil immer oberflächlich.
Als Steuerzahler sollte man sich auch mal vor Augen halten, welch immense Kosten es verursachen würde, sperrte man Jugendliche schon bei der ersten, zweiten Auffälligkeit ein.
Organisierte Kinderkriminalität ist sicher auch hier und da zu beklagen, muss aber im Einzelfall geprüft werden und erweist sich meistens als verdeckte Erwachsenenkriminalität.

Zitat von Atue im Beitrag #76
Sofern es sich um Jugendliche handelt sollten die Strafmassnahmen in schweren Fällen sogar variabel gehalten werden. Wenn keine Einsicht und Reue erkennbar wird, kann nicht von einer erfolgreichen Resozialisierung gesprochen werden. Wünschenswert wäre in diesem Sinne, dass ein Strafmass mit einer gewissen Dynamik vergeben werden kann - bis hin zu dem, wenn sich ein Jugendlicher auch in der Strafzeit als nicht Resozialisierbar erweist, dass dann eine dauerhafte Sicherheitsverwahrung auch für solche Jugendliche verhängt werden kann.


Genau dieses Prozedere läuft ab im Strafverfahren. Jugendstrafrecht ist dynamisch und auch dauerhafte Sicherheitsverwahrung gibt es, allerdings unterliegt ihre Verhängung einem immer wieder aufgenommenen Prüfungsverfahren und ist abhängig von den Straftaten, die begangen wurden- in der Regel sind es Kapitalverbrechen, die unter schweren Persönlichkeitsdefiziten begangen wurden. Dafür gibt es aber ganz wenige Beispiele, ich kenne jetzt kein einziges.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#80

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.08.2020 01:15
von Atue (gelöscht)
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Zitat von Findus im Beitrag #78
Z.B. die Frage darauf, dass dein Vorschlag für einen Elternpflichtkurs inhaltlich immer noch recht dürftig wäre. Wie konkretisierst du ihn weiter?


Langsam - meine bevorzugte Variante wäre, dass viele der von mir bereits ziemlich konkret behandelten Inhalte bereits in der Schule behandelt werden! Wir haben eine Schulpflicht bis 18 - da ist ausreichend Zeit, auch auf das Elterndasein vorzubereiten! Und - wenn man ernsthaft erst mit der Schwangerschaft beginnen würde...wäre das doch in vielen Bereichen einfach zu spät!

Es geht mir um Basics! Die gehören in den Schulunterricht - weil es beispielsweise zur Allgemeinbildung gehören sollte, dass Eltern ihre Kinder nicht prügeln dürfen!

Ein etwas erweitertes (Pflicht-) Angebot bei der ersten Schwangerschaft wäre auch nicht so schlecht - also um nochmals ein paar Grundkenntnisse beim zukünftigen Papa und Mama aufzufrischen.
Ich kann nicht erkennen, was dagegen spricht, dass solcherlei Inhalte im 'Rahmen eines verpflichtenden Kurses zur Schwanderschaft mit behandelt werden.


Zitat von Findus im Beitrag #78
Dann hast du nicht richtig gelesen. Gegen freiwillige Elternbildung habe ich nichts einzuwenden. Das sind die effektiven Programme, die Wirkung entfalten können.


Mir reicht die Freiwilligkeit nicht! Es geht mir mehr um eine Art Führerschein. Jeder kann frei entscheiden, ob er oder sie ihn macht - aber wenn du ihn nicht hast, kannst du auch kein Auto fahren!

Das Beispiel hinkt ein wenig - aber ich finde es durchaus korrekt, dass man Eltern einmalig zumutet, beispielsweise Kenntnisse zur Ersten Hilfe bei Kleinkindern sich zu erarbeiten. Dafür muss man nicht zwingend einen Dreijährigen Kurs durchlaufen ----- aber ein verpflichtendes Angebot könnte durchaus helfen, ein wenig mehr Orientierung zu vermitteln.


Wenn wir über Erzieher für Kinder sprechen, die keine Eltern haben - dann reden wir inzwischen darüber, dass ein Studium dafür die Voraussetzung sein soll.
Wenn wir über die Erziehung von Kindern mit Eltern sprechen, dann lassen wir es zu, dass jeder Hinz und Kunz ohne jegliche Kontrolle nach intensiver Nutzung seines Schniedels zur Zeugung von Nachkommen als geeignet gilt......

Ich halte das für wenig konsequent! Wenn es richtig ist, Qualitätsmaßstäbe anzusetzen, dann auch für alle Eltern!

Zumal - es wohl keine wirkliche Zumutung für ernsthafte Eltern ist, wenn sie sich ein wenig über aktuelle Theorien und Trends rund um Erziehung, Ernährung, Pflege etc. aufklären lassen......warum Bildung bezüglich Kindererziehung nicht auch für Eltern gefordert werden kann, erschließt sich mir nicht!



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#81

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.08.2020 01:32
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Okay, die einzig substantielle Info war jetzt der Erste- Hilfe- Kurs, nicht dein Ernst, gell

Zitat von Atue im Beitrag #80
Es geht mir um Basics! Die gehören in den Schulunterricht - weil es beispielsweise zur Allgemeinbildung gehören sollte, dass Eltern ihre Kinder nicht prügeln dürfen!



Diese Prämisse vermittele ich meinen Schülern in Klasse 9, mal davon abgesehen, dass sie selbsterklärend aus dem STGB hervorgeht und in der Kindererziehung für Anfänger sicher nicht das Zünglein an der Waage ist.

Zitat von Atue im Beitrag #80
Ein etwas erweitertes (Pflicht-) Angebot bei der ersten Schwangerschaft wäre auch nicht so schlecht - also um nochmals ein paar Grundkenntnisse beim zukünftigen Papa und Mama aufzufrischen.
Ich kann nicht erkennen, was dagegen spricht, dass solcherlei Inhalte im \'Rahmen eines verpflichtenden Kurses zur Schwanderschaft mit behandelt werden.



Hm, wieder nur Allgemeinplätze, was sind konkret "solcherlei Inhalte"? Prügeln geht gar nicht?

Wenn wir über die Erziehung von Kindern mit Eltern sprechen, dann lassen wir es zu, dass jeder Hinz und Kunz ohne jegliche Kontrolle nach intensiver Nutzung seines Schniedels zur Zeugung von Nachkommen als geeignet gilt......
[/quote]

Sorry, hier tun sich doch Abgründe auf, die man besser nicht diskutiert!


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#82

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.08.2020 10:20
von Meridian | 2.857 Beiträge

Zitat
Wenn wir über die Erziehung von Kindern mit Eltern sprechen, dann lassen wir es zu, dass jeder Hinz und Kunz ohne jegliche Kontrolle nach intensiver Nutzung seines Schniedels zur Zeugung von Nachkommen als geeignet gilt......



Irgendwie liest es sich, als ob du für Sexverbot bist, solange man keinen Elternführerschein hat.

Ich kann zwar deine Haltung für einen Elternführerschein generell verstehen. Aber es wird als Zwang empfunden. Wenn deswegen die AfD gewählt wird (aus Protest), dann glaube ja nicht, dass die den Elternführerschein abschafft. Sie würde die Kriterien dahingehend ändern, wonach nur "biodeutsche" Paare überhaupt so ein Zertifikat erhalten können.

Generell muss man mit Zwangsmaßnahmen aufpassen. Sollte eine autoritäre Partei bei einer Wahl die Mehrheit bekommen, bedankt sie sich und übernimmt / modifiziert / verschärft die von der Vorgängerregierung eingeführten Zwänge oder Pflichten.
Natürlich muss es auch in einer Demokratie Pflichten geben. Es heißt ja auch, je mehr Freiheit, desto mehr Pflichten. Aber ein Elternführerschein wird als generelles Misstrauen gegenüber dem Volk empfunden, wonach es unfähig wäre, seine Kinder ordentlich zu erziehen (auch wenn es nicht so gemeint ist).

Zu möglichen Pflichtkursen während der Schwangerschaft beim ersten Kind: Ich kann eines noch nachvollziehen: Früher war die Kommunikation unter den Menschen besser. Da ist nötiges Wissen viel mehr ausgetauscht worden. Heute kommuniziert man trotz (oder vielmehr wegen!!) vieler technischer Kommunikationsmittel viel weniger. Unter diesem Hintergrund kann ich einen Pflichtkurs noch nachvollziehen. Aber für die Vermittlung von Wissen ist eigentlich die Hebamme zuständig.

Irgendwie widersprichst du dir, @Atue. Hier Verpflichtung, sonst aber weg mit den Hartz4-Verpflichtungen hin zum BGE. Könnte man glatt verknüpfen mit der Frage: Soll Eltern ohne Elternführerschein das BGE gekürzt werden (so eines eingeführt wäre)?

Weitere Fragen zu einem möglichen Elternführerschein:
Wenn Eltern keinen solchen haben, soll dann das Kind solange unter der Obhut des Jugendamtes sein, bis der Führerschein gemacht ist?
Ist der Führerschein die ersten 2 Jahre auf Probe?
Kann der Führerschein auch abgenommen werden?
Soll für die Wiedererlangung eine Art Idiotentest als Option möglich sein?

Sorry, dass ich anfange, zynisch zu werden. Fehlt nur noch beim Elternführerschein der Vermerk "Inhaber muss geeignete Sehhilfe tragen".


Die äußere Welt ist der Spiegel deines Inneren.
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#83

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.08.2020 11:52
von Anthea | 12.390 Beiträge

Zitat
Wenn wir über die Erziehung von Kindern mit Eltern sprechen, dann lassen wir es zu, dass jeder Hinz und Kunz ohne jegliche Kontrolle nach intensiver Nutzung seines Schniedels zur Zeugung von Nachkommen als geeignet gilt......


Irgendwie liest es sich, als ob du für Sexverbot bist, solange man keinen Elternführerschein hat.



Nein, ich denke, dass Atue kein Sexverbot meint, sondern eher ein Verhütungsgebot. Wäre sicherlich in vielen Fällen besser.

Was mich - ich gehe mal wieder ins OT - immer maßlos aufregt. ist die Haltung der katholischen Kirche mit ihrem "Humanae vitae", die besagt:

„Jede Handlung ist verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn ... darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.“ Darunter fallen „künstliche“ Verhütungsmittel wie Pille und Kondom - nicht aber die „natürliche“ Verhütung durch Beachtung des weiblichen Fruchtbarkeitszyklus.

Anstatt mit Säcken voll von Kondomen in die ärmsten Regionen nach Afrika u.a. zu fahren, predigen die Klerikalen dort z.B. bei Aidskranken, dass sie Verzicht würden üben müssen. Und den Müttern mit einer Schar verhungernder Kinder wird auch eine vernünftige Planung verwehrt. Es macht mich wütend.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#84

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 19.08.2020 19:18
von Findus | 2.509 Beiträge

Zitat von moorhuhn im Beitrag #79
Organisierte Kinderkriminalität ist sicher auch hier und da zu beklagen, muss aber im Einzelfall geprüft werden und erweist sich meistens als verdeckte Erwachsenenkriminalität.


Ich darf ergänzen? Vorzugsweise in den Großstädten und dort vorzugsweise in Quartieren, deren Gemeinwesen nicht mehr besteht.

Zitat von Atue im Beitrag #80

Langsam - meine bevorzugte Variante wäre, dass viele der von mir bereits ziemlich konkret behandelten Inhalte bereits in der Schule behandelt werden! Wir haben eine Schulpflicht bis 18 - da ist ausreichend Zeit, auch auf das Elterndasein vorzubereiten! Und - wenn man ernsthaft erst mit der Schwangerschaft beginnen würde...wäre das doch in vielen Bereichen einfach zu spät!

Es geht mir um Basics! Die gehören in den Schulunterricht - weil es beispielsweise zur Allgemeinbildung gehören sollte, dass Eltern ihre Kinder nicht prügeln dürfen!

Ein etwas erweitertes (Pflicht-) Angebot bei der ersten Schwangerschaft wäre auch nicht so schlecht - also um nochmals ein paar Grundkenntnisse beim zukünftigen Papa und Mama aufzufrischen.
Ich kann nicht erkennen, was dagegen spricht, dass solcherlei Inhalte im 'Rahmen eines verpflichtenden Kurses zur Schwanderschaft mit behandelt werden.


Schulpflicht hast du nur für 10 Schuljahre. Bis zum 18. Lebensjahr besteht allerdings noch eine Berufsschulpflicht. Einen Teil der Inhalte würden also möglicherweise sogar ins berufsbildende Bildungswesen fallen.
Die Schulexpertin des Forums ist einfach moorhuhn. Sie kann sicher mehr dazu sagen, wie weit Erziehungsfragen und Kinderpflege z.B. mit dem Sexualkundeunterricht verbunden werden können? Wäre die Integration in das Berufsschulwesen ggf. ein Problem?

Zitat von Atue im Beitrag #80

Mir reicht die Freiwilligkeit nicht! Es geht mir mehr um eine Art Führerschein. Jeder kann frei entscheiden, ob er oder sie ihn macht - aber wenn du ihn nicht hast, kannst du auch kein Auto fahren!Mir reicht die Freiwilligkeit nicht! Es geht mir mehr um eine Art Führerschein. Jeder kann frei entscheiden, ob er oder sie ihn macht - aber wenn du ihn nicht hast, kannst du auch kein Auto fahren!


Geht es um ein "dir reicht nicht"? Oder geht es um Wirkungsforschung? Mit der Wirkungsforschung liegst du konträr. Positive Wirkungen lassen sich bei Präventivprogrammen regelmäßig nur nachweisen, sofern eine freiwillige Teilnahme erfolgt.

Zitat

Ich halte das für wenig konsequent! Wenn es richtig ist, Qualitätsmaßstäbe anzusetzen, dann auch für alle Eltern!



Das Wort Qualität wird viel - und leider oft auch falsch - verwendet. Was verstehst du unter dem Begriff Qualität?

Zitat

Weitere Fragen zu einem möglichen Elternführerschein:
Wenn Eltern keinen solchen haben, soll dann das Kind solange unter der Obhut des Jugendamtes sein, bis der Führerschein gemacht ist?
Ist der Führerschein die ersten 2 Jahre auf Probe?
Kann der Führerschein auch abgenommen werden?
Soll für die Wiedererlangung eine Art Idiotentest als Option möglich sein?



Allein wenn man deine Fragen liest merkt man, wie krass autoritär der Elternführerschein gelebt zu werden droht.


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#85

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 20.08.2020 00:49
von Atue (gelöscht)
avatar

Zitat von Atue im Beitrag #80
warum Bildung bezüglich Kindererziehung nicht auch für Eltern gefordert werden kann, erschließt sich mir nicht!


Das ist eine Kernaussage - auf die keiner bisher wirklich eingegangen ist. Wer sich umschaut erkennt an allen Ecken und Enden, dass es ausreichend viele Eltern gibt, die das dringend nötig haben. Einen Teil der Folgen von Elternfehlern findet man dann auch in Strafverfahren wieder.
Die Strafen zu erhöhen, da ist man schnell dabei. Die Ursachen abzustellen gilt dann aber als ein Eingriff in Freiheitsrechte - mir fehlt da die Konsequenz eines ganzheitlichen Ansatzes.

Damit der Ansatz wirklich ganzheitlich wird, braucht es sicher mehr als Elternbildung - aber dass diese einen wichtigen Baustein ausmachen kann, daran habe ich keine Zweifel.

Von mir aus kann man dafür in den Schulen Teile des Religionsunterrichts streichen - und dann im Rahmen von einem erweiterten Ethikkurs auch die entsprechenden Themen mit aufnehmen. Und: Warum man Schwangeren inklusive des Erzeugers nicht einmal im Leben einen Kurs zumuten kann, bei dem auf Themen der Kindererziehung, rechtliche Fragestellungen, Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten und auch über Grundzüge dazu berichtet wird, was der wissenschaftliche Stand der Kenntnisse rund um die Kindeserziehung ist, habe ich auch noch nicht verstanden. Wer einen entsprechenden Nachweis nicht erbringt, muss den Kurs entweder nach der Geburt zeitnah nachholen, oder bekommt halt stattdessen einige Male Besuche des Jugendamtes. Damit hätte noch immer jeder die Wahl.

Wer nun meint, dass damit die ungescholtenen Eltern unter Generalverdacht gestellt würden, der sollte sich klar machen, dass ähnliche Vorgehensweisen an vielen Stellen unserer Gesellschaft völlig normal sind. So muss jeder Neubau abgenommen werden, jedes Auto zum TÜV, vor der Fahrerlaubnis muss man den Sehtest machen (auch dann, wenn man erst beim Augenarzt war, und der keinen Sehfehler gefunden hat) und und und. Nur auf Kinder lässt man Eltern ohne Vorbereitung los.....sind ja alle Naturtalente.....



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#86

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 20.08.2020 17:41
von Findus | 2.509 Beiträge

Atue, du denkst eben einfach wie ein Ingenieur. Das klappt jedoch nicht, wenn du soziale Interkation fördern und gestalten willst. Mit technischem Denken wirst du nicht einen langen pädagogischen Fachdiskurs verstehen. Dazu bräuchte es eher eine sozialwissenschaftliche Bildung. Etwas, dass Forscher aktuell auch als Korrektiv zu rein technischer Betrachtung von Bereichen wie der Digitalisierung fordern.

Wenn du mit einem Präventionsprogramm in der Breite Menschen erreichen willst, wirst du das am ehesten mit Ansätzen schaffen, die gute Rahmenbedingungen für aufsuchende Arbeit ermöglichen. Ein Beispiel wäre ein Quartiersmanagement, dass vor Ort für die Menschen Prävention in Schulen und Institutionen bringt. Um einmal einen Ansatz zu benennen, wie man Elternbildung realistisch verankern könnte.
Ein gutes Präventionsprogramm darf nicht zu mittelschichtsorientiert sein und muss in heutiger Zeit auch migrationssensibel gestaltet werden. Andererseits müssen abgehängte konservative Millieus genau so erreicht werden. Vermutlich wirst du einen Mix aus verschiedenen mehr oder weniger fest verbundenen pädagogisch-konzeptionellen Ansätzen brauchen.
Die Menschen vor Ort solltest du idealerweise auch ein binden, z.B. über Ehrenamtsstrukturen.

Das sind keine neuen Überlegungen, sondern teils Jahrzehnte alte Erfahrungen, die sich immer wieder bestätigen. Es haben sich also bereits viele schlauere Leute als wir darum Gedanken gemacht. Meinst du also wirklich, mit ein wenig rhetorisch fordern wird ausgerechnet hier im Forum der neue Stein der Weisen entdeckt? Da komme ich ernsthaft ins Zweifeln.


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#87

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 20.08.2020 18:05
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Zitat von Findus im Beitrag #86
Das sind keine neuen Überlegungen, sondern teils Jahrzehnte alte Erfahrungen, die sich immer wieder bestätigen. Es haben sich also bereits viele schlauere Leute als wir darum Gedanken gemacht.


Das ist der entscheidene Punkt!
Es gibt massenhaft Konzepte, Angebote, Programme und nicht zuletzt bestehende Gesetze, die soziales Leben gestalten, fördern und im Rahmen der freiheitlichen Selbstbestimmung auch kontrollieren. Es ist müßig, die jetzt im Einzelnen anzuführen.
Der grundlegende Dissens in dieser Diskussion besteht meiner Ansicht darin, dass das Thema Elternschaft und alles, was es dazu an Kompetenzen braucht, abgekoppelt wird von anderen sozialen Bereichen und von reiner Sachbildung.
Dies ist aber fatal und entspricht nicht den komplexen Zusammenhängen dieser Bereiche.
Ich wage auch zu behaupten, dass es teilweise eine oberflächliche Diskussion ist, weil grundlegendes Wissen über diese Zusammenhänge entweder nicht vorhanden sind oder aber bewusst vernachlässigt werden um die Hauptforderung nach einem Pflichtseminar für alle Eltern oder die, die es werden wollen zu bekräftigen. Doppelt hält nicht immer besser und die wenigen konkreten Inhalte, die ich hier gelesen habe, könnte ich ohne großen Aufwand in schulischen Lehrplänen und außerschulischen Programmen mit zahlreichen Partnern verorten.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#88

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 20.08.2020 18:10
von moorhuhn | 1.486 Beiträge

Zitat von Atue im Beitrag #85
Von mir aus kann man dafür in den Schulen Teile des Religionsunterrichts streichen - und dann im Rahmen von einem erweiterten Ethikkurs auch die entsprechenden Themen mit aufnehmen.


Kennst du denn Lehrplaninhalte des Religionsunterrichts, die der Biologie, Sozialkunde, Ethik, Hauswirtschaft?
Und was sind "entsprechende Themen"? Die Frage aller Fragen seit geraumer Zeit.


Der frühe Vogel kann mich mal !
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#89

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 20.08.2020 19:47
von Anthea | 12.390 Beiträge

Interessante Lektüre: Der Elternführerschein

https://www.winterscheid.com/pdf/15_Elte..._Paedagogen.pdf


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#90

RE: Jugendhilfe im Strafverfahren

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 20.08.2020 20:02
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Moin liebe Gemeinde !

Das Alter herabzusetzen für eine Strafmündigkeit ? Darüber kann man reden.

Aber eine Pflicht ist es, das Alter erstmal festzustellen !

Viele Migranten kamen ohne Ausweis in unser Land und können ohne Ausweis nicht ausgewiesen werden, selbst wenn sie kriminell werden.

Das Alter wird heruntergelogen und man tanzt unserer Justiz auf der Nase herum.

Lieben Gruß aus meiner neuen Heimat Madeira !


Imperare sibi maximum bellum est
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